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   BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01   

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https://dejure.org/2002,1844
BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01 (https://dejure.org/2002,1844)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2002 - V ZR 262/01 (https://dejure.org/2002,1844)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2002 - V ZR 262/01 (https://dejure.org/2002,1844)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. c) und g), § 12 Abs. 1 und Abs. 2
    Nur ausnahmsweise Anspruch nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz bei baulichen Maßnahmen in bloßer Erwartung eines Nutzungsrechtes am Gebäude

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inbesitznahme mit Billigung staatlicher Stellen - Bauliche Maßnahmen - Erwartung der Enteignung des Grundstücks - Verleihung eines Nutzungsrechts - Änderung der Nutzungsart - Rekonstruktion - Überlassungsverträge

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude

  • Judicialis

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. c); ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. g); ; SachenRBerG § 12 Abs. 1; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich für bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim in Erwartung der Enteignung und der Verleihung eines Nutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 2074
  • MDR 2003, 148
  • NJ 2003, 305
  • WM 2003, 644
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1998 - V ZR 390/97

    Anspruch der Pächter eines Grundstücks auf Sachenrechtsbereinigung

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01
    Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim, die in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude vorgenommen wurden, begründen nur dann einen Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn sie zu einer Rekonstruktion oder Änderung der Nutzungsart des Gebäudes geführt und nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entsprochen haben; baulichen Maßnahmen aufgrund eines Überlassungsvertrages stehen sie nicht gleich (im Anschluß an Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).

    Der Senat hat diesen Ausnahmecharakter betont und dem Pächter, der mit staatlicher Billigung bauliche Maßnahmen zu Wohnzwecken durchgeführt hatte, einen Bereinigungsanspruch nach den für Überlassungsverträge geltenden Grundsätzen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. c i.V.m. § 12 Abs. 2 SachenRBerG) versagt (Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).

    Zivilrechtliche Verträge zählen, auch wenn sie vom staatlichen Verwalter abgeschlossen wurden, nach dem Gesetzeswortlaut und nach dessen Sinn (Senat, Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, aaO) nicht bereits aus diesem Grunde zu den in die Sachenrechtsbereinigung einbezogenen Überlassungsverträgen.

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01

    Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der für Eigenheimfälle geltende Auffangtatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 SachenRBerG (ebenso wie der Auffangtatbestand für gewerbliche und andere Nutzungen, § 7 Abs. 1 SachenRBerG) auf "unentdeckte Fälle" heranzuziehen, die bei wertender Betrachtung einem der Regelfälle, hier des Satzes 2 des § 5 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerG, gleichzustellen sind (BGHZ 134, 50, 53; Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, zur Veröffentl. bestimmt).
  • BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96

    Sachenrechtsbereinigung in bezug auf Bebauungen auf vertraglicher Grundlage

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der für Eigenheimfälle geltende Auffangtatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 SachenRBerG (ebenso wie der Auffangtatbestand für gewerbliche und andere Nutzungen, § 7 Abs. 1 SachenRBerG) auf "unentdeckte Fälle" heranzuziehen, die bei wertender Betrachtung einem der Regelfälle, hier des Satzes 2 des § 5 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerG, gleichzustellen sind (BGHZ 134, 50, 53; Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, zur Veröffentl. bestimmt).
  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 233/92

    Beachtlichkeit eines Fehlers bei der Einsetzung des staatlichen Treuhänders durch

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01
    Hierbei kann es dahinstehen, ob der für die Veräußerung von Vermögenswerten durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Begriff der faktischen Verwaltung (BVerwG KPS § 1 I c VermG 3/94; vgl. aber Senat, Urt. v. 26. April 1994, V ZR 233/92, KPS § 1 I c VermG 2/94) auf den Bereinigungstatbestand übertragen werden könnte.
  • BGH, 15.07.2016 - V ZR 195/15

    Überbau im Beitrittsgebiet: Anspruch auf Ankauf der überbauten Flächen nach dem

    Daraus ergibt sich allerdings auch, dass das Sachenrechtsbereinigungsgesetz keine Anwendung findet, wenn die dingliche Absicherung einer baulichen Nutzung nicht planwidrig unterblieben und auch nicht an einem für die DDR typischen Vollzugsdefizit gescheitert ist (Senat, Urteil vom 4. März 2005 - V ZR 148/04, ZOV 2005, 164, 165; ähnlich Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 91 f.).
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 290/02

    Überlassung einer Reichsheimstätte

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 1a EGBGB nur bei einem Vertrag über die Nutzung eines im technischen Sinne staatlich verwalteten Grundstücks vor (Senat, Urt. v. 27. September 2002, V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 91).

    Der Senat hat diesen Ausnahmecharakter betont und dem Pächter, der mit staatlicher Billigung bauliche Maßnahmen zu Wohnzwecken durchgeführt hatte, einen Bereinigungsanspruch nach den für Überlassungsverträge geltenden Grundsätzen ebenso versagt wie einem Nutzer, der in Erwartung einer Enteignung und der Verleihung eines Nutzungsrechts bauliche Maßnahmen an einem Grundstück durchgeführt hat (Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, VIZ 1999, 40, 41; Urt. v. 27. September 2002, V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 91).

  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 175/08

    Errichtung einer Datsche als Bebauung und Bestimmung der bereinigungsfähigen

    Entschieden ist nur, dass bloße Reparaturmaßnahmen einer Neuerrichtung nicht gleichkommen (Senat, Urt. v. 16. April 1999, V ZR 57/98, VIZ 1999, 488), dies aber möglich ist, wenn etwa Dacheindeckung, Außenputz und Sanitäranlagen erneuert wurden (Urt. v. 27. September 2002, V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 92).
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