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   BGH, 30.01.2004 - V ZR 262/03   

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https://dejure.org/2004,2321
BGH, 30.01.2004 - V ZR 262/03 (https://dejure.org/2004,2321)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2004 - V ZR 262/03 (https://dejure.org/2004,2321)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - V ZR 262/03 (https://dejure.org/2004,2321)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 233 § 3
    Unentgeltlichkeit dinglicher Nutzungsrechte nach DDR-Recht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für Grundstücksnutzung aus dinglichem Nutzungsrecht; Verjährung des Anspruchs; Nutzungsrecht an volkseigenen Grundstücken der DDR; Fortbestehen beschränkt dinglicher Rechte; Entgeltlichkeit eines Nutzungsrechts; Möglichkeit der Freistellung von der Pflicht ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dingliches Nutzungsrecht; Unentgeltlichkeit; Nutzungsentgelt; Eigenheimverordnung

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 3
    Entgeltlichkeit von dinglichen Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 417
  • FamRZ 2004, 600 (Ls.)
  • WM 2004, 2084
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - V ZR 262/03
    Eine solche (gesonderte) Festsetzung durch Bescheid würde jedenfalls heute auch einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfen (vgl. dazu: BVerwG, NJW 1977, 1838, 1839), an der es fehlt.
  • BGH, 22.09.2017 - V ZR 255/16

    Sachenrechtsbereinigung: Sperrung eines Rückgriffs auf die allgemeinen

    Ihre Nutzungsrechte blieben nach Art. 233 § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EGBGB auf unbestimmte Zeit und, von Ausnahmefällen abgesehen (zu den Einzelheiten: Senat, Urteil vom 30. Januar 2004 - V ZR 262/03, VIZ 2004, 276, 277 f.; J. Schmidt-Räntsch, ZfIR 2012, 217, 223), unentgeltlich bestehen.

    (a) Nutzungsrechte waren in der DDR zwar als Gegenmodell zu dem aus ideologischen Gründen abgelehnten Erbbaurecht (dazu Senat, Urteil vom 15. Juli 2016 - V ZR 195/15, WM 2017, 451 Rn. 19) entwickelt worden, und sie hatten nach den Gesetzen, durch die sie schrittweise eingeführt wurden, eine ähnliche Funktion wie das Erbbaurecht (Einzelheiten dazu in dem Senatsurteil vom 30. Januar 2004 - V ZR 262/03, VIZ 2004, 276, 277).

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Denn die Rechte der Nutzer blieben unverändert erhalten (Art. 233 § 3 EGBGB) und vermittelten den Kommunen auch, von Ausnahmen abgesehen, keinen Anspruch auf Entgelt (Senatsurt. v. 30. Januar 2004, V ZR 262/03, VIZ 2004, 276, 277 f.).
  • AG Berlin-Köpenick, 02.11.2005 - 8 C 541/01

    Vorlagebeschluss zur Frage der Verfassungswidrigkeit einer Anwendung des

    bb) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2004, Geschäftszeichen: V ZR 262/03, (www.bundesgerichtshof.de), in dem den Beklagten des Ausgangsverfahrens ein dingliches Nutzungsrecht an »Eigentum des Volkes« verliehen worden war, eher beiläufig die Anwendbarkeit des Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4 EGBGB verneint, weil ein Anspruch insoweit (jedenfalls?) verjährt war.

    Mit der Zuordnung des Grundstücks auf das Land sind nach §§ 1a Abs. 1, 11 Abs. 2 VZOG die aus dem fortbestehenden dinglichen Nutzungsrecht folgenden Verpflichtungen auf das Land übergegangen (vgl. BGH Urteil vom 30. Januar 2004, Geschäftszeichen: V ZR 262/03, Seite 6, 7, www.bundesgerichtshof.de).

  • LG Berlin, 04.09.2006 - 67 S 146/06
    e) Soweit die Beklagten sich zur Frage des Ausschlusses einer Entgeltverpflichtung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2004 - V ZR 262/03 - (ZOV 2004, 74-76) berufen, ergibt sich hieraus nichts zu ihren Gunsten.
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