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   BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90   

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https://dejure.org/1992,92
BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90 (https://dejure.org/1992,92)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1992 - V ZR 262/90 (https://dejure.org/1992,92)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - V ZR 262/90 (https://dejure.org/1992,92)
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Gemeindewissen II

§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arglist (nunmehr § 444 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 166 BGB, Wissenszurechnung bei juristischen Personen, 'Wissensvertreter', Ämteraufteilung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ungünstige Bodenverhältnisse eines Grundstücks als Sachmangel - Analoge Anwendung des § 166 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Tatbestand der Wissensvertretung - Wissensvertreter - Zurechenbarkeit von Wissen eines Organvertreters bei organisationsbedingter ...

  • opinioiuris.de

    Gemeindegrundstück II

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 164 § 166
    Begriff des »Wissenvertreters« und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu Lasten des Geschäftsherrn; keine - in diesem Sinne zu folgernde - Wissensvertretung der Gemeinde durch einen Bauaufsichtsamts-Sachbearbeiter, soweit es um Informationen für den ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet die Gemeinde bei Kenntnis eines Sachbearbeiters von Mängeln des verkauften Baugrunds? (IBR 1992, 251)

Papierfundstellen

  • BGHZ 117, 104
  • NJW 1992, 1099
  • MDR 1992, 480
  • DNotZ 1993, 166
  • WM 1992, 792
  • DVBl 1992, 563
  • BB 1992, 456
  • DB 1992, 1235
  • DÖV 1992, 498
 
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Wird zitiert von ... (134)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Daß das über die erforderlichen Kenntnisse verfügende Vorstandsmitglied der Beklagten an dem Vertrag mit dem Ehemann der Klägerin nicht mitgewirkt und davon möglicherweise nichts gewußt hat, ist deshalb ohne Belang (vgl. BGHZ 109, 327, 331; 117, 104, 108; 132, 30, 35 ff.; 135, 202, 205; BGH, Urteil vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99, WM 2000, 2515, 2516).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    In einem Urteil vom 24. Januar 1992 (BGHZ 117, 104) hat der Senat, hieran anknüpfend, auf der Grundlage des § 166 BGB als "Wissensvertreter" jeden angesehen, der nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei angefallenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen sowie gegebenenfalls weiterzuleiten; er brauche weder zum rechtsgeschäftlichen Vertreter noch zum "Wissensvertreter" ausdrücklich bestellt zu sein.
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Entgegen der Meinung der Revision sind damit beide bei den Vertragsverhandlungen nicht als "Repräsentanten" der Bekl. aufgetreten, deren etwaige Kenntnisse der Bekl. zuzurechnen wären (vgl. BGHZ 83, 293 (296) = NJW 1982, 1585; BGHZ 117, 104 (107) = NJW 1992, 1099 m.w. Nachw.).
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