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   BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05   

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https://dejure.org/2006,219
BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05 (https://dejure.org/2006,219)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2006 - V ZR 264/05 (https://dejure.org/2006,219)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05 (https://dejure.org/2006,219)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 249, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 (Culpa in Contrahendo)
    Cic gibt nur Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens; Erfüllungsschaden nur, wenn Verletzter nachweisen kann, dass der andere Vertragsteil dann einen für den Geschädigten entsprechend besseren Vertrag abgeschlossen hätte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des "falsa demonstratio non nocet"; Anspruch des Geschädigten auf Vertragsanpassung wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsverhandlungen; Möglichkeit des Festhaltens am ungünstigen Vertrag und der Liquidation des verbliebenden ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ersatz des Erfüllungsinteresses wegen Aufklärungspflichtverletzung nur bei Nachweis, dass ein besserer Vertrag zustande gekommen wäre

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Ersatz des Vertrauensschadens nach einer Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsverhandlungen; zum ausnahmsweisen Ersatz des Erfüllungsschadens

  • Judicialis

    BGB § 249 E; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 2 (Culpa in Contrahendo)

  • RA Kotz

    Vertragsverhandlungen: Verletzung von Aufklärungspflichten - Vertragsanpassung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsfolgen der Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei der Verletzung von Aufklärungspflichten: Kein Kausalitätsnachweis bei "Minderung" durch c.i.c.; kein Anspruch auf Abschluß/Anpassung eines Vertrages ohne Kausalitätsnachweis; falsa demonstratio ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; Berechnung des Restvertrauensschadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht verletzt: keine Vertragsanpassung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 249, 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2
    Beweislast des Geschädigten für Zustandekommen eines besseren Vertrags im Falle richtiger Aufklärung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsfolgen der Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei der Verletzung von Aufklärungspflichten: Kein Kausalitätsnachweis bei "Minderung" durch c.i.c.; kein Anspruch auf Abschluß/Anpassung eines Vertrages ohne Kausalitätsnachweis; falsa demonstratio ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlung: Ersatz des Vertrauensschadens: Ja! Vertragsanpassung: Nein! (IBR 2006, 1583)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung einer Aufklärungspflicht: Wie wird der Schaden ermittelt? (IBR 2006, 1530)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 168, 35
  • NJW 2006, 3139
  • ZIP 2006, 2046 (Ls.)
  • MDR 2007, 74
  • DNotZ 2006, 852
  • NZBau 2006, 573
  • WM 2006, 1536
  • BB 2006, 1650
  • JR 2007, 370
  • BauR 2006, 1740
 
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Wird zitiert von ... (109)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Eine Rechtsfolge dieses Anspruchs besteht darin, dass der Käufer als Vertrauensschaden von dem Verkäufer den Betrag verlangen kann, um den er den Kaufgegenstand zu teuer erworben hat (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 22; Urteil vom 1. Februar 2013 - V ZR 72/11, NJW 2013, 1807 Rn. 15).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Ein vom objektiven Erklärungsinhalt einer Formulierung übereinstimmend abweichendes Verständnis der Vertragsparteien geht nach §§ 133, 157 BGB dem objektiven Erklärungsinhalt vor ("falsa demonstratio non nocet"; st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 = NJW 2006, 3139 Rn. 13; Urteil vom 3. März 2011 - III ZR 330/09, juris Rn. 16, jeweils mwN).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 142/14

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer

    Dass er - das Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen unterstellt - unter Festhaltung an dem Vertrag als Schaden den Betrag verlangen könnte, um den er die Wohnung zu teuer erworben hat (vgl. zur Schadensberechnung bei einem Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen Senat, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 21 ff.), ist nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand rechtlich unerheblich, da er seinen Schaden nicht auf diese Weise berechnet.
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