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   BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11   

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https://dejure.org/2012,21004
BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11 (https://dejure.org/2012,21004)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2012 - V ZR 27/11 (https://dejure.org/2012,21004)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - V ZR 27/11 (https://dejure.org/2012,21004)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 885 Abs 1 BGB
    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines noch zu benennenden Berechtigten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 885 Abs. 1, 883
    Bewilligung einer Vormerkung; Angebot zugunsten eines noch zu benennenden Dritten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines von dritter Seite noch zu benennenden Berechtigten

  • rewis.io

    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines noch zu benennenden Berechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 885 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines von dritter Seite noch zu benennenden Berechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechtigter noch nicht benannt: Bewilligung einer Vormerkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vormerkung zugunsten eines noch zu bestimmenden Berechtigten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vormerkungsberechtigter bei Kaufangebot

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines von dritter Seite noch zu benennenden Berechtigten

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Vormerkung zugunsten eines von dritter Seite noch zu bestimmenden Berechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3431
  • MDR 2012, 1223
  • DNotZ 2012, 840
  • WM 2013, 852
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Zwar kann eine durch das Erlöschen des gesicherten Anspruchs unrichtig gewordene Eintragung einer Vormerkung als erster Teilakt für die Neubegründung einer Vormerkung genutzt werden, wenn die nachfolgende Bewilligung dieser Eintragung inhaltlich entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 181).

    Es geht zwar zutreffend davon aus, dass bei der Auslegung einer Erklärung auch die bestehende Interessenlage zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 178 mwN).

    Maßgeblich ist vielmehr der Einfluss, den das Interesse der Beteiligten auf den objektiven Erklärungswert einer Äußerung bei deren Abgabe hatte (Senat, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 178; Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 360/96, aaO).

    Ausreichend ist nämlich, dass Bewilligung und Eintragung im Zeitpunkt ihres Zusammentreffens übereinstimmen (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 182).

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    So kann für das Verständnis einer Erklärung die im Zeitpunkt ihrer Abgabe bestehende Rechtsprechung insbesondere der obersten Fachgerichte von entscheidender Bedeutung sein (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 360/96, WM 1998, 1883, 1886 li. Sp.).

    Maßgeblich ist vielmehr der Einfluss, den das Interesse der Beteiligten auf den objektiven Erklärungswert einer Äußerung bei deren Abgabe hatte (Senat, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 178; Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 360/96, aaO).

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81

    Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Dem steht nicht entgegen, dass die Bewilligung der Vormerkung zugunsten eines noch unbenannten Dritten erfolgte, die Eintragung aber nur nach einer Individualisierung des Dritten möglich war, weil eine Vormerkung nicht für einen unbenannten Dritten eingetragen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 22. Dezember 1982 - V ZR 8/81, NJW 1983, 1543, 1544).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Der Senat kann die notarielle Urkunde vom 25. November 2004 selbst auslegen, da weitere tatsächliche Feststellungen hierzu weder erforderlich noch zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284, 289).
  • BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92

    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    c) Die Bewilligung bezieht sich auf dieselbe Rechtsänderung wie die Eintragung, stimmt also mit dieser inhaltlich überein (vgl. zu der notwendigen Kongruenz von Einigung und Eintragung gemäß § 873 BGB: Senat, Beschluss 23. September 1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301 sowie Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 873 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Bei der Auslegung einer Grundbucheintragung ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 166).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung ist revisionsrechtlich zwar nur darauf überprüfbar, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungsgesetze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 23. April 1997 - VIII ZR 212/96, BGHZ 135, 269, 273).
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07

    Sicherung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Leistung an einen Dritten

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Infolge der Benennung durch Kn.    und der Annahme des Angebots der Verkäuferin auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages hat die Klägerin einen eigenen und damit sicherungsfähigen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks gegen die Verkäuferin erworben (vgl. das zu demselben Sachverhalt ergangene Urteil des Senats vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07, WM 2009, 478 Rn. 9).
  • BGH, 02.07.2010 - V ZR 240/09

    Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur Löschung einer

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Das gilt auch dann, wenn das Eigentum an dem Grundstück bislang noch nicht auf die Klägerin umgeschrieben sein sollte (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juli 2010 - V ZR 240/09, BGHZ 186, 130).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11
    Erforderlich ist aber, dass Eintragung, Bewilligung und der Anspruch kongruent sind, dass also Eintragung und (nachträgliche) Bewilligung den gleichen sicherungsfähigen, auf dingliche Rechtsänderung gerichteten Anspruch betreffen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, WM 2012, 1247).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 161/12

    Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts neben der Bestellung eines

    Die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung ist zwar revisionsrechtlich nur beschränkt darauf überprüfbar, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (Senat, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 27/11, NJW 2012, 3431, 3452 Rn. 15; BGH, Urteil vom 23. April 1997 - VIII ZR 212/96, BGHZ 135, 269, 273 - std. Rspr.).
  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen

    Bei dem vorliegenden Kettenkaufvertrag konnte die Eigentumsumschreibung auf W. bei Einreichung der Grundbuchanträge am 22. November 2011 schon deshalb nicht sichergestellt sein, weil die nicht eingetragene Zwischenerwerberin G. ohne die - hier nicht vorliegende - Mitwirkung des eingetragenen Eigentümers D. die Eintragung einer Vormerkung zugunsten des W. nicht bewilligen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 27/11, NJW 2012, 3431 Rn. 13; Monath, RNotZ 2004, 360, 361 ff.).
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