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   BGH, 29.10.2019 - V ZR 27/19   

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BGH, 29.10.2019 - V ZR 27/19 (https://dejure.org/2019,40353)
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BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - V ZR 27/19 (https://dejure.org/2019,40353)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2012 - V ZR 79/12

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BGH, 29.10.2019 - V ZR 27/19
    Das ist in der Anhörungsrüge darzutun (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, GuT 2013, 141 mwN).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 29.10.2019 - V ZR 27/19
    Liegt - wie hier - eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer dazu mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 16).
  • BGH, 06.12.2022 - VIII ZR 5/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch das letztentscheidende Gericht gerügt wird (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 23. August 2016 - VIII ZR 79/15, juris Rn. 3; vom 29. Oktober 2019 - V ZR 27/19, juris Rn. 1).

    Denn eine eigenständige Gehörsverletzung liegt nicht darin, dass das Revisionsgericht von einer solchen Begründung seiner Entscheidung abgesehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2019 - V ZR 27/19, aaO; vom 11. Februar 2020 - VIII ZR 353/18, aaO Rn. 6).

    Liegt - wie hier - eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 16; vom 29. Oktober 2019 - V ZR 27/19, aaO).

  • BGH, 11.02.2020 - VIII ZR 353/18

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung i.R.d. Anhörungsrüge

    Dieses Fehlen enthebt die Partei nicht davon, einen behaupteten Gehörsverstoß näher darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, aaO; vom 8. Juni 2016 - XI ZR 268/15, juris Rn. 4; vom 29. Oktober 2019 - V ZR 27/19, juris Rn. 1).
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   BGH, 26.09.2019 - V ZR 27/19   

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BGH, 26.09.2019 - V ZR 27/19 (https://dejure.org/2019,53647)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - V ZR 27/19 (https://dejure.org/2019,53647)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - V ZR 27/19 (https://dejure.org/2019,53647)
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