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   BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12   

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https://dejure.org/2013,32826
BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12 (https://dejure.org/2013,32826)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2013 - V ZR 271/12 (https://dejure.org/2013,32826)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12 (https://dejure.org/2013,32826)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume in der Gesamtabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben in einer Jahresabrechnung; § 28 Abs. 3 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überobligatorische Aufschlüsselung von Hausgeldzahlungen in Gesamtabrechnung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine ausdrückliche Nennung gezahlter Rückstände unter dem in der Gesamtabrechnung aufgeführten Posten ,,Hausgeldzahlungen"

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 3
    Nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume in der Gesamtabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesamtabrechnung bedarf keiner näheren Aufschlüsselung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlung von rückständigem Hausgeld in der Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nähere Aufschlüsselung eingegangener Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume nicht zwingend

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei Gesamtabrechnung kann bestimmte Aufschlüsselung der Hausgeldzahlungen entbehrlich sein

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufschlüsselung der Hausgeldzahlungen nicht zwingend erforderlich

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Darstellung von WEG-Hausgeldzahlungen in der Jahresabrechnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Zur Rechnungslegung der Verwaltung nach § 28 Abs. 3 WEG

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Periodenfremde Zahlungen in der Jahresabrechnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Periodenfremde Zahlungen in der Jahresabrechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Periodenfremde Zahlungen in der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorjahresrückstände in der Jahresabrechnung (IMR 2014, 24)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 145
  • MDR 2014, 143
  • NZM 2014, 79
  • ZMR 2014, 228
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
    Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 16).

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Auszug aus BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
    Solche Erträge können - sofern sie nicht zur Deckung der Kosten und Lasten verwendet werden sollen - an die Wohnungseigentümer ausgekehrt werden; dazu bedarf es einer Beschlussfassung (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373 Rn. 16), die hier mit der Genehmigung der Jahresabrechnung und der Einzelabrechnungen - die die anteilige Auskehrung vorsehen - erfolgt ist.

    Das Guthaben kann - wie sonstige Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft - der Instandhaltungsrücklage zugeführt, zur Deckung der laufenden Kosten verwendet oder an die Wohnungseigentümer ausgekehrt werden (Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373 Rn. 16; vgl. auch Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 78).

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
    Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 16).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
    Da in der Einzelabrechnung des säumigen Wohnungseigentümers rechnerisch ein Guthaben entsteht, kann sowohl die Einzel- als auch die Gesamtabrechnung den buchhalterischen Stand des Hausgeldkontos unter Einbeziehung der Rückstände aus den Vorjahren informatorisch aufzeigen (BayObLG, ZWE 2002, 577, 580; ZWE 2004, 372, 373; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 5. Aufl., 9. Teil Rn. 247).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).
  • BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).
  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 211/12

    Wohnungseigentum: Anforderungen an den Inhalt des Gesamtwirtschaftsplans

    Auszug aus BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
    Denn die in früheren Abrechnungszeiträumen entstandenen Hausgeldrückstände müssen in der Vergangenheit durch erhöhte Beiträge der übrigen Wohnungseigentümer ausgeglichen worden sein, weil die laufenden Kosten gedeckt werden mussten (zu den Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan vgl. Senat, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 211/12, WuM 2013, 566 Rn. 15).
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    (1) Aus dem Wortlaut des § 556 BGB lässt sich nicht herleiten, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellenden Abrechnung über die gesamten im Kalenderjahr angefallenen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10; vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 11; vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6; jeweils mwN) Voraussetzung für das Anfallen beziehungsweise die Fälligkeit und für die Abrechnung der Betriebskosten im Wohnraummietverhältnis ist.

    Allein durch die vom Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres vorzunehmende Erstellung der Jahresabrechnung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, aaO; vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, aaO; vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, aaO) erfüllt dieser keine dem Vermieter gegenüber dem Mieter aufgrund des Mietverhältnisses obliegende Verbindlichkeit.

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    Der Einwand des Berufungsgerichts, die bestandskräftige Jahresabrechnung des Folgejahres enthalte regelmäßig jene Zahlungen, die auf die später für ungültig erklärte Jahresabrechnung geleistet worden seien, ist zwar richtig (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12 , ZWE 2014, 36 Rn. 10), führt aber nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Der Einwand des Berufungsgerichts, die bestandskräftige Jahresabrechnung des Folgejahres enthalte regelmäßig jene Zahlungen, die auf die später für ungültig erklärte Jahresabrechnung geleistet worden seien, ist zwar richtig (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12 , ZWE 2014, 36 Rn. 10), führt aber nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Der Einwand des Berufungsgerichts, die bestandskräftige Jahresabrechnung des Folgejahres enthalte regelmäßig jene Zahlungen, die auf die später für ungültig erklärte Jahresabrechnung geleistet worden seien, ist zwar richtig (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12 , ZWE 2014, 36 Rn. 10), führt aber nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BFH, 20.09.2018 - IV R 6/16

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft

    Ebenso werden die Einkünfte aus dem Verwaltungsvermögen wie Nutzungen des gemeinschaftlichen Eigentums i.S. des § 16 Abs. 1 WoEigG behandelt, so dass auch diese den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen (vgl. BGH-Urteil vom 11. Oktober 2013 V ZR 271/12, Rz 7; Timme in Beck"scher Online-Kommentar, § 16 WEG Rz 6).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7; Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6).

    Ein solcher Nachweis von Buchhaltungskonten ist jedoch weder Bestandteil der Jahresabrechnung noch des Genehmigungsbeschlusses; die daraus ersichtlichen Informationen können lediglich Indizien gegen die Schlüssigkeit der Abrechnung liefern (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 9).

    Aufgabe der Jahresabrechnung ist es auch nicht aufzuzeigen, ob die in dem Abrechnungsjahr entstandenen Kosten durch die laufenden Hausgeldzahlungen gedeckt werden; ein Vermögensstatus ist weder Gegenstand der Jahresabrechnung noch des Genehmigungsbeschlusses (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, aaO Rn. 16).

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19

    Wie kann eine Jahresabrechnung bei einer großen Gemeinschaft mit mehreren Konten

    In diesem müssen Hausgeldzahlungen festgelegt werden, die es der Verwaltung ermöglichen, die voraussichtlich entstehenden Kosten zu begleichen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 16; Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, NJW 2018, 942 Rn. 8).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2013, - V ZR 271/12, MDR 2014, 143; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Dezember 2009, - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. März 2011, - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256; Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Mai 2012, -V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Sie muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein ( BGH NJW 2014, 145; BGH NJW 2010, 2127 ).

    Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind ( BGH NJW 2014, 145 ).

  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Zu- und Abflüsse, die in einem anderen Kalenderjahr erfolgen, aber dem gegenständlichen Abrechnungsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können (sog. Rechnungsabgrenzungsposten), sind nicht in die Gesamtabrechnung aufzunehmen (so explizit für Nachzahlungen auf Rückstände aus Vorjahren und Hausgeldzahlungen: BGH, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, juris Rn. 9 f.; ergänzend: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 2. Auflage 2018, § 28 Rn. 90 m.w.N.).

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, juris Rn. 6).

  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (vgl. BGH NJW 2014, 145-146, zitiert nach juris, Rz. 6 m.w.N.; BGH NJW-RR 2012, 1103, zitiert nach juris, Rz. 7 m.w.N.; insbesondere zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage: BGH NJW 2010, 2127-2129, zitiert nach juris, Rz. 10, 17 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17

    (Nach)zahlungen auf Hausgelder sind nicht in den Einzelabrechnungen der anderen

    Die Verbuchung in der Gesamtabrechnung im Jahr der Einnahme entspricht den Vorgaben des BGH (BGH NJW 2014, 145 [BGH 11.10.2013 - V ZR 271/12] ).

    Es besteht zwar die Möglichkeit die tatsächlichen Zahlungen auf die Hausgeldzahlungsverpflichtungen informatorisch mitzuteilen (BGH NZM 2014, 79 [BGH 11.10.2013 - V ZR 271/12] ).

    Demzufolge besteht nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2014, 145 [BGH 11.10.2013 - V ZR 271/12] ) im Falle einer periodenfremden Nachzahlung von Hausgeld eines anderen Eigentümers kein Anspruch aus der Gesamtabrechnung, in der diese Zahlung berücksichtigt ist, dass sie an die einzelnen Eigentümer ausgekehrt wird.

  • LG Berlin, 28.02.2014 - 55 S 150/12

    Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein!

  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

  • LG Rostock, 10.05.2019 - 1 S 115/18

    Was ist in die Jahresgesamt- und die -einzelabrechnung einzustellen?

  • LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19

    Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und

  • LG Köln, 08.05.2014 - 29 S 241/13

    Einnahmen und Ausgaben sind kalenderjährlich abzurechnen!

  • LG Rostock, 30.06.2017 - 1 S 143/16

    Was muss eine Jahresabrechnung enthalten?

  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 13 S 225/13

    § 139 BGB, § 28 WEG, § 21 Abs. 7 WEG

  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 91/16

    Soll für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den

  • LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Jahresabrechnung; Voraussetzungen für die

  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 85/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Korrektur einer fehlerhaften

  • AG Tostedt, 14.09.2021 - 5 C 178/20

    Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung

  • AG München, 27.02.2018 - 483 C 10766/16

    Anforderungen an eine Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • AG Recklinghausen, 24.01.2017 - 90 C 75/16

    Anforderungen an eine Gesamtjahresrechnung

  • LG Frankfurt/Main, 09.08.2018 - 13 T 73/18

    Für die Streitwertbemessung bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung sind

  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

  • LG Rostock, 07.06.2019 - 1 S 83/18

    Wann entspricht Bestellung eines Verwalters nicht ordnungsmäßiger Verwaltung?

  • AG Köln, 23.03.2015 - 202 C 203/14

    Erstellen der Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des

  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 25 S 34/22

    Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?

  • AG Saarbrücken, 12.04.2019 - 42 C 262/18

    Wie hat eine Jahresabrechnung auszusehen?

  • AG Duisburg-Ruhrort, 20.12.2018 - 28 C 24/18

    Eine Jahresabrechnung muss plausibel und nachvollziehbar sein, § 28 WEG

  • AG Köln, 07.03.2016 - 202 C 153/15

    Anforderungen an die Erstellung einer Jahresabrechnung nach den Grundsätzen

  • AG Köln, 07.03.2016 - 202 C 132/15

    Erstellen einer Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des

  • LG Dortmund, 20.04.2020 - 1 S 37/20

    Entnahmen aus der Rücklage müssen als Ausgabe in die Jahresabrechnung eingestellt

  • AG Mülheim/Ruhr, 05.03.2019 - 35 C 57/18

    Zur Nachvollziehbarkeit einer Jahresabrechnung und der Entlastung des Verwalters,

  • AG Saarbrücken, 21.09.2018 - 36 C 29/18

    WEG - Anfechtbarkeit der Entlastung des Verwalters

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