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   BGH, 02.06.2016 - V ZR 273/15   

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https://dejure.org/2016,15780
BGH, 02.06.2016 - V ZR 273/15 (https://dejure.org/2016,15780)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - V ZR 273/15 (https://dejure.org/2016,15780)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - V ZR 273/15 (https://dejure.org/2016,15780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abänderung des Berufungsstreitwerts auf den Nominalbetrag der Grundschuld von Amts wegen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Abänderung des Berufungsstreitwerts auf den Nominalbetrag der Grundschuld von Amts wegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.08.2017 - V ZR 277/16

    Gegenvorstellung nach Wertfestsetzung durch den BGH für ein

    Der Senat ist zu einer Änderung von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZR 273/15, juris).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18

    Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu

    Der Senat ist zu einer Änderung von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2016 - V ZR 273/15, juris und vom 17. August 2017 - V ZR 277/16, NJW-RR 2017, 1471 Rn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 63 GKG Rn. 50 "Nichtzulassungsbeschwerde").
  • BGH, 26.09.2019 - V ZR 285/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung;

    Eine Änderung der Festsetzungen in den Vorinstanzen kann nur durch das Berufungsgericht gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG erfolgen; der Senat ist zu einer Änderung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZR 273/15, juris Rn. 4).
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