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   BGH, 07.07.2005 - V ZR 274/04   

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https://dejure.org/2005,18255
BGH, 07.07.2005 - V ZR 274/04 (https://dejure.org/2005,18255)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - V ZR 274/04 (https://dejure.org/2005,18255)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - V ZR 274/04 (https://dejure.org/2005,18255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 30/04

    Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Veranstaltung einer

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - V ZR 274/04
    Der Rechtsstreit ist durch übereinstimmende Erklärungen, die auch in dem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde abgegeben werden können, in der Hauptsache erledigt; deshalb hat der Senat nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden, wobei der mutmaßliche Ausgang des Beschwerde- und gegebenenfalls des Revisionsverfahrens zu berücksichtigen ist (BGH, Beschl. v. 13. Februar 2003, VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076; Beschl. v. 30. September 2004, I ZR 30/04, WRP 2005, 126).
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - V ZR 274/04
    Der Rechtsstreit ist durch übereinstimmende Erklärungen, die auch in dem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde abgegeben werden können, in der Hauptsache erledigt; deshalb hat der Senat nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden, wobei der mutmaßliche Ausgang des Beschwerde- und gegebenenfalls des Revisionsverfahrens zu berücksichtigen ist (BGH, Beschl. v. 13. Februar 2003, VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076; Beschl. v. 30. September 2004, I ZR 30/04, WRP 2005, 126).
  • LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17

    Verlust der Ansprüche aus der privaten Krankenversicherung wegen eines erklärten

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Prozessvergleich, der aufgrund seiner Doppelnatur sowohl Prozesshandlung als auch materiell-rechtlicher Vertrag ist (BGH, Urt. v. 30.09.2005, Az.: V ZR 274/04; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. 2018, § 779, Rn. 29).
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