Rechtsprechung
BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 985; REAO BE § 50 Abs. 2, § 51
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 985 BGB, § 50 Abs 2 BKO 180/49, § 51 BKO 180/49
Rückerstattung von NS-Raubkunst: Vorrang des allgemeinen Eigentumsherausgabeanspruchs vor alliiertem Rückerstattungsrecht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kriterien zum Ausschluss eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB bzgl. eines verfolgungsbedingt entzogenen Vermögensgegenstandes nach Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorrang des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs vor Rückerstattung bei verschollenem Vermögensgegenstand; Plakatsammlung Sachs
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, ob die Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB ausschließt
- rewis.io
- KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik
Herausgabeanspruch nach § 985 BGB trotz der besonderen Regelungen über die Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kriterien zum Ausschluss eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB bzgl. eines verfolgungsbedingt entzogenen Vermögensgegenstandes nach Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückerstattung von durch Nationalsozialisten entzogenen Wertsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
NS-Raubkunst: Rückgabe einst verschollener Werke einklagbar
- faz.net (Pressebericht, 16.03.2012)
NS-Raubkunst: Paukenschlag des Bundesgerichtshofs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Plakatsammlung Sachs - Die verschollene NS-Raubkunst
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Deutsches Historisches Museum muss Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an Erben herausgeben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
NS-Raubkunst - Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 16.03.2012)
Berliner Museum muss NS-Raubkunst zurückgeben
- juraexamen.info (Pressemitteilung)
§ 985 BGB bei NS-Raubkunst
- haufe.de (Kurzinformation)
Zur verbesserten Rückerstattung von NS-Raubkunst
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.03.2012)
Streit um Plakatsammlung - Senat deutet Niederlage für Museum an
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung, 19.03.2012)
Urteil zur Sammlung Sachs: Eigentum an NS-Raubkunst kennt keine Fristen
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Hans Sachs
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1796
- MDR 2012, 643
- WM 2013, 237
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle …
aa) Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die spätere Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt; zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., siehe nur Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 279/10, NJW 2012, 1796, 1798 f. Rn. 24). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
Eintrag in der Lost Art Datenbank muss gelöscht werden
Soweit die Klägerin davon ausgeht, dass sie das Eigentum an dem Gemälde nicht verloren habe, wäre ungeachtet der Frage, ob nach dem Ablauf der Ausschlussfristen nach dem Rückerstattungsrecht noch zivilrechtliche Herausgabeansprüche geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 279/10 -, juris „Plakatsammlung Sachs“), bei einer zivilrechtlichen Betrachtungsweise. - OLG Frankfurt, 27.02.2013 - 15 U 12/12
Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit nach § 1027 BGB (Entnahme von Wasser …
Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW 2012, 1796 mit weiteren Nachweisen).
- LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden …
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.03.2012 (Az.: V ZR 279/10) folgt für den Kläger nichts Günstiges, betrifft dieses doch einen vom vorliegenden gänzlich verschiedenen Fall. - OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines …
Entgegen der von der Berufung vertretenen Ansicht ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2012 (Az.: V ZR 279/10) nicht einschlägig. - KG, 07.12.2012 - 21 U 20/11
Rückgewähr der Grundschuld nach Tilgung einer durch diese Grundschuld gesicherte …
Da ein Verzicht auf Rechte im Allgemeinen nicht zu vermuten ist, wäre ein unzweideutiges Verhalten erforderlich, das von dem Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden konnte (BGH, Urteil vom 16.03.2012, V ZR 279/10). - VG Göttingen, 19.02.2020 - 1 A 86/17
Herausgabe eines nach Vereinsrecht gegenüber einem verbotenen Verein ("Hells …
Verwirkung kann auch bei dem Herausgabeanspruch des Eigentümers nach § 985 BGB eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1993 - V ZR 234/91 -, BGHZ 122, 308, 314 zu § 894 BGB; Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 279/10 -, NJW 2012, 1796, 1799).Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Anspruch Kernbestandteil des Eigentums ist und seine Verneinung wirtschaftlich die Enteignung des Eigentümers bedeutet, weshalb eine Verwirkung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2012, a. a. O., m. w. N).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2017 - 3 L 115/15
Zum Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit …
Die auf den Antrag von Herrn (P. S.) vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision hatte Erfolg; der Herausgabeanspruch des Klägers wurde vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 16. März 2012 (Az: V ZR 279/10 -, juris) bestätigt. - BVerwG, 07.08.2020 - 8 C 4.20
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Voraussetzungen einer Verletzung des …
Der Senat hat das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör auch nicht dadurch verletzt, dass er die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Anmeldefristen des alliierten Rückerstattungsrechts (BGH, Urteile vom 11. Februar 1952 - II ZR 51/52 - BGHZ 9, 34 und vom 16. März 2012 - V ZR 279/10 - NJW 2012, 1796) in seinem Urteil nicht erwähnt hat. - OLG Köln, 19.10.2018 - 1 U 74/17 Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rspr. BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 279/10, juris Rz. 24;… vom 27.09.2013 - V ZR 52/12, juris Rz. 24).
- VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 81/15
Einsicht in die Unterlagen der Beratenden Kommission für die Rückgabe …
- LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 39/16
- LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 38/16