Rechtsprechung
BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
§ 308 Nr. 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB, § 242 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 147 Abs. 2 BGB, § 146 BGB, § 150 Abs. 1 BGB, § 562 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erlöschen eines Kaufangebots im Zeitpunkt der Annahmeerklärung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der abgetretene Bereicherungsanspruch - Verurteilung Zug um Zug und das Unvermögen zur Gegenleistung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das notarielle Kaufangebot - und die viermonatige Annahmefrist
Verfahrensgang
- LG München I, 11.01.2013 - 34 O 4597/12
- OLG München, 02.10.2013 - 7 U 647/13
- BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
- OLG München, 26.08.2015 - 7 U 647/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Dies beruht aber nicht auf einem Zurückbehaltungsrecht des Bereicherungsschuldners, sondern ist die Folge der im Bereicherungsrecht geltenden Saldotheorie (Senat, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, NJW 2014, 854 Rn. 28).Eine Verwirkung - als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (Senat…, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 181/13, MDR 2014, 892 Rn. 17) - kommt in Betracht, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die spätere Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt; zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., siehe nur Senat, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 24 mwN).
Solche Umstände in dem Verhalten der Käufer sind hier nicht festgestellt (vgl. auch Senat, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/13, WM 2013, 2315 Rn. 25 f.).
Das Berufungsgericht hat - von seinem rechtlichen Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen zu der Höhe des Bereicherungsanspruchs des Klägers getroffen, insbesondere im Hinblick auf etwaige Nutzungen bzw. Verwendungen auf die Sache bzw. den empfangenen Kaufpreis (…vgl. dazu Senat, Urteile vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 17, vom 8. November 2013 - V ZR 145/12, GuT-W 2014, 152 und vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 31 ff. jeweils mwN).
- BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97
Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Darlegungs- und beweispflichtig für ein behauptetes Unvermögen des Bereicherungsklägers zu der von ihm angebotenen Rückgewähr der Gegenleistung ist - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - nach den allgemeinen Regeln der Bereicherungsbeklagte, hier also die Beklagte (vgl. Senat, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 182).Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Verfügungsberechtigte der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (vgl. Senat, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.;… Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 178/13, WM 2014, 1719 Rn. 9).
- BGH, 20.03.2001 - XI ZR 213/00
Ansprüche des Bankkunden bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, dass der Bereicherungsschuldner bei ungleichartigen Leistungen die erlangte Leistung nur Zug um Zug gegen seine volle Gegenleistung herausgeben muss (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 213/00, BGHZ 147, 152, 157) und der Bereicherungskläger dies im Klageantrag dadurch berücksichtigen muss, dass er ihre Rückgewähr Zug um Zug anbietet (Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 307).Vielmehr wirkt sich dies lediglich auf die Berechnung des Saldos aus; der Bereicherungsgläubiger muss sich den ihm zugeflossenen Gegenwert anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 213/00, BGHZ 147, 152, 157).
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Eine Bindungsfrist von vier Monaten hingegen beeinträchtigt den Käufer unangemessen lang in seiner Dispositionsfreiheit (näher Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8 f.).Die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen wie etwa die Kaufpreiszahlung sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen (näher Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 16 ff.).
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82). - BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
In dem der Entscheidung des III. Zivilsenats zugrunde liegenden Fall hatte der Treuhänder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses darauf vertrauen dürfen, dass sich das Vertragswerk im Rahmen des gesetzlich Zulässigen hielt, weil die Erlaubnispflichtigkeit von Geschäftsbesorgungs- oder Treuhandverträgen der damals zu beurteilenden Art erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265) aufgedeckt worden war und sie zuvor in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend für bedenkenfrei gehalten worden waren. - BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, dass der Bereicherungsschuldner bei ungleichartigen Leistungen die erlangte Leistung nur Zug um Zug gegen seine volle Gegenleistung herausgeben muss (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 213/00, BGHZ 147, 152, 157) und der Bereicherungskläger dies im Klageantrag dadurch berücksichtigen muss, dass er ihre Rückgewähr Zug um Zug anbietet (Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 307). - BGH, 01.02.2007 - III ZR 281/05
Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
aa) Der Hinweis des Berufungsgerichts auf die Rechtsprechung des III. Zivilsenats zur Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungs- oder Treuhandvertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 281/05, NJW 2007, 1130, 1131 Rn. 13 ff.) vermag die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung nicht zu tragen. - BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Sie führt nicht zu einer Fortgeltung des Angebots, weil auch diese Klausel gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam ist (näher Senat, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 10/12, NJW 2013, 3434 ff.). - BGH, 08.11.2013 - V ZR 145/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Angebotsfortsetzungsklausel in …
Auszug aus BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Das Berufungsgericht hat - von seinem rechtlichen Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen zu der Höhe des Bereicherungsanspruchs des Klägers getroffen, insbesondere im Hinblick auf etwaige Nutzungen bzw. Verwendungen auf die Sache bzw. den empfangenen Kaufpreis (…vgl. dazu Senat, Urteile vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 17, vom 8. November 2013 - V ZR 145/12, GuT-W 2014, 152 …und vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 31 ff. jeweils mwN). - BGH, 12.12.2013 - V ZR 52/13
Streitwert einer Klage auf Duldung der Schaffung eines Notwegs auf dem …
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 5/12
Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung …
- BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13
Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und …
- BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13
Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer …
- OLG München, 26.08.2015 - 7 U 647/13
Bindungsfrist an Kaufangebot beim Erwerb einer Eigentumswohnung
Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof (V ZR 289/13) mit Versäumnisurteil vom 17.10.2014 das Urteil des Senats vom 02.10.2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.