Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2019 - V ZR 290/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17466
BGH, 23.05.2019 - V ZR 290/18 (https://dejure.org/2019,17466)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2019 - V ZR 290/18 (https://dejure.org/2019,17466)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - V ZR 290/18 (https://dejure.org/2019,17466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich Darlegung der Notwendigkeit der Verwendung der neuen Materialien für die Wiedererricht...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich Darlegung der Notwendigkeit der Verwendung der neuen Materialien für die Wiedererrichtung der Stützmauer unter Einhaltung des Grenzabstands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung eines Gebäudes: Wert der Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beseitigung eines Bauwerks - und der Wert der Beschwer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZR 290/18
    Der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Beklagten bemisst sich grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht