Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.06.2005

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03   

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https://dejure.org/2004,866
BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2004,866)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2004 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2004,866)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2004,866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ; Zulässigkeit einer Revision im Falle des Beruhens des Berufungsurteils auf einen Rechtsfehler mit Möglichkeit der Beschädigung des Vertrauens in die Rechtsprechung ; Folgen ...

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - BGH eröffnet Revision gegen Willkürentscheidungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Revision ist bei Verstoß gegen das Willkürverbot zuzulassen! (IBR 2005, 1056)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 153
  • MDR 2005, 228
  • NZM 2005, 18
  • FamRZ 2005, 195
  • BB 2004, 2602 (Ls.)
  • AnwBl 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    a) Das für die Zulassung der Revision maßgebliche Allgemeininteresse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch dann gegeben, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Fortführung von Senat, BGHZ 154, 288).

    Vielmehr besteht das für die Zulassung der Revision maßgebliche Allgemeininteresse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts auch dann, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senat, BGHZ 154, 288, 295 unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722, S. 66, 104; vgl. auch Müller, VersR 2004, 1073, 1083).

    Für die Prüfung dieses Merkmals kann nicht darauf abgestellt werden, ob der Fehler des Berufungsgerichts offensichtlich (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1371) oder von Gewicht (BGHZ 152, 182, 188; Senat, BGHZ 154, 288, 294; Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755) ist.

    Maßgebend ist statt dessen, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung oder Anwendung von Vorschriften des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts gegen grundlegende, verfassungsrechtlich abgesicherte Gerechtigkeitsanforderungen verstoßen hat und die Entscheidung deshalb von Verfassungs wegen einer Korrektur bedarf (Senat, BGHZ 154, 288, 296).

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    bb) Nachdem das Berufungsgericht auch keine Feststellungen zu einem übereinstimmenden Parteiwillen getroffen hat, der von dem Wortlaut des Vertrages abweicht (vgl. dazu Senat, Urt. v. 7. Dezember 2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039), ist es unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar, zur Zusicherung einer Eigenschaft ohne Auslegung des Kaufvertrages zu gelangen.
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Für die Prüfung dieses Merkmals kann nicht darauf abgestellt werden, ob der Fehler des Berufungsgerichts offensichtlich (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1371) oder von Gewicht (BGHZ 152, 182, 188; Senat, BGHZ 154, 288, 294; Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755) ist.
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Willkür ist hier vielmehr im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfGE 80, 48, 51).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Für die Prüfung dieses Merkmals kann nicht darauf abgestellt werden, ob der Fehler des Berufungsgerichts offensichtlich (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1371) oder von Gewicht (BGHZ 152, 182, 188; Senat, BGHZ 154, 288, 294; Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755) ist.
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Nur unter dieser strengen Voraussetzung kann eine Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB a.F. vorliegen (BGH, Urt. v. 13. Dezember 1995, VIII ZR 328/94, NJW 1996, 836, 837).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f.), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (std. Rechtspr. des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 4, 1, 7; BVerfG, NJW 2004, 151, 152 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f.), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (std. Rechtspr. des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 4, 1, 7; BVerfG, NJW 2004, 151, 152 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Für die Prüfung dieses Merkmals kann nicht darauf abgestellt werden, ob der Fehler des Berufungsgerichts offensichtlich (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1371) oder von Gewicht (BGHZ 152, 182, 188; Senat, BGHZ 154, 288, 294; Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755) ist.
  • BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93

    Verletzung des Willkürverbots durch Mißachtung anerkannter Auslegungsgrundsätze

    Auszug aus BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2810, 2811) kann eine Entscheidung gegen das Willkürverbot verstoßen, wenn bei der Auslegung einer Formularvertragsklausel durch das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in besonderem Maße außer acht gelassen wurden.
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Willkür ist hier vielmehr objektiv in dem Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (Senat, Urteil vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03, NJW 2005, 153).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Diese Darlegung der Umstände, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, ist schon deshalb unverzichtbar, weil die tatrichterliche Auslegung individualvertraglicher Abreden in einem Revisionsverfahren nur in sehr beschränktem Umfang auf Fehler überprüft werden kann (BGH, Beschl. v. 16. September 2003, XI ZR 238/02, NJW 2004, 1167), welche wiederum nur unter besonderen Voraussetzungen (Unterlassung einer Auslegung; Verstoß gegen das Willkürverbot) die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründen (Senat , Urt. v. 7. Oktober 2004, V ZR 328/03, NJW 2005, 153).
  • BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einer auf zwei selbständige Gründe

    Dieser Zulassungsgrund liegt auch dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senat, BGHZ 154, 288, 295; Beschl. v. 7. Okt. 2004, V ZR 328/03, NJW 2005, 153).

    Solche Folgen haben Entscheidungen, bei denen die Vorinstanz bei der Auslegung oder Anwendung von Vorschriften des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts gegen grundlegende, verfassungsrechtlich abgesicherte Gerechtigkeitsanforderungen verstoßen hat und die Entscheidung deshalb von Verfassungs wegen einer Korrektur bedarf (Senat, BGHZ 154, 288, 295; Beschl. v. 7. Oktober 2004, V ZR 328/03, NJW 2005, 153).

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    b) Die Beschwerde zeigt nicht auf, daß das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der die Gefahr der Wiederholung durch das Berufungsgericht oder der Nachahmung durch andere Gerichte besorgen läßt oder der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BGHZ 154, 288, 293 ff. und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 - NJW 2005, 153 unter II 1 a und b m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung

    Auch wenn man ihr nicht folgen wollte, läge in der abweichenden Würdigung durch das Oberlandesgericht jedenfalls kein Rechtsfehler, der eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr begründet (BGHZ 159, 135 und Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 - FamRZ 2004, 947) oder der sonst geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (BGHZ 154, 288; BGH Beschluß vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 - NJW 2004, 153 m.w.N.).
  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

    Die lange streitige Frage, ob bei der Ermittlung des Liquidationswerts eine latente Steuerlast zu berücksichtigen ist, wird inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur nahezu einhellig bejaht und auch von den zum Stichtag geltenden Bewertungsrichtlinien empfohlen (vgl. BGH NJW 2005, 153, 155; Großfeld S. 172; Emmerich/Habersack § 305 Rn. 73b; Ernst/Schneider/-Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen S. 115; IDW S 1 Tz. 66).
  • BGH, 10.11.2022 - III ZR 13/22

    Berufungsverfahren: Pflicht des Einzelrichters zur Vorlage der Rechtssache an den

    Sollte die Einzelrichterin von einem engeren Verständnis der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ausgegangen sein, ist dies unerheblich, weil die Frage, ob Willkür vorliegt, anhand objektiver Kriterien festzustellen ist (vgl. BVerfGE 80, 48, 51; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03, NJW 2005, 153).
  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des

    Die lange streitige Frage, ob bei der Ermittlung des Liquidationswerts eine latente Steuerlast zu berücksichtigen ist, wird inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur nahezu einhellig bejaht und auch von den zum Stichtag geltenden Bewertungsrichtlinien empfohlen (vgl. BGH NJW 2005, 153, 155; Großfeld S. 172; Emmerich/Habersack § 305 Rn. 73b; GroßkommAktG/ Hirte/Hasselbach 4. Aufl. § 305 Rn. 232; Ernst/ Schneider/Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen S. 115; IDW S 1 Tz. 66).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    Sie führt insoweit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 an (- V ZR 328/03 - NJW 2005, 153).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03

    Rechtsfolgen von Beschaffenheitsabweichungen beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    Mit den von dem Senat zugelassenen Revisionen (Beschl. v. 7. Oktober 2004, NJW 2005, 153), deren Zurückweisung die jeweils andere Partei beantragt, verfolgen die Parteien ihre zweitinstanzlichen Anträge weiter, soweit sie in dem Berufungsverfahren erfolglos geblieben sind.
  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung

  • BGH, 25.04.2008 - LwZR 10/07

    Ausserordentliche Kündigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages wegen

  • BGH, 10.11.2022 - III ZR 36/22

    Schadenersatzbegehren gegen eine Wertpapierhandelsbank unter dem Vorwurf der

  • BFH, 17.08.2011 - X B 225/10

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei

  • BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16

    Rechte des Käufers bei Verletzungen von Verkäufergarantien im Rahmen eines

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes oder des Anspruchs auf

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05

    Voraussetzungen willkürlicher Rechtsanwendung bei der Beweiswürdigung

  • VerfGH Bayern, 30.01.2008 - 61-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots durch

  • BFH, 17.03.2005 - X B 46/04

    NZB: rechtliches Gehör, Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 20.01.2005 - X S 2/04

    Darlegung von Verfahrensmängeln

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung einer

  • VerfGH Bayern, 03.04.2008 - 57-VI-07

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige und im Übrigen unbegründete

  • BFH, 28.02.2005 - VI S 8/04

    PKH - Aussicht auf Erfolg

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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7780
BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2005,7780)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2005 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2005,7780)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03 (https://dejure.org/2005,7780)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in den Entscheidungsgründen; Darlegungsanforderungen bei den gerichtlichen Entscheidungsgründen hinsichtlich des Vorliegens eines Sachmangels im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 587
  • NZM 2005, 753
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Denn auch nach der Teilung des Grundstückseigentums in Miteigentumsanteile (§ 8 WEG) am 5. Februar 1998 war die Beklagte ein Jahr später zu der einseitigen Änderung der Teilungserklärung noch berechtigt, weil die Änderung zu einer Zeit erfolgte, als die Beklagte noch Alleineigentümerin des Grundstücks war, und weil im Zeitpunkt des Vollzugs beider Teilungserklärungen im Grundbuch noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eines Wohnungs- oder Teileigentums in dem Grundbuch eingetragen war (vgl. BayObLGZ 1993, 259).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Diese ist aber revisionsrechtlich insoweit nachprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BGHZ 102, 322, 330; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993, III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 9 U 75/98

    Haftung des Verkäufers für nach Gefahrübergang entstandene Mängel bei

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    aa) Verändert der Verkäufer zwischen Gefahrübergang und Übereignung eigenmächtig und schuldhaft die Kaufsache, haftet er grundsätzlich nicht nach Gewährleistungsrecht (§§ 459 ff. a.F.), sondern nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 929).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Mit den von dem Senat zugelassenen Revisionen (Beschl. v. 7. Oktober 2004, NJW 2005, 153), deren Zurückweisung die jeweils andere Partei beantragt, verfolgen die Parteien ihre zweitinstanzlichen Anträge weiter, soweit sie in dem Berufungsverfahren erfolglos geblieben sind.
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
    Diese ist aber revisionsrechtlich insoweit nachprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BGHZ 102, 322, 330; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993, III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796).
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Denn die Vertragstreuepflicht der Parteien eines Kaufvertrags verpflichtet diese wechselseitig dazu, den Kaufgegenstand nicht vertragswidrig zu verändern (Senat, Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 328/03, BGH-Report 2005, 1371).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Vielmehr darf ein Käufer in aller Regel davon ausgehen, dass der Bauträger die Bauausführung im Rahmen seiner (Eigentums-)Befugnisse bzw. - sofern der Bau erst nach Entstehen einer (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft fertiggestellt wird - notfalls im Zuge einer Anpassung der Teilungserklärung und in Übereinstimmung mit den anderweit eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZBau 2005, 587 f.) durchführen wird.
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Da die Bezeichnung "Teileigentum" jede gewerbliche Nutzung zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZM 2005, 753, 754 unter 4 a) dd)), sind auch Nutzungen erlaubt, die - wie etwa eine Büronutzung - bauordnungsrechtlich nur in Aufenthaltsräumen vorgenommen werden dürfen, also in Räumen, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind (vgl. § 2 Abs. 5 BauO Berlin).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    a) Der teilende Grundstückseigentümer kann gemäß § 8 Abs. 1 und 2 WEG die Teilungserklärung (dinglich) durch eine einseitige Verfügung ändern, solange zugunsten der Erwerber noch keine Auflassungsvormerkungen eingetragen sind (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZM 2005, 753, 754; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 25).

    Dies gilt unabhängig davon, dass der teilende Bauträger - hier der Beteiligte zu 3 - schuldrechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt der Zustimmung der Erwerber bedarf, weil mit der Änderung der Teilungserklärung zugleich die in den Kaufverträgen vereinbarten Leistungsinhalte geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZM 2005, 753, 754; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 8 Rn. 32; Staudinger/Rapp, BGB [2018], § 8 WEG Rn. 22b; Riecke/Schmid/Riecke/Vogel, WEG, 5. Aufl., Anhang zu § 8 Rn. 26; Brambring, DNotZ 1997, 478, 479).

  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Das Gebot, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährdet oder vereitelt, verpflichtet den Schuldner etwa dazu, die Kaufsache nicht zwischen Gefahrübergang und Übereignung zu verschlechtern (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, BGH-Report 2005, 1371; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1977 - VIII ZR 72/76, WM 1977, 1423).
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Das zitierte BGH-Urteil vom 17.06.2005 (NZBau 2005, 587) beträfe einen anderen Fall.
  • BGH, 23.02.2006 - V ZR 191/05

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei abweichender Bauausführung eines

    Allerdings verkennt das Berufungsgericht die Senatsentscheidung vom 17. Juni 2005 (V ZR 328/03, BGHReport 2005, 1371, 1372).
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Das zitierte BGH-Urteil vom 17. Juni 2005 (NZBau 2005, 587) beträfe einen anderen Fall.
  • LG München I, 04.10.2011 - 11 O 8272/11

    Eigentumswohnungskauf - Beschaffenheitsabweichung - "Wohnung in einem reinen

    Vielmehr ist der Klägerin darin zu folgen, dass die vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung geschuldet bleibt (Blatt 56; vgl. ferner BGH 17.6.2005, V ZR 328/03).
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