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   BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87   

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BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87 (https://dejure.org/1989,777)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1989 - V ZR 341/87 (https://dejure.org/1989,777)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1989 - V ZR 341/87 (https://dejure.org/1989,777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung einer Sache durch den Nießbraucher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 111
  • NJW 1990, 443
  • NJW-RR 1990, 196 (Ls.)
  • MDR 1990, 229
  • DNotZ 1990, 502
  • WM 1990, 354
  • JR 1990, 417
  • JR 1990, 419
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

    Auszug aus BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87
    Der Eigentümer tritt deshalb von Gesetzes wegen in den Mietvertrag ein, was keine Rechtsnachfolge nach dem Nießbraucher bedeutet (BGHZ 53, 174, 179; BGH Urt. vom 30. Mai 1962, VIII ZR 173/61, LM Nr. 7 zu § 566 BGB a. E.).
  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 213/60

    Bindung des Berufungsgerichts hinsichtlich nicht angegriffener Rechnungsposten

    Auszug aus BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87
    Da der Kläger weiterhin Erfüllung des Mietvertrages begehrt, zerfällt der Vertrag durch den teilweise verlangten Schadensersatz in zwei Abschnitte, die rechtlich selbständig zu beurteilen sind (vgl. BGHZ 36, 316, 318).
  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

    Auszug aus BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87
    Der Eigentümer tritt deshalb von Gesetzes wegen in den Mietvertrag ein, was keine Rechtsnachfolge nach dem Nießbraucher bedeutet (BGHZ 53, 174, 179; BGH Urt. vom 30. Mai 1962, VIII ZR 173/61, LM Nr. 7 zu § 566 BGB a. E.).
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 104/69

    Rückgriff der Berufsgenossenschaft gegen Zweitschädiger

    Auszug aus BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87
    In einem solchen Fall würde mit dem Ende des Stammrechts auch das Recht zur Ausübung erlöschen (vgl. BGHZ 55, 11, 115 ff. [BGH 10.11.1970 - VI ZR 104/69]; BGB-RGRK/Rothe aaO § 1059 Rdn. 5; Erman/Ronke aaO § 1059 Rdn. 5; MünchKomm/Petzold aaO § 1059 Rdn. 6; Soergel/Bauer aaO § 1059 Rdn. 5; Staudinger/Promberger aaO § 1059 Rdn. 14).
  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09

    Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach

    Denn das rechtliche Schicksal eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages ist vom Bestand des Nießbrauchs grundsätzlich unabhängig (BGHZ 109, 111 = NJW 1990, 443, 444; MünchKommBGB/Pohlmann 5. Aufl. § 1056 Rn. 8; aA Erman/Ronke BGB 7. Aufl. § 1056 Rn. 1).

    c) Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum scheidet ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Eigentümers nach § 1056 Abs. 2 BGB jedoch aus, wenn er persönlich an den Mietvertrag gebunden ist, etwa weil er den Mietvertrag schon selbst vor Bestellung des Nießbrauchs abgeschlossen hatte und der Nießbraucher für die Dauer seines Rechts in den Mietvertrag eingetreten war (§ 567 Satz 1 i.V.m. § 566 Abs. 1 BGB) oder wenn der Eigentümer dem vom Nießbraucher abgeschlossenen Mietvertrag persönlich beigetreten ist (BGHZ 109, 111 = NJW 1990, 443, 445 mwN; MünchKommBGB/Pohlmann 4. Aufl. § 1056 Rn. 15 mwN.; Staudinger/Frank BGB [Stand: 2009] § 1056 Rn. 21).

    d) Die letztgenannte Auffassung, die im Schrifttum auf Kritik gestoßen ist (ausführlich Wacke in Festschrift Gernhuber 1993, 489, 521 ff.; Schubert JR 1990, 419, 420; ein Kündigungsrecht bejahend MünchKommBGB/Pohlmann 4. Aufl. § 1056 Rn. 16 ff.; RGRK-Rothe BGB 12. Aufl. § 1056 Rn. 3;Enneccerus-Wolff/Raiser § 118 I Fn. 8), steht im vorliegenden Fall dem Kündigungsrecht der Beklagten jedoch nicht entgegen.

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 269/14

    Rechtsfolgen des Erlöschens eines Nießbrauchsrecht an einem Grundstück mit dem

    Hierbei hat das Oberlandesgericht Celle allerdings verkannt, dass der Eigentümer von Gesetzes wegen (§ 1056 BGB) in einen solchen Vertrag eintritt, ohne dass dies eine Rechtsnachfolge nach dem Nießbraucher bedeutet (Senat, Urteil vom 20. Oktober 1989 - V ZR 341/87, BGHZ 109, 111, 114; BGH, Urteil vom 29. Januar 1970 - VII ZR 34/68, BGHZ 53, 174, 179).
  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11

    Nießbrauch: Sonderkündigungsrecht des Grundstückseigentümers als Alleinerbe des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht, ist dem Eigentümer jedoch nach Treu und Glauben eine Kündigung nach § 1056 Abs. 2 BGB verwehrt, wenn er unabhängig von § 1056 Abs. 1 BGB persönlich an den Mietvertrag gebunden ist, beispielsweise, wenn er ihn vor der Bewilligung des Nießbrauchs noch als Eigentümer selbst abgeschlossen hatte, wenn er dem Mietvertrag beigetreten oder wenn er Alleinerbe des Vermieters geworden ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1989 - V ZR 341/87, BGHZ 109, 111, 117 f., sowie vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09, NJW 2011, 61 Rn. 16 f.).

    In einem solchen Fall muss sich der Eigentümer an einer vereinbarten bestimmten Laufzeit des Mietvertrages oder einer sonstigen Erschwerung der ordentlichen Kündigung festhalten lassen, denn anderenfalls würde die den Schutz des Mieters bezweckende Vorschrift des § 1056 BGB in ihr Gegenteil verkehrt (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1989 - V ZR 341/87, aaO S. 118).

  • OLG Schleswig, 29.05.2009 - 4 U 100/08

    Anforderungen an die Verfügungs- und Vertretungsmacht bei Kündigung eines

    In dem hier vorliegenden Fall, in dem neben "Eigentümer-Erben" noch ein weiterer Miterbe vorhanden sei, sei das Kündigungsrecht auch auf der Grundlage der Ausführungen in der Entscheidung BGHZ 109, 111 ff nicht ausgeschlossen.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 109, 111 ff sei auch auf die vorliegende Konstellation anzuwenden, in der die Eigentümergemeinschaft eine Teilmenge der Erbengemeinschaft sei; die Miteigentümer hafteten daher als Erben für die Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Eigentümers in den Fällen für ausgeschlossen gehalten, in denen der Eigentümer persönlich an den Mietvertrag gebunden war, was nach dieser Rechtsprechung auch gilt, wenn der Grundstückseigentümer den Nießbraucher beerbt hat (vgl. BGHZ 109, 111 ff, iuris Rdnr. 23): In diesem Fall sei der Eigentümer nach erbrechtlichen Grundsätzen durch Universalsukzession Vertragspartner des Mieters geworden.

    Diese Überlegungen haben überwiegend Zustimmung (vgl. Entscheidungsanmerkung Schubert in JR 1990, 419 f; Palandt-Bassenge, aaO., § 1056 , Rdnr. 2; Staudinger-Frank, aaO., § 1056 , Rdnr. 22; Soergel/Stürner, BGB , Kommentar, § 1056 , Rdnr. 7; Prütting/Wegen/Weinreich-Eickmann, BGB , Kommentar, 1. Aufl. 2006, § 1056 , Rdnr. 14; Erman-Michalski, BGB , Kommentar, 11. Aufl. 2004, § 1056 , Rdnr.2; jurisPK- BGB -Lenders, 3. Aufl. 2006, § 1056, Rdnr. 12), aber auch Kritik erfahren (MüKo-Pohlmann, aaO., § 1056, Rdnr. 18, für Kündigungsrecht nach Überlassung; Wacke, Miete und Pacht vom Nießbraucher oder Vorerben in FS Gernhuber, 1993, S. 489, 521 ff).

    Der hier zu beurteilende Fall unterscheidet sich von der vom Bundesgerichtshof in BGHZ 109, 111 ff entschiedenen Konstellation bereits im Hinblick darauf, dass Eigentümer und Erben hier - der Miterbe Frank F. war bei Beendigung des Nießbrauchs nicht Miteigentümer - nicht personenidentisch sind.

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in

    Der gesetzliche Eintritt des Eigentümers in die Verpächterstellung soll den besitzenden Pächter davor bewahren, sofort nach dem Erlöschen des Nießbrauchs einem Herausgabeanspruch ausgesetzt zu sein (vgl. § 986 Abs. 1 BGB; dazu Senat, BGHZ 109, 111, 114; a.A. Schubert, JR 1990, 419, 420).

    Ob diesem, wie die Revision meint, kein Kündigungsrecht zustand, weil er dem von K. D. abgeschlossenen Pachtvertrag persönlich beigetreten ist (vgl. Senat, BGHZ 109, 111, 117), kann ebenso offen bleiben wie die Frage, ob S. D. im Jahr 1995 zeitlich vor der Eintragung des Nießbrauchs als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden und deshalb nach § 566 Abs. 1 BGB i.V.m. § 593b BGB als Verpächter in den Vertrag eingetreten ist.

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 160/04

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf Mietzins für eine unbewegliche Sache

    Der rechtsgeschäftliche Erwerb der Miet- oder Pachtforderung, die als mittelbare Sachfrucht des Grundstücks im Sinne des § 99 Abs. 3 BGB anzusehen ist (BGHZ 109, 111, 116), kann dessen Beschlagnahme nicht ersetzen.
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Insbesondere ist er befugt, die Sache - wie hier - zu vermieten (vgl. BGHZ 109, 111, 115) und den erzielten Mietzins zu vereinnahmen; einen unmittelbaren Besitz des Nießbrauchers setzen Bestellung und Ausübung des Nießbrauchs nicht voraus (Soergel/Stürner, BGB 13. Aufl. § 1036 Rdn. 2).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

    Darin lag keine besondere Überlassung der Ausübung des Nießbrauchsrechts an diese im Sinne von § 1059 Satz 2 BGB; vielmehr hat der Beklagte zu 1 in Ausübung des eigenen Nießbrauchsrechts seiner jetzigen Ehefrau berechtigterweise das Mitbewohnen gestattet (vgl. dazu auch BGHZ 109, 111, 116) [BGH 20.10.1989 - V ZR 341/87].
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 46/03

    Zulässigkeit der Zwangsverwaltung bei bestehendem Nießbrauchsrecht

    Insbesondere ist er befugt, die Sache - wie hier - zu vermieten (vgl. BGHZ 109, 111, 115) und den erzielten Mietzins zu vereinnahmen; einen unmittelbaren Besitz des Nießbrauchers setzen Bestellung und Ausübung des Nießbrauchs nicht voraus (Soergel/Stürner, BGB 13. Aufl. § 1036 Rdn. 2).
  • BGH, 03.06.1992 - VIII ZR 138/91

    Vermögensübernahme in zeitlich folgenden Einzelakten bei Leasing

    Der hierauf gerichtete Entgeltanspruch des Leasinggebers entsteht mit dem Vertragsschluß als betagte Forderung, weil die Leasingraten nicht nur - wie dies beim reinen Mietvertrag grundsätzlich der Fall ist - die Gegenleistung für eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung, sondern zugleich das Entgelt für die vom Leasinggeber vorweg erbrachte Finanzierungsleistung darstellen und durch den - vor Ablauf der Grundmietzeit in der Regel nicht kündbaren - Leasingvertrag von vornherein rechtlich festgelegt sind (BGHZ 109, 368, 372, 373; 111 [BGH 20.10.1989 - V ZR 341/87]aaO), ihr Erwerbstatbestand also abgeschlossen ist (vgl. Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 6. Aufl., Rdnr. 411).
  • OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00

    Kündigungsrecht des Eigentümers nach Beendigung des Nießbrauchs; Berufung auf

  • OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18

    Wohnungseigentümer: Dingliches Sondernutzungsrecht an Grünfläche

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 47/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

    (isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

  • OLG Köln, 18.11.1991 - 13 U 132/91

    Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum ; Verstoß eines Mietvertrages

  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20
  • AG Düren, 19.01.2012 - 47 C 455/11

    Haftung der Erben eines Vermieters (hier: Nießbraucher des Grundstücks) für die

  • LG Hamburg, 17.11.2005 - 307 S 104/05

    Wohnraummiete: Gemeinschaft von Nutzungsberechtigten als Vermieter; Eigenbedarf

  • OLG Karlsruhe, 04.03.1987 - 1 U 224/86

    Schadensersatzpflichtigkeit trotz Haftungsfreistellung bei vorsätzlicher

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