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   BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99   

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https://dejure.org/2001,117
BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99 (https://dejure.org/2001,117)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2001 - V ZR 389/99 (https://dejure.org/2001,117)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99 (https://dejure.org/2001,117)
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Fundamentfreilegung Produktionshalle

Zu den Voraussetzungen einer Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB, Besitzer ist in den Schutzbereich des § 909 BGB einbezogen;

§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog (verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch) zugunsten des Besitzers des Nachbargrundstücks, Bemessung des Anspruchs nach dem Besitzwert (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), Grundsätze der Enteignungsentschädigung

Volltextveröffentlichungen (17)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 862, 864, 906, 909
    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei verbotener Eigenmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbotene Eigenmacht - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch - Gegenstand des Ausgleichs - Mieter - Besitzstörung - Nachteile des Gewerbebetriebs - Ertragseinbußen - Ausschlußfrist

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstücksbesitzers wegen Unbenutzbarkeit einer angemieteten Halle infolge unsachgemäßer Aushubarbeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Besitzers wegen unzulässiger Grundstücksvertiefung; Besitzstörung des Mieters

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Besitzers (Mieters) eines bebauten Grundstücks im Falle einer unzulässigen Vertiefung

  • rabüro.de

    Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch bei Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (hier: unzulässige Vertiefung des Nachbargrundstücks)

  • Judicialis

    BGB § 862; ; BGB § 864; ; BGB § 906; ; BGB § 909

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch des Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 862, 864, 906, 909
    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Voraussetzungen und Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (5)

  • nomos.de PDF, S. 39 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 862, 864, 906, 909 BGB
    Besitzstörung/unzulässige Vertiefung des Nachbargrundstücks/Ausgleichsanspruch

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 906, 862, 864, 909
    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstückbesitzers wegen Unbenutzbarkeit einer angemieteten Halle infolge unsachgemäßer Aushubarbeiten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachbarrecht, Sachenrecht, Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des beeinträchtigten Besitzers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haftet ein Bauherr für Vertiefungsschäden ? (IBR 2001, 312)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baugrundschäden: Hat auch ein Mieter gegen den Nachbarn Ansprüche aus nachbarrechtlichem Gemeinschaftsverhältnis? (IBR 2001, 313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 147, 45
  • NJW 2001, 1865
  • ZIP 2001, 744
  • MDR 2001, 802
  • NZBau 2001, 393
  • NZM 2001, 523
  • ZMR 2001, 698
  • NJ 2001, 482
  • VersR 2002, 324
  • WM 2001, 999
  • DB 2001, 1490 (Ls.)
  • JR 2002, 60
  • BauR 2001, 1153
  • BauR 2001, 1587
  • BauR 2001, 998 (Ls.)
  • BauR 2002, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16

    Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter

    Dem Grundstückseigentümer bleibt die Möglichkeit, jederzeit auf Art und Umfang der von dem Handwerker durchgeführten Arbeiten Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, BGHZ 147, 45, 52).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    dd) Der Umfang des Ausgleichsanspruchs bestimmt sich nach den Grundsätzen, die für die Bemessung der Enteignungsentschädigung gelten; diese unterscheidet sich vom Schadenersatz darin, daß nicht der Zustand herzustellen ist, der bestünde, wenn die Störung nicht eingetreten wäre, vielmehr beschränkt sich der Ausgleich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße (Senat, BGHZ 147, 45, 53).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    b) Ebenfalls zutreffend legt das Berufungsgericht zugrunde, dass der Anspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auch dem berechtigten Besitzer zustehen kann, dessen Abwehranspruch aus § 862 Abs. 1 BGB aus tatsächlichen Gründen nicht geltend gemacht werden konnte (Senat, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, NJW 2001, 1865, 1866; BGH, Urteil vom 10. November 1977 - III ZR 157/75, BGHZ 70, 212, 220; jeweils mwN).
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