Rechtsprechung
BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99 |
Fundamentfreilegung Produktionshalle
Zu den Voraussetzungen einer Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB, Besitzer ist in den Schutzbereich des § 909 BGB einbezogen;
§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog (verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch) zugunsten des Besitzers des Nachbargrundstücks, Bemessung des Anspruchs nach dem Besitzwert (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), Grundsätze der Enteignungsentschädigung
Volltextveröffentlichungen (17)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 862, 864, 906, 909
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei verbotener Eigenmacht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verbotene Eigenmacht - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch - Gegenstand des Ausgleichs - Mieter - Besitzstörung - Nachteile des Gewerbebetriebs - Ertragseinbußen - Ausschlußfrist
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstücksbesitzers wegen Unbenutzbarkeit einer angemieteten Halle infolge unsachgemäßer Aushubarbeiten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Besitzers wegen unzulässiger Grundstücksvertiefung; Besitzstörung des Mieters
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Besitzers (Mieters) eines bebauten Grundstücks im Falle einer unzulässigen Vertiefung
- rabüro.de
Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch bei Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (hier: unzulässige Vertiefung des Nachbargrundstücks)
- Judicialis
- ra.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch des Mieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 862, 864, 906, 909
Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Voraussetzungen und Umfang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (5)
- nomos.de
, S. 39 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§§ 862, 864, 906, 909 BGB
Besitzstörung/unzulässige Vertiefung des Nachbargrundstücks/Ausgleichsanspruch - ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 906, 862, 864, 909
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstückbesitzers wegen Unbenutzbarkeit einer angemieteten Halle infolge unsachgemäßer Aushubarbeiten - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Nachbarrecht, Sachenrecht, Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des beeinträchtigten Besitzers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann haftet ein Bauherr für Vertiefungsschäden ? (IBR 2001, 312)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Baugrundschäden: Hat auch ein Mieter gegen den Nachbarn Ansprüche aus nachbarrechtlichem Gemeinschaftsverhältnis? (IBR 2001, 313)
Verfahrensgang
- BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.09.2013 - 18 C 1004/13
- LG Berlin, 27.09.2013 - 65 T 158/13
Papierfundstellen
- BGHZ 147, 45
- NJW 2001, 1865
- ZIP 2001, 744
- MDR 2001, 802
- NZBau 2001, 393
- NZM 2001, 523
- ZMR 2001, 698
- NJ 2001, 482
- VersR 2002, 324
- WM 2001, 999
- DB 2001, 1490 (Ls.)
- JR 2002, 60
- BauR 2001, 1153
- BauR 2001, 1587
- BauR 2001, 998 (Ls.)
- BauR 2002, 532 (Ls.)
Wird zitiert von ... (72)
- BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter …
Dem Grundstückseigentümer bleibt die Möglichkeit, jederzeit auf Art und Umfang der von dem Handwerker durchgeführten Arbeiten Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, BGHZ 147, 45, 52). - BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
dd) Der Umfang des Ausgleichsanspruchs bestimmt sich nach den Grundsätzen, die für die Bemessung der Enteignungsentschädigung gelten; diese unterscheidet sich vom Schadenersatz darin, daß nicht der Zustand herzustellen ist, der bestünde, wenn die Störung nicht eingetreten wäre, vielmehr beschränkt sich der Ausgleich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße (Senat, BGHZ 147, 45, 53). - BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis …
b) Ebenfalls zutreffend legt das Berufungsgericht zugrunde, dass der Anspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auch dem berechtigten Besitzer zustehen kann, dessen Abwehranspruch aus § 862 Abs. 1 BGB aus tatsächlichen Gründen nicht geltend gemacht werden konnte (Senat, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, NJW 2001, 1865, 1866; BGH, Urteil vom 10. November 1977 - III ZR 157/75, BGHZ 70, 212, 220; jeweils mwN).
- BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18
Mietminderung wegen Geräusch- und Schmutzimmissionen verursacht durch eine auf …
(aa) Zwar trifft der Ausgangspunkt der Revisionserwiderung zu, dass dem berechtigten Besitzer im Falle von Immissionen gegen den Störer eigene Abwehransprüche (§ 862 Abs. 1 BGB) oder Entschädigungsansprüche zustehen können und insoweit die in § 906 BGB enthaltenen Regelungen auch auf den berechtigten Besitzer, namentlich den Mieter, angewandt werden(st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. April 1959 - V ZR 3/58, BGHZ 30, 273, 276, 280; vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, BGHZ 147, 45, 50;… vom 16. Januar 2015 - V ZR 110/14, NJW 2015, 2023 Rn. 5, 10; Staudinger/Roth, BGB, Neubearb.(bb) Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob es unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze, wie die Revisionserwiderung unter Berufung auf das - einen Fall der Grundstücksvertiefung gemäß § 909 BGB betreffende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2001 (V ZR 389/99, aaO S. 46, 49 ff.) geltend macht, in Bezug auf die hier in Rede stehenden Geräusch- und Schmutzimmissionen, die von einer auf einem benachbarten Grundstück betriebenen Baustelle herrühren, Fallgestaltungen geben kann, in denen ein diesbezüglicher Abwehr- oder Entschädigungsanspruch des Vermieters zu verneinen, entsprechende Ansprüche des Mieters hingegen zu bejahen wären.
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17
Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den …
Im Rahmen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen unzulässiger Vertiefung des Nachbargrundstücks wurde dem Mieter des betroffenen Betriebsgrundstücks Ausgleich für die durch die Störung des Besitzes verursachten vermögenswerten Nachteile des Gewerbebetriebs, nicht dagegen für die am Gebäude entstandenen Schäden zuerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, BGHZ 147, 45). - BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02
Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung
Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, erstreckt sich der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch sowohl bei unmittelbarer als auch bei entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Besitzer (BGHZ 70, 212, 220; Senat, BGHZ 147, 45, 50 m. w. Nachw.).c) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muß, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 58, 149, 158; Senat, BGHZ 62, 361, 366 f.; 72, 289, 291; 85, 375, 384; 90, 255, 262; 111, 158, 162 f.; 142, 66, 67; BGHZ 142, 227, 235; Senat, BGHZ 147, 45, 49 f.).
aa) Unter diesen Voraussetzungen gewährt die Rechtsprechung den Ausgleichsanspruch über die Immissionsfälle des § 906 BGB hinaus außer bei Vertiefungen (vgl. Senat, BGHZ 72, 289, 292; 85, 375, 384; 90, 255, 262; 147, 45, 50) auch bei Grobimmissionen (vgl. Senat, BGHZ 111, 158, 162 - Schrotblei;… Urt. v. 19. April 1985, V ZR 33/84, WM 1985, 1041 - Wasserrohrbruch).
Dagegen steht der auf Entschädigung nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen gerichtete (Senat, BGHZ 90, 255, 263 m. w. Nachw.) nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nur den Eigentümern und Besitzern der von schädigenden Einwirkungen betroffenen Grundstücke wegen solcher die Zumutbarkeitsschwelle überschreitender Schäden zu, die an dem Grundstück selbst entstanden sind oder sich aus der Beeinträchtigung der Substanz oder der Nutzung des betroffenen Grundstücks entwickelt haben (BGHZ 92, 143, 145; 147, 45, 50).
Da er der Kompensation für den Ausschluß an sich gegebener, aber undurchsetzbarer primärer Abwehransprüche dient (Senat, BGHZ 147, 45, 50), fehlt es an einem Grund für eine Haftungsbegrenzung.
Dies ist bei der Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung eines Grundstücks, um die es hier geht, regelmäßig die Ertragseinbuße, die aus dem Schadensereignis folgt (Senat, BGHZ 147, 45, 53 m. w. Nachw.).
- BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02
Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere …
Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Fall, ob der Kläger das Abwasserrohr und seine weitere Nutzung durch die Beklagten ohne Ausgleich hinzunehmen oder ob die Beeinträchtigung das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Einwirkung übersteigt und dem Kläger deshalb ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zuzubilligen ist (vgl. Senatsurt. v. 11. Juni 1999, V ZR 377/98, NJW 1999, 2896 u. v. 23. Februar 2001, V ZR 389/99, NJW 2001, 1865, 1866). - BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07
Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Daher sind die vermögenswerten Betriebsnachteile auszugleichen, die ihre Ursache in der Besitzstörung haben (vgl. Senat, BGHZ 147, 45, 52 f.).Dabei kommt es nicht darauf an, ob die sich auf dem Grundstück befindlichen Betriebsmittel, hier also die Warenvorräte des Geschädigten, infolge einer Beeinträchtigung der Grundstücks- oder Gebäudesubstanz (vgl. Senat, BGHZ 147, 45, 54 f.: Inventar wird durch den Gebäudeeinsturz zerstört) oder unmittelbar durch die auf das Grundstück einwirkenden Immissionen beschädigt werden (hier: Schaden unmittelbar an den Waren durch Rauch, Ruß oder Löschwasser).
- KG, 18.10.2012 - 22 U 226/09
Unter welchen Voraussetzungen haftet der Bauherr für Schäden am Nachbargebäude?
Der Ausgleich beschränkt sich vielmehr auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße, deren Abgrenzung vom Schaden sich allerdings nicht allein durch die Ausschaltung hypothetischer Kausalverläufe herstellen lässt, sondern darüber hinaus einer wertenden Entscheidung bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 23.2.2001 - V ZR 389/99 - NJW 2001, 1865). - BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern
Er steht außerdem nicht nur dem Eigentümer eines Grundstücks zu, sondern auch dem Besitzer, dessen Abwehranspruch aus § 862 Abs. 1 BGB aus tatsächlichen Gründen nicht geltend gemacht werden konnte (Senat, Urt. v. 23. Februar 2001, V ZR 389/99, NJW 2001, 1865, 1866 m.w.N.). - BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03
Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis
- BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); …
- OLG Koblenz, 17.07.2003 - 5 U 18/03
Zur Exculpation der Haftung und zum Ausgleich des Bauherren für baubedingte …
- OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 4 U 479/10
Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch: Verteilung der Darlegungs- und …
- OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
Anspruch auf Entfernung von auf dem Nachbargrundstück stehenden Bäumen
- OLG Hamm, 18.11.2021 - 24 U 74/16
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln?
- OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03
Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbauarbeiten: Verweisungsprivileg bei Haftung …
- AG Bremen, 23.06.2016 - 6 C 186/16
Mieter muss Baulärm im Haus nicht dulden!
- BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
Nachbarausgleich bei Abgrabungsschaden: Verletzung rechtlichen Gehörs durch …
- LG Berlin, 27.09.2013 - 65 T 158/13
Aufbau von Gerüst für Instandsetzungsarbeiten muss angekündigt werden!
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers; …
- BGH, 23.07.2010 - V ZR 142/09
Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten Erderschütterungen
- OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 77/16
Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen einer im Zuge von Bauarbeiten …
- LG Essen, 27.10.2005 - 18 O 420/03
Vertiefung eines Nachbargrundstücks: Haftung der am Bau Beteiligten
- LG Tübingen, 20.11.2008 - 1 S 233/05
Bauherrenhaftung für Schäden am Nachbargrundstück
- BGH, 12.07.2002 - V ZR 441/00
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Verlegung von …
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12
Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; …
- OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96
Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau
- OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 491/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Bauunternehmers für Schäden an einem …
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Umfang der Ersatzleistung bei Beschädigung eines Gebäudes durch Tiefbauarbeiten; …
- BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00
Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden …
- OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03
Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für …
- OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
Haftung eines Hoheitsträgers für die Schäden, die von ihm mit der Erfüllung …
- VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur …
- OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 73/03
Haftung für Schäden am Nachbargrundstück durch Grundstücksvertiefung
- OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich der Kausalität …
- OLG Brandenburg, 15.05.2012 - 2 U 26/11
Nachbarrecht in Brandenburg: Abwehranspruch des Grundstückseigentümers gegen wild …
- OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 2 U 83/14
Verjährungsbeginn für deliktische Schadensersatzansprüche wegen Gebäudeschäden: …
- OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 5 U 148/08
Zum Schadensersatz bzgl. der aufgrund einer Grundstücksvertiefung am …
- AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18
Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!
- OLG Jena, 01.09.2016 - 4 U 895/15
Stützmauer durch Straßenbauarbeiten beschädigt? Nachbar muss Kausalität beweisen!
- OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05
Rechte des Grundstückseigentümers bei Nichteinhaltung des Grenzabstandes durch …
- LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15
Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe
- OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Mietern im selben Gebäude; keine …
- OLG Koblenz, 18.06.2014 - 5 U 399/14
Zur Störer- und Schadensersatzhaftung des Oberliegers, von dessen Grundstück …
- OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11
Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen Schäden durch die Errichtung einer …
- OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 15 U 152/02
Ansprüche unter Mietern wegen eines Brandschadens
- OLG München, 23.08.2016 - 32 U 1224/16
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Mieters gegen den Eigentümer des …
- AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem …
- OLG Hamm, 16.06.2009 - 21 U 132/08
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
- LG Karlsruhe, 04.02.2022 - 6 O 280/19
- OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 133/08
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Zuführung von Niederschlagswasser
- LG Frankenthal, 17.04.2018 - 4 O 383/15
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ernteschaden durch Ausbringung eines …
- OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13
Grundbuchverfahren: Rangvorbehalt und/oder Wirksamkeitsvermerk im …
- KG, 22.04.2005 - 25 U 49/04
Nachbarrecht: Abwehr- oder Entschädigungsanspruch beim Eintritt von …
- VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG
- OLG Hamm, 17.12.2021 - 26 U 102/20
Grober Behandlungsfehler bei der Untersuchung einer Schwangeren
- OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 15/96
Nachbarrecht: Bindungswirkung der verwaltungsgerichtlichen Erkenntnis zur …
- ArbG Berlin, 06.08.2003 - 7 Ca 5097/03
Wirksamkeit einer durch einen Insolvenzverwalter ausgesprochenen …
- LG Berlin, 26.02.2013 - 63 S 429/12
Mieter muss Anbringung einer Außendämmung dulden!
- OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
Beweisaufnahmeverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung der Vorlegung von …
- LG Aachen, 25.04.2017 - 12 O 381/16
Haftung für städtisches Waldgrundstück
- OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 908/01
Anwaltspflichten und -haftung im Mandatsverhältnis; versäumter Hinweis an das …
- LG Memmingen, 28.12.2017 - 34 O 611/16
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Schadenminderungspflicht, …
- OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Beweiswürdigung bei zwei in unvereinbarem …
- OLG Hamm, 07.05.2012 - 5 U 6/12
Nachbarrecht - Kein Ausgleichsanspruch für Stromausfall!
- OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
Anspruch des Eigentümers eines mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks auf …
- OLG Hamm, 08.10.2002 - 27 U 85/02
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht …
- OLG Hamm, 15.11.2001 - 6 U 43/00
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in Konkurrenz zu Ansprüchen aus § 2 …
- OLG Naumburg, 11.02.2000 - 6 U 123/99
Auslegung des Begriffs "Verrechnung"; Aufrechnung nach Eröffnung des …
- LG Göttingen, 10.09.2020 - 8 O 224/14
Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 BGB
- LG Köln, 16.03.2005 - 14 O 291/04