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   BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11   

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https://dejure.org/2011,1947
BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11 (https://dejure.org/2011,1947)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2011 - V ZR 39/11 (https://dejure.org/2011,1947)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11 (https://dejure.org/2011,1947)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 S 2 WoEigG, § 97 Abs 2 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei Einreichung der Eigentümerliste erst in zweiter Instanz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilung von Zulässigkeitsmängeln in der Berufungsinstanz bei einer Klage des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Umlagebeschlusses; Möglichkeit der Heilung des Fehlens der Eigentümerliste mit Namen und ladungsfähigen Anschriften ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einreichung der Eigentümerliste in zweiter Instanz

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei Einreichung der Eigentümerliste erst in zweiter Instanz

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei Einreichung der Eigentümerliste erst in zweiter Instanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung von Zulässigkeitsmängeln in der Berufungsinstanz bei einer Klage des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Umlagebeschlusses; Möglichkeit der Heilung des Fehlens der Eigentümerliste mit Namen und ladungsfähigen Anschriften ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anfechtungsklage: Korrekte Bezeichnung der Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 997
  • NZM 2012, 199
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11
    Zum anderen läge in dem Wechsel von den zunächst verklagten (übrigen) Wohnungseigentümern auf den Verband eine Klageänderung (für den umgekehrten Fall: Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446, 447), die von dem Kläger allenfalls angekündigt und von dem Berufungsgericht jedenfalls nicht zugelassen worden ist.
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11
    Der Senat hat indes - freilich zeitlich nach dem angefochtenen Urteil - entschieden, dass dieser Zulässigkeitsmangel, nicht anders als andere Zulässigkeitsmängel, im Berufungsrechtszug geheilt werden kann (Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, WuM 2011, 481).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11
    Das ergibt sich daraus, dass im Regelfall davon auszugehen ist, dass diejenige Person(en) als Partei anzusehen ist (sind), die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582, 583 mwN).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigen

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11
    Richtig ist, dass die Klage in erster Instanz wegen dieses Versäumnisses als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den

    Dies hat der Senat - allerdings erst nach Erlass des Berufungsurteils - zunächst für das Fehlen ladungsfähiger Anschriften (Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, aaO Rn. 9) und anschließend für die unterbliebene namentliche Bezeichnung entschieden; dabei hat er auf die deklaratorische Bedeutung der Eigentümerliste hingewiesen (Urteile vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 8 und vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11, NJW 2012, 997 Rn. 10).

    Die verspätete Vorlage der Liste kann sich allerdings im Einzelfall gemäß § 97 Abs. 2 ZPO auf die Kostenentscheidung auswirken (Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11, aaO Rn. 10 aE).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 266/16

    Vorlage einer Eigentümerliste durch den Verwalter auf Anordnung des Gerichts;

    Ein in der Liste versehentlich nicht aufgeführter Wohnungseigentümer bleibt gleichwohl Partei (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, NZM 2011, 782 Rn. 8; Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11, NJW 2012, 997 Rn. 10; Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, NJW 2013, 1003 Rn. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist dieser Zulässigkeitsmangel sogar noch im Berufungsverfahren heilbar (BGH NJW 2011, 3237 [BGH 20.05.2011 - V ZR 99/10] ; ZWE 2012, 82); damit wäre es nicht zu vereinbaren, würde man es für erforderlich halten, dass das Rechtsschutzbedürfnis nur innerhalb der Anfechtungsbegründungsfrist vorgetragen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 02.02.2022 - 17 U 19/20

    Zur Frage der Einordnung eines Zins-Swap-Vertrages als

    Die Heilung eines solchen Zulässigkeitsmangels ist auch in der Berufung noch möglich (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11 -, Rn. 10, juris).
  • LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11

    Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung zur Umgestaltung des

    Allerdings hat die Klägerin diesen Mangel durch Vorlage der Eigentümerliste mit ihrer Berufungsbegründung (vgl. Anlage K6) geheilt, was nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH zu diesem Themenkomplex (vgl. NJW 2012, 997 , Tz. 10), die die Kammerteilt, möglich ist; außerdem sind die Beklagten dem Inhalt dieser Liste auch nicht entgegen getreten.
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