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   BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96   

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https://dejure.org/1997,745
BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96 (https://dejure.org/1997,745)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1997 - V ZR 39/96 (https://dejure.org/1997,745)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96 (https://dejure.org/1997,745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 154 Abs. 1, 145 ff.
    Bestimmtheit einer Wohnrechtsbestellung im Grundstückskaufvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Vertrages wegen fehlender Bestimmtheit einer Leistung; Voraussetzungen eines offenen Einigungsmangels; Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile - essentialia negotii; Voraussetzungen des Rechtsbindungswillens; Einigung über die Höhe des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstückskaufvertrag mit Wohnrechtsbestellung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum offenen Einigungsmangel beim Mietpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 154 Abs. 1, §§ 145 ff
    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2671
  • MDR 1997, 920
  • DNotZ 1998, 946
  • NJ 1997, 647
  • WM 1997, 1673
  • DB 1997, 2607
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 88/90

    Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    »Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages für eine darin vereinbarte Wohnrechtsbestellung als Entgelt die "Zahlung von Miete" vereinbart und deren Höhe bewußt offengelassen, so ist der Vertrag nicht unter dem Gesichtspunkt fehlender Bestimmtheit einer Leistung unwirksam, sondern nach mietvertraglichen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, XII ZR 88/90, NJW-RR 92, 517) zu ergänzen.«.

    Alsdann gilt eine angemessene oder ortsübliche Miete als vereinbart, sei es im Wege ergänzender Vertragsauslegung oder entsprechend § 612 Abs. 2 , § 632 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, XII ZR 88/90, NJW-RR 1992, 517 ).

    Haben die Parteien bei Vertragsabschluß die genaue Entgelthöhe bewußt offengelassen, gleichwohl aber eine Bindung gewollt, dann muß diese Lücke entweder über eine ergänzende Vertragsauslegung oder über die analoge Anwendung einer gesetzlichen Regelung (§ 612 Abs. 2 , § 632 Abs. 2 BGB ) geschlossen werden, wobei lediglich fraglich sein kann, ob im Streitfall die Entgelthöhe sofort durch das Gericht bestimmt werden kann oder innerhalb des vorgegebenen Rahmens von den Erwerbern des Anwesens nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, aaO., S. 517, 518).

  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 195/62

    Begründung eines dinglichen Wohnungsrechts - Abschluss eines Mietvertrages -

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, daß das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).

    Demgemäß hat auch der Senat im Urteil vom 5. März 1965 (aaO., S. 651) keine Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Wohnrechtsbestellungsvertrages erhoben, in dem als Entgelt die "übliche angemessene Miete" vereinbart war.

  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Zu beurkunden waren allein die Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzte (vgl. BGHZ 74, 346, 348).
  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Richtig ist allerdings der rechtliche Ansatzpunkt des Berufungsgerichts, daß trotz Bindungswillens der Parteien das wirksame Zustandekommen eines Vertrages an der Lückenhaftigkeit seiner Regelung und der Unausfüllbarkeit dieser Lücke scheitern kann (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 1989, VIII ZR 143/88, NJW 1990, 1234, 1235).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, daß das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).
  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 21/64

    Einräumung eines dinglichen, das Grundstück selbst ergreifenden Rechts -

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, daß das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09

    Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum

    Eine solche schuldrechtliche Vereinbarung über Leistungen des Berechtigten, wie sie die Parteien getroffen haben, kann neben dem Wohnungsrecht selbständig oder - wie hier - als Teil des Grundgeschäfts getroffen werden (Senat , Urt. v. 5. März 1965, V ZR 195/64, WM 1965, 649, 650 f.; Urt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/96, WM 1997, 1673, 1674).
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Daher wird die Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts vom Bundesgerichtshof im Falle der entgeltlichen Bestellung selbst dann als Kauf und nicht etwa als Mietvertrag gewertet, wenn die entgeltliche Einräumung des Wohnungsrechts gegen eine periodische Zahlung vereinbart worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 1968 - V ZR 221/64, JurionRS 1968, 11930 Rn. 10, 17; vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, juris Rn. 13; vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, juris Rn. 8; vom 13. Juli 1966 - V ZR 21/64; JurionRS 1966, 11963, Rn. 12; vom 5. März 1965 - V ZR 195/62, JurionRS 1965, 11384 Rn. 20; sog. "mietzinsähnliche Form").
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Auslegungsregel, die unanwendbar ist, wenn nach dem Willen der Parteien - ungeachtet der offenen Punkte - im Übrigen ein Vertrag zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, NJW 1997, 2671; BGH, Urteil vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 275).
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