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   BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19   

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https://dejure.org/2019,40824
BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19 (https://dejure.org/2019,40824)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2019 - V ZR 4/19 (https://dejure.org/2019,40824)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - V ZR 4/19 (https://dejure.org/2019,40824)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Feuchtigkeit im Keller als Sachmangel i.R.d. Kaufvertrags und Erwerbs eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks; Beweisantrag zur Vernehmung der Zeugen bzgl. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hauskauf mit feuchtem Keller, Feuchtigkeit als bautypische Erscheinung mangelhaft abgedichteter alter Gebäude, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, gebotener rechtlicher Hinweis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1, 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei unberücksichtigtem Parteivortrag zu aus Kellerfeuchtigkeit resultierender Geruchsbelastung in den Wohnräumen

  • rewis.io

    Streit um Gewährleistungsansprüche des Käufers eines sanierten Altbau-Einfamilienhausgrundstücks: Verletzung rechtlichen Gehörs bei unberücksichtigtem Parteivortrag im Berufungsverfahren zu aus Kellerfeuchtigkeit resultierender Geruchsbelastung in den Wohnräumen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2-3; GG Art. 103 Abs. 1
    Feuchtigkeit im Keller als Sachmangel i.R.d. Kaufvertrags und Erwerbs eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks; Beweisantrag zur Vernehmung der Zeugen bzgl. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit im Keller als Sachmangel?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verkauf eines älteren Hauses - ein feuchter Keller kann einen Mangel darstellen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus aufgrund Feuchtigkeit im Keller stellt Sachmangel dar - Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 765
  • NJW-RR 2020, 121
  • NZM 2020, 75
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 274/16

    Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19
    Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, namentlich darauf, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, NJW 2018, 1954 Rn. 15 mwN).

    Dabei gehören zur Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf, wozu auch Angaben im Expose zählen (Senat, Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, aaO Rn. 17).

    Wenn ein Wohngebäude in einem solchen Expose etwa als "Luxusimmobilie" bezeichnet wird, die "nach neuestem Stand renoviert worden" ist, dann kann ein Kläger aus objektiver Sicht erwarten, dass die Räumlichkeiten keine Feuchtigkeit aufweisen, soweit sie zu Wohnzwecken dienen (Senat, Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, aaO Rn. 18).

  • BGH, 16.09.2015 - V ZR 8/15

    Berufungsverfahren: Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Abweichung von der

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19
    Die Parteien müssen Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen können; sie dürfen nicht gehindert sein, ihren Sachvortrag zu ergänzen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15, GE 2016, 520 Rn. 5; Beschluss vom 16. September 2015 - V ZR 8/15, MDR 2016, 414 Rn. 6 mwN).

    Da ein solcher Hinweis in den Gerichtsakten nicht dokumentiert ist, gilt er als nicht erteilt (§ 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO; Senat, BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZR 8/15, aaO Rn. 8).

  • BGH, 21.01.2016 - V ZR 183/15

    Berufungsverfahren: Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Abweichung von der

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19
    Die Parteien müssen Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen können; sie dürfen nicht gehindert sein, ihren Sachvortrag zu ergänzen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15, GE 2016, 520 Rn. 5; Beschluss vom 16. September 2015 - V ZR 8/15, MDR 2016, 414 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19
    Auszugehen ist vielmehr davon, dass es den Vortrag als nicht ausreichend substantiiert bzw. als nicht unter Beweis gestellt angesehen und deshalb unerwähnt gelassen hat (zur Berücksichtigung erstinstanzlichen Vortrags in der Berufungsinstanz vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18, BauR 2019, 544 Rn. 15).
  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Selbst objektiv nachteilige Eigenschaften einer gebrauchten Immobilie begründen nicht ohne weiteres einen Sachmangel, sofern sie bauzeittypisch sind (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - V ZR 4/19, NJW-RR 2020, 121 Rn. 14; näher Krüger, ZNotP 2010, 42 ff.).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 119/20

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Unzutreffende öffentliche Äußerung über

    a) Nach § 434 Abs. 1 Satz 3 gehören zu der Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf, wozu auch Angaben in einem Exposé zählen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, NJW 2018, 1954 Rn. 17 mwN; Beschluss vom 10. Oktober 2019 - V ZR 4/19, NJW-RR 2020, 121 Rn. 14).
  • BGH, 21.01.2020 - VI ZR 346/18

    Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    bb) Der Bundesgerichtshof entnimmt Art. 103 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und auf Grund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält; der Hinweis muss dabei grundsätzlich so rechtzeitig erteilt werden, dass der Berufungsbeklagte noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagieren kann (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2019 - V ZR 4/19 Rn. 7, juris; vom 11. April 2018 - VII ZR 177/17, NJW 2018, 2202 Rn. 8; vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15 Rn. 5, juris; vom 4. Juli 2013 - V ZR 151/12, NJW-RR 2014, 177 Rn. 8; ferner Senatsbeschluss vom 25. Mai 2018 - VI ZR 370/17, VersR 2018, 1001 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 92/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bestellung einer mit einer Grunddienstbarkeit

    Die Parteien müssen Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen können; sie dürfen nicht gehindert sein, ihren Sachvortrag zu ergänzen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15, GE 2016, 520 Rn. 5; Beschluss vom 10. Oktober 2019 - V ZR 4/19, NJW-RR 2020, 121 Rn. 7 mwN).
  • KG, 28.01.2021 - 20 U 1052/20

    Hauskauf: Schadensersatzhaftung wegen einer mangelhaften Kellerabdichtung

    Ausschlaggebend ist die objektive Sicht des Käufers (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2019 - V ZR 4/19 - juris Rz. 14; Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 274/16 - juris Rz. 18).
  • LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18

    Grundstückskaufvertrag: Rückabwicklung bei arglistigem Verschweigen von

    Zur Überzeugung des Gerichts steht weiterhin fest, dass das Einfamilienhaus bei Vertragsschluss ein Geruchsproblem hervorgerufen durch Chloranisole hatte, was ebenfalls einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 BGB darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2019 - V ZR 4/19, NZM 2020, 75, 76 Tz. 15 zu muffigem Kellergeruch als Sachmangel; Hinweisbeschl. v. 04.09.2018 - VIII ZR 100/18, NJW-RR 2018, 1483 zu muffiger Luft in der Küche als Mietmangel).
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