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   BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70   

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https://dejure.org/1972,1962
BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70 (https://dejure.org/1972,1962)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1972 - V ZR 41/70 (https://dejure.org/1972,1962)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1972 - V ZR 41/70 (https://dejure.org/1972,1962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die willkürliche Beschränkung eines Rechtsmittels - Notwendigkeit des Abstellens auf den Zeitpunkt der Revisionseinlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1973, 471
  • WM 1973, 82
  • DB 1973, 521
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Spätere Änderungen sind allerdings insoweit zu berücksichtigen, als sie auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels beruhen (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; RGZ 168, 355).
  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Dem steht der Fall gleich, daß der Rechtsmittelkläger freiwillig eine Prozeßlage schafft, die seine Beschwer teilweise ausräumt und ihn insoweit zur Einschränkung der Rechtsmittelanträge nötigt, wie z.B. bei Begleichung eines Teils der Klageforderung durch den Beklagten und Rechtsmittelkläger (BGH-Urteil vom 16. Januar 1951, I ZR 1/50, NJW 1951, 274).
  • BGH, 24.03.1960 - VII ZR 207/59

    AA des VH, Streitwert, Kundenschutz, Kündigung, Auslegung, Auskunftsanspruch des

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Die Bemessung richtet sich jedoch nach den Umständen des Einzelfalls, ohne daß ihr schematisch ein, bestimmter Prozentsatz des Hauptanspruchs zugrundezulegen wäre (vgl. auch dazu das zuletzt genannte Urteil sowie das BGH-Urteil vom 24. März 1960, VII ZR 207/59, NJW 1960, 1252 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.07.1964 - VII ZR 113/63
    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Legt der Beklagte gegen seine Verurteilung zur Rechnungslegung ein Rechtsmittel ein, so übersteigt der Streitwert in der Rechtsmittelinstanz nicht das Interesse des Beklagten daran, daß er den Anspruch nicht zu erfüllen braucht (vgl. BGH-Urteil vom 9. Juli 1964, VII ZR 113/63, NJW 1964, 2061).
  • BGH, 07.01.1965 - II ZR 104/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    So wie im übrigen das Absinken des Streitwerts einer Revision von Streitgenossen unter die Revisionssumme infolge der Rücknahme des Rechtsmittels durch einen von ihnen zur Unzulässigkeit der Revision führt (BGH-Urteil vom 7. Januar 1965, II ZR 104/62, NJW 1965, 761), so wird die Revision aus dem gleichen Grunde auch dann unzulässig, wenn mehrere Streitgenossen Revisionsbeklagte sind und der Abschluß eines Vergleichs mit einem von ihnen in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung, die Hauptsache sei erledigt, den Streitwert unter die Revisionsgrenze sinken läßt.
  • BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66

    Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Der Wert derartiger Zahlungsansprüche hängt nicht davon ab, inwieweit die einzelnen Teilhaber sich an ihrer Geltendmachung beteiligen, wie auch bei Klagen eines Miterben nach § 2039 BGB für den Streitwert nicht das Interesse des klagenden Miterben, sondern der volle Wert der geforderten Leistung maßgebend ist (zu der letzteren Frage vgl. BGH - Beschluß vom 7. November 1966, III ZR 48/66, NJW 1967, 443).
  • BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 20/67

    Zahlung der Miete für eine Untervermietung - Nutzungsentschädigung aus einer

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Der Teilvergleich und die darauf zurückgehende Erklärung eines Teils des Rechtsstreits für erledigt haben hier nicht zur Folge, daß der Streitwert nunmehr geringer zu bemessen wäre: Ziel der vorliegenden Klage ist ersichtlich die Vorbereitung der Geltendmachung von der Gemeinschaft als solcher, nicht dem einzelnen Teilhaber zustehenden Zahlungsansprüchen (vgl. dazu die Ausführungen auf Seite 11 unten/12 oben des Berufungsurteils), wobei davon ausgegangen wird, daß das, was der einzelne Teilhaber zu fordern hat, erst nach Abzug der auf den gemeinschaftlichen Gegenstand fallenden Lasten, Unterhaltskosten und sonstigen Aufwendungen vom Reinertrag ermittelt werden kann (vgl. die Ausführungen auf Seite 12 im dritten Absatz des Berufungsurteils, wo weiter auf das BGH-Urteil vom 29. Januar 1969, VIII ZR 20/67, MDR 1969, 568 verwiesen wird).
  • BGH, 28.05.1971 - V ZR 121/68

    Anspruch des Eigentümers gegen den nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe von

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Daß Bauten, die von einem Mieter oder Pächter für die Dauer des Miet- oder Pachtverhältnisses errichtet werden, im allgemeinen als nur für einen vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden gelten und nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Mai 1971, V ZR 121/68, WM 1971, 940; ferner das BGH-Urteil vom 8. Dezember 1971, VIII ZR 150/70, WM 1972, 389, jeweils mit weiteren Nachweisen), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 08.12.1971 - VIII ZR 150/70

    Abschluss eines Pachtvertrages über ein Grundstück mit Vorkaufsrecht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Daß Bauten, die von einem Mieter oder Pächter für die Dauer des Miet- oder Pachtverhältnisses errichtet werden, im allgemeinen als nur für einen vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden gelten und nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Mai 1971, V ZR 121/68, WM 1971, 940; ferner das BGH-Urteil vom 8. Dezember 1971, VIII ZR 150/70, WM 1972, 389, jeweils mit weiteren Nachweisen), steht dem nicht entgegen.
  • RG, 10.12.1941 - 1/41

    1. Welcher Zeitpunkt ist für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebend? 2.

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70
    Spätere Änderungen sind allerdings insoweit zu berücksichtigen, als sie auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels beruhen (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; RGZ 168, 355).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Vielmehr wird der Gegenstand dann wesentlicher Bestandteil (§ 94 BGB) des Grundstücks (BGHZ 104, 298, 301; BGH, Urt. v. 27. Oktober 1972 - V ZR 41/70, DNotZ 1973, 471 f.; BGH, Urt. v. 12. April 1961 - VIII ZR 152/60, NJW 1961, 1251; RGZ 106, 147, 148 f.; MünchKommBGB/Holch 5. Aufl. § 95 Rdn. 5).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99

    Anderweitige Rechtshängigkeit

    Selbst wenn eine solche mündliche Vereinbarung, die der Kläger bestritten hat, zustande gekommen ist, so ist sie unwirksam, weil sie als Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücksteils der notariellen Beurkundung bedurft hätte (§§ 125, 313 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 - V ZR 41/70, WM 1973, 82 f.).
  • BGH, 03.06.2002 - II ZR 4/00

    Heilung einer formunwirksamen Vereinbarung zwischen künftigen Miteigentümern

    a) Wie das Berufungsgericht selbst sieht, bedurfte die der Klage zugrundeliegende Teilungsvereinbarung der Prozeßparteien der Form des - gem. Art. 229 § 5 EGBGB anzuwendenden, mit § 311 b Abs. 1 n.F. BGB sachlich übereinstimmenden - § 313 a.F. BGB, weil hier schon mangels gleichmäßiger Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücksteile keine dem Gesetz (§ 752 BGB) entsprechende Aufteilung verabredet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27. Oktober 1972 - V ZR 41/70, WM 1973, 82).
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 4/00

    Miteigentum - Kaufvertrag - Klausel - Aufteilung des Grundstücks -

    a) Wie das Berufungsgericht selbst sieht, bedurfte die der Klage zugrundeliegende Teilungsvereinbarung der Prozeßparteien der Form des - gem. Art. 229 § 5 EGBGB anzuwendenden, mit § 311 b Abs. 1 n.F. BGB sachlich übereinstimmenden - § 313 a.F. BGB, weil hier schon mangels gleichmäßiger Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücksteile keine dem Gesetz (§ 752 BGB) entsprechende Aufteilung verabredet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27. Oktober 1972 - V ZR 41/70, WM 1973, 82).
  • BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Sicherung eines

    Eine zeitliche Begrenzung des Zwecks der Einfügung auf die Dauer des in Ziff. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten erwähnten Leih- oder Mietverhältnisses lag nicht vor (vgl. BGH WM 1973, 82).
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