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   BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79   

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https://dejure.org/1981,19664
BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79 (https://dejure.org/1981,19664)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1981 - V ZR 42/79 (https://dejure.org/1981,19664)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1981 - V ZR 42/79 (https://dejure.org/1981,19664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1982, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75

    Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79
    Auf die Revision des Beklagten hat der erkennende Senat durch Urteil vom 24. Februar 1978, V ZR 95/75, - NJW 1978, 1584 das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • LG Heidelberg, 27.06.2018 - 2 O 165/17

    Nachbarrecht: Klageantrag auf Errichtung einer Stützmauer zur Beseitigung einer

    Dies wäre für eine Vollstreckung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs aus §§ 909, 1004 BGB (i.V.m. §§ 9, 10 NRG Baden-Württemberg) erforderlich (vgl. BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75, NJW 1978, 1584; BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79; BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08, NJW 2009, 2528 (2529)).

    Auch insofern ist der Antrag nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75, NJW 1978, 1584; BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79; BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08, NJW 2009, 2528 (2529)).

  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08

    Notwendigkeit der Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks bei einer

    Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks (Abgrenzung zu Senat , Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 u. Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).

    Maßgeblich ist, dass er die frühere Festigkeit des beeinträchtigten Grundstücks wiederherstellt; sie muss daher genau bezeichnet werden (vgl. Senat , Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 sowie Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).

  • BGH, 31.10.2019 - III ZR 64/18

    ordnungsgemäße Entwässerung aus Anlass einer Straßensanierung - Haftung des

    Der Antrag muss so genau sein, dass eine darauf beruhende Verurteilung erkennen lässt, welche konkrete - im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzende - Leistung dem Beklagten abverlangt werden soll (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. November 1981 - V ZR 42/79, BeckRS 1981, 31008777 und vom 24. Februar 1978 - V ZR 95/75, NJW 1978, 1584, 1585).
  • BGH, 28.01.1988 - III ZR 93/86

    Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrages - Zahlungsverpflichtung als

    Der neugefaßte Klageantrag läßt aus sich selbst heraus nicht (mehr) erkennen, zu welcher vollstreckbaren Leistung die Beklagte verurteilt werden soll (vgl. BGH Urteil vom 27. November 1981 - V ZR 42/79 = WM 1982, 68).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86
    Zwar hat die Klägerin nicht im einzelnen angegeben, was die Beklagten zu der Verhinderung von Handlungen ihrer Kinder unternehmen sollen; eine Präzisierung in diesem Punkt ist aber auch nicht erforderlich: Bei der Abwehr von Störungen genügt es, in dem Klageantrag genau zu bezeichnen, welche Störungen verhindert werden sollen, während das Mittel der Beseitigung oder Verhinderung dem Störer überlassen bleiben muß, sofern nicht nur eine ganz bestimmte Maßnahme den angestrebten Erfolg gewährleistet (vgl. BGH NJW 1977, 146; WM 1982, 68; ständige Rechtsprechung des Senats).
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