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   BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11   

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https://dejure.org/2012,31733
BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11 (https://dejure.org/2012,31733)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2012 - V ZR 44/11 (https://dejure.org/2012,31733)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - V ZR 44/11 (https://dejure.org/2012,31733)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 167 ZPO, § 12 Abs 1 GKG
    Rückwirkung der Zustellung der Klage: Demnächstige Zustellung bei Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses 16 Tage nach der Kostenanforderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rückwirkung einer Klagezustellung auf den Zeitpunkt des Eingangs im Hinblick auf die Auslegung des Begriffes "demnächst" in § 167 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkung der geringfügig verzögerten Zustellung

  • rewis.io

    Rückwirkung der Zustellung der Klage: Demnächstige Zustellung bei Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses 16 Tage nach der Kostenanforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 167; ZPO § 543 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für die Rückwirkung einer Klagezustellung auf den Zeitpunkt des Eingangs im Hinblick auf die Auslegung des Begriffes "demnächst" in § 167 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 167 ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für die Rückwirkung einer Klagezustellung auf den Zeitpunkt des Eingangs im Hinblick auf die Auslegung des Begriffes "demnächst" in § 167 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gesamtwürdigung bei Zustellung "demnächst" iSd § 167 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zustellung der Klage "demnächst"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 527
  • NZM 2012, 351
  • ZMR 2012, 563
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230 Rn. 16).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230 Rn. 16).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Diese müssen sich "in einem hinnehmbaren Rahmen" halten (so die Formulierung bei BGH 3. Februar 2011 - V ZR 44/11 -; BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227) .
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Darüber hinaus sieht das Berufungsgericht richtig, dass der Senat in der typisierbaren Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses eine hinnehmbare Verzögerung bejaht hat, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376, 3377 Rn. 7; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 7; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16; vgl. auch jeweils obiter BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, juris Rn. 21 f.; insoweit in NJW 2010, 333 ff. nicht abgedruckt).

    a) Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Kostenvorschuss verfahrenswidrig (§ 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 KostVfG-Berlin aF) nicht von der Partei selbst, sondern über deren Anwalt angefordert worden ist (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 11).

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Zwar hat der Senat entschieden, dass dann, wenn der Kostenvorschuss unter Missachtung einer landesgesetzlichen Sonderregelung und damit verfahrenswidrig nicht von der Partei selbst, sondern über deren Anwalt angefordert worden ist, die damit einhergehende Verzögerung nicht der Partei zuzurechnen (Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 8 zu § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 KostVfg Berlin aF; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 11 zu § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 KostVfg NRW aF).
  • BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung; Versäumung

    Geht es - wie hier - um Verzögerungen im Zusammenhang mit dem nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss, hat der Senat in der früheren Rechtsprechung, von der auch das Berufungsgericht ausgeht, die Auffassung vertreten, dass eine hinnehmbare Verzögerung nur vorliegt, wenn der Vorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen" bewegt oder nur geringfügig darüber liegt (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 7).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Geht es um Aufschübe, die vom Kläger zu vertreten sind, ist das Merkmal "demnächst" nur erfüllt, wenn sich diese in einem hinnehmbaren Rahmen halten (BGH 3. Februar 2012 - V ZR 44/11 - Rn. 7) .
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 2/14

    Rückwirkung demnächst erfolgender Klagezustellung: Hinnehmbare dem Kläger

    Darüber hinaus sieht das Berufungsgericht richtig, dass der Senat in der typisierbaren Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses eine hinnehmbare Verzögerung bejaht hat, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376, 3377 Rn. 7; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 7; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16; vgl. auch jeweils obiter BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, juris Rn. 21 f.; insoweit in NJW 2010, 333 ff. nicht abgedruckt).

    Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Kostenvorschuss verfahrenswidrig (§ 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 KostVfG-Berlin aF) nicht von der Partei selbst, sondern über deren Anwalt angefordert worden ist (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 11).

  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    Eine noch hinnehmbare Verzögerung wird angenommen, wenn der Kostenvorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 154/14; BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11; BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 44/11).
  • OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Für die typisierbare Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses hatte der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine geringfügige und daher noch hinnehmbare Verzögerung bejaht, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11 Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11) oder bei darüberhinausgehenden Verzögerungen besondere Umstände vorliegen, die bei einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände auch eine solche Verzögerung als noch hinnehmbar erscheinen lassen (BGH Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644).
  • OLG München, 06.10.2021 - 7 U 2562/20

    Keine Zustellung demnächst bei dem Kläger zuzurechnenden Verzögerung der

    Dieser könne sich im Rahmen des § 167 ZPO um die zwei Wochen bewegen oder nur geringfügig darüber liegen (BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 74/08, Rdnr. 16, ebenso BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 44/11).
  • OLG Dresden, 13.06.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatz wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Für die typisierbare Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses hatte der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine geringfügige und daher noch hinnehmbare Verzögerung bejaht, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11 Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11) oder bei darüberhinausgehenden Verzögerungen besondere Umstände vorliegen, die bei einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände auch eine solche Verzögerung als noch hinnehmbar erscheinen lassen (BGH Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644).
  • AG Berlin-Mitte, 17.04.2014 - 12 C 477/12

    Betriebskostenabrechnung wird frühestens nach 12 Monaten verbindlich!

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 37/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12

    Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!

  • LG Dortmund, 31.01.2017 - 1 S 99/16

    Anforderungen an einen Beschluss zur Balkonsanierung

  • LG Gießen, 19.09.2012 - 1 S 130/12
  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 18 U 213/11

    Wirksamkeit der Abtretung von Provisionsansprüchen eines Handelsvertreters an

  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.07.2012 - 72 C 42/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beitritt der beklagten Wohnungseigentümer auf

  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2019 - 33 O 301/18
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