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   BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02   

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BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02 (https://dejure.org/2003,2113)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2003 - V ZR 441/02 (https://dejure.org/2003,2113)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02 (https://dejure.org/2003,2113)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3208
  • MDR 2003, 1370
  • FamRZ 2003, 1652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Auszug aus BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02
    So müssen insbesondere die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung zweifelsfrei zu erkennen sein (Senat, Urt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, Umdruck S. 5 f., zur Veröffentl. bestimmt).
  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

    Eine solche Verletzung des § 540 Abs. 1 ZPO führt zwar in einem Revisionsverfahren regelmäßig zur Aufhebung des Berufungsurteils bzw. des die Berufung zurückweisenden Beschlusses von Amts wegen (BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, aaO S. 101; Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, aaO), ist aber allein kein Grund für die Zulassung der Revision (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208; Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZR 125/03, NJW-RR 2004, 712, 713; MüKo/Krüger, ZPO, 5. Aufl., § 543 Rn. 18; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 13. Aufl., § 543 Rn. 9).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

    Ein mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbares Urteil erfüllt nicht die Voraussetzung dieser Vorschriften, daß ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 156, 97, 100), und muß deshalb die zu einer revisionsrechtlichen Nachprüfung erforderlichen tatbestandlichen Darstellungen enthalten (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15

    Stromversorgung: Umfang der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Duldung der

    Dabei ist der Grund für das Fehlen tatbestandlicher Feststellungen ohne Bedeutung, etwa wenn das Berufungsgericht von einer Sachverhaltsdarstellung deswegen abgesehen hat, weil es die Rechtsmittelbeschwer falsch eingeschätzt hat (vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), wie es sich im vorliegenden Fall verhalten dürfte.

    Unter Zugrundelegung des von der Beklagten in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mitgeteilten Sachverhalts (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208) weist der Senat für das weitere Verfahren auf Folgendes hin:.

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    Grundlage der Entscheidung über die Zulassung der Revision ist sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht das Beschwerdevorbringen (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208; Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZR 125/03, WM 2004, 2223, 2224).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZR 12/07

    Nichtzulassungsbeschwerde der Waldorfschule in Berlin gegen "Abriss-Urteil"

    Dem Beschwerdeführer erwächst hieraus kein Nachteil, denn er kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde den maßgeblichen Tatsachenstoff erforderlichenfalls auch selbst vortragen und auf dieser Grundlage die zulassungsbegründenden Rechtsfehler oder Rechtsfragen darlegen (vgl. Senat, Beschl. v. 26. Juni 2003, V ZR 441/02, NJW 2003, 3208; Beschl. v. 12. Februar 2004, V ZR 125/03, NJW-RR 2004, 712, 713).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

    c) Inhaltliche, die Wiedergabe des Streitstoffs betreffende Mängel des Berufungsurteils, die im Revisionsverfahren zur Aufhebung von Amts wegen führen, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Zulassung der Revision (Fortführung des Senatsbeschl. v. 26. Juni 2003, V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).

    Grundlage der Entscheidung über die Zulassung ist vielmehr das Beschwerdevorbringen (Senat, Beschl. v. 26. Juni 2003, V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).

    Denn allein das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen stellt noch keinen Zulassungsgrund dar (Senat, Beschl. v. 26. Juni 2003, V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des

    Dieser Fehler begründet für sich alleine zwar noch keinen Revisionszulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), führt aber dazu, dass der Beschwerdevortrag, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 Rn. 26, juris).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks

    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil, das entgegen § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch keine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil enthält, ist insoweit gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160).

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob der Ansicht zu folgen ist, dass das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen in einem Berufungsurteil für sich allein noch keinen Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160; offen gelassen im Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 104 f.).

    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Übertragung eines

    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil, das entgegen § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch keine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil enthält, ist insoweit gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160).

    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im Übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und

    Dass das angefochtene Urteil auf einer unzureichenden Würdigung des Klägervortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Beschwerdevortrags zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 und Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).
  • BGH, 18.09.2014 - V ZR 290/13

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines Berufungsverwerfungsurteils

  • BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.2006 - V ZR 119/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BGH, 19.01.2005 - IV ZB 42/04

    Allgemeine Geltung der Wertgrenze nur für die Statthaftigkeit der

  • BGH, 17.03.2020 - VIII ZA 16/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 249/03

    Anforderungen an den Inhalt des Berufungsurteils; Zulassung der Revision wegen

  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 390/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

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