Rechtsprechung
BGH, 06.06.1962 - V ZR 45/61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1499 (Ls.)
- DB 1962, 965
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …
Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 6. Juni 1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18. Oktober 1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.). - OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache
aa) Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 06.06.1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.). - BGH, 29.11.1995 - IV ZB 19/95
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung …
Hierbei ist nicht berücksichtigt, daß eine Auskunft im Sinne von § 260 Abs. 1 BGB sich auch aus einer Mehrheit von Teilauskünften zusammensetzen kann (BGH, Urteil vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 - LM Nr. 5 zu § 2314 BGB unter III 1; BGH, Urteil vom 06.06.1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB).