Rechtsprechung
BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 903 BGB, § 1004 BGB
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von fremden Anwesen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 903 BGB, § 1004 BGB
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von fremden Anwesen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung der Ablichtung und anschließenden Verwertung der Aufnahmen von im Eigentum einer Stiftung stehenden Schlössern und Gärten in Potsdam; Beeinträchtigung des Eigentums an einem Grundstück durch die Anfertigung und Verwertung von Filmaufnahmen bei ...
- debier datenbank
Knippsgebühr
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eigentumsverletzung; Verwertungsverbot für ungenehmigte Filmaufnahmen auf Grundstücken; Recht am Bild der eigenen Sache; Ablichtungen von Schlössern und Parkanlagen der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten; Fotoaufnahmen
- rewis.io
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von fremden Anwesen
- ra.de
- rewis.io
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von fremden Anwesen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 99 Abs. 3; BGB § 903; BGB § 1004; UrhG § 59
Anspruch auf Unterlassung der Ablichtung und anschließenden Verwertung der Aufnahmen von im Eigentum einer Stiftung stehenden Schlössern und Gärten in Potsdam; Beeinträchtigung des Eigentums an einem Grundstück durch die Anfertigung und Verwertung von Filmaufnahmen bei ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 Abs. 1 UrhG
Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Stiftung - heise.de (Pressebericht, 17.12.2010)
"Knips-Gebühr" für Preußen-Schlösser ist rechtens
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schlösser zu gewerblichen Zwecken fotografiert - Die Stiftung Preußische Schlösser darf Aufnahmen verbieten, sofern sie auf ihrem Grund angefertigt wurden
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von fremden Anwesen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Knipsgebühr" für Fotos und Filmaufnahmen von Gebäuden rechtmäßig
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
Zur Prüfungspflicht eines Plattformbetreibers in Bezug auf user generated content
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Keine Panoramafreiheit auf Privatgrundstück
- haufe.de (Kurzinformation)
Eigentumsrechte der öffentlich rechtlichen Stiftung konkretisiert
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Stiftung darf unter Umständen das Fotografieren von ihren Schlössern und Gärten verbieten
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen untersagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von Kulturgütern untersagen
Besprechungen u.ä. (4)
- De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Verdinglichte Meinung
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Unzulässige Fotos von Schlössern und Gärten
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Fotos von Schlössern, Klöstern und Museen - wer hat welche Rechte? (RA Dr. Martin Schippan; ZStV 6/2011, S. 210-216)
- lto.de (Kurzanmerkung)
Zur Bilderverwertung: Mein Schloss, mein Park, mein Bild
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
- OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
Papierfundstellen
- ZUM 2011, 333
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14
Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes: …
(1) Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass schon das einmalige unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück die tatsächliche Vermutung dafür begründet, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (Senat…, Urteil vom 21. September 2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 12; vgl. auch Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10, ZUM 2011, 333 Rn. 28;… Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, Rn. 9). - BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11
Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf …
Schon das einmalige unbefugte Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgrundstück des Klägers durch den Beklagten begründet die tatsächliche Vermutung dafür, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10, ZUM 2011, 333, 336; Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1036). - BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12
Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …
cc) Anders als das Berufungsgericht meint, hat der Senat einen Antrag der hier gestellten Art und eine darauf gestützte Verurteilung in seinem Urteil vom 17. Dezember 2010 gegen den Beklagten in dem parallelen Rechtsstreit V ZR 46/10 (ZUM 2011, 333, Tenor veröffentlicht bei juris) nicht als ausreichend bestimmt anerkannt.Das hat der Senat entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Nachweise in den Urteilen vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 f. Rn. 12 f. und V ZR 46/10, ZUM 2011, 333, 334 Rn. 12 f.) in dieser und in zwei Parallelsachen entschieden (…Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 12 f.; - V ZR 46/10, ZUM 2011, 333 Rn. 12 f. und V ZR 44/10, NJW 2011, 753 Rn. 8).
Mit diesen schon gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhobenen Einwänden hat sich der Senat in seinen Urteilen vom 17. Dezember 2010 im Einzelnen auseinandergesetzt (V ZR 45/10, NJW 2011, 749, 750 f. Rn. 15-18 und V ZR 46/10, ZUM 2011, 333, 335 Rn. 15-18).
Der Anspruch zeigt damit ähnliche Rechtsfolgen wie Immaterialgüterrechte, was auch eine daran angelehnte Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs rechtfertigt (dazu Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749, 752 f. Rn. 38 und V ZR 46/10, ZUM 2011, 333, 337 Rn. 34).
Damit wird dem Grundstückseigentümer aber kein eigenständiges Recht am Bild der eigenen Sache zuerkannt (Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749, 750 Rn. 15 und V ZR 46/10, ZUM 2011, 333, 335 Rn. 15).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
Das hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des I. Zivilsenats (Urteile vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778 f. und vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252) mit Urteilen vom 17. Dezember 2010 in zwei Parallelverfahren (V ZR 45/10 und V ZR 46/10, jeweils zur Veröff. best.) entschieden.Die Verwertung dieser Fotos ohne Genehmigung der Klägerin beeinträchtigt deren Grundstückseigentum (Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10 und V ZR 46/10).
- BGH, 27.11.2020 - V ZR 121/19
Pferdehaltung im Offenstall
Angesichts des mit der Nutzung des Offenstalls bereits erfolgten rechtswidrigen Eingriffs besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich die Beeinträchtigung wiederholt (vgl. Senat…, Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, aaO; Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1036; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10, ZUM 2011, 333 Rn. 28;… Urteil vom 21. September 2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 12;… Urteil vom 18. Dezember 2015 - V ZR 160/14, NJW 2016, 863 Rn. 25). - LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema …
Die Grundsätze, die der BGH in seinen zu preußischen Gärten und Parkanlagen ergangenen Entscheidungen vom 03. Dezember 2010 (V ZR 44/10, V ZR 45/10, V ZR 46/10) aufgestellt habe, seien auf den hiesigen Sachverhalt übertragbar.Er entspricht wörtlich der Formulierung des BGH in der Entscheidung vom 17. Dezember 2012 (V ZR 46/10).
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17. Dezember 2012 - V ZR 46/10) stellen das ungenehmigte Filmen eines Gebäudes und die Verwertung der Bilder eine Eigentumsverletzung dar, wenn das Gebäude von dem Grundstück aus, auf dem es sich befindet, gefilmt wird, denn das Eigentum kann auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (…aaO Tz. 17).
Zwar heißt es in der o.g. Entscheidung (BGH V ZR 46/10) im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Stellung des dortigen Beklagten als Handlungsstörer (Tz. 27), dass er bei den von ihm angebotenen DVDs über die Stadt Potsdam nicht auf fremdes Bild- und Filmmaterial zurückgegriffen habe.
- OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes: …
Der Bundesgerichtshof wendet diese Grundsätze u.a. auch auf die Störerhaftung an (…BGH NJW 2012, 3781 [3782 Rn. 12]; BGH ZUM 2011, 333 [336]; BGH NJW 2004, 1035 [1036]). - OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
Unterlassungsanspruch: Eigentumsverletzung durch Vervielfältigung, Verbreitung …
Sie entspricht im Wesentlichen dem Urteilsausspruch des Bundesgerichtshofs im Parallelverfahren (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10).b) Der Auskunftsanspruch teilt das Schicksal des Unterlassungsanspruchs (RU Tz. 38 und BGH Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10, Tz. 34).
- KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene
Zu diesen Früchten gehören nach § 99 Abs. 3 BGB ebenso wie die Erträge etwa aus Vermietung eines Schlosses als Kulisse für einen Kinofilm auch die Erträge aus der Verwertung von Filmaufnahmen der Gebäude und Gärten auf dem Grundstück (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2010, - V ZR 46/10 - ZUM 2011, 333, 335 Rn. 15). - OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
Schadensersatzpflichtigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von …
Auf - zugelassene - Revision hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10; im Folgenden: RU) das Senatsurteil aufgehoben: Der Bundesgerichtshof hat dem Unterlassungsantrag im Wesentlichen stattgegeben und die Berufung gegen die Auskunftsverurteilung zurückgewiesen; im Übrigen hat er die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen, weil erforderliche Feststellungen zum Verschulden des Beklagten fehlten. - AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.11.2019 - 1 C 552/19
Unterlassung des Parkens auf einem Kundenparkplatz - Halterhaftung
- VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
Erfolglose Nachbarklage wegen Lärmeinwirkungen durch eine Schule