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   BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10   

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https://dejure.org/2010,2726
BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10 (https://dejure.org/2010,2726)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2010 - V ZR 5/10 (https://dejure.org/2010,2726)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2010 - V ZR 5/10 (https://dejure.org/2010,2726)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 ZPO, § 46 Abs 1 S 2 WoEigG
    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung eines Parteiwechsels durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Parteiwechsel - in mündlicher Verhandlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung

  • rewis.io

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46 Abs. 1 S. 2; GKG § 12 Abs. 1
    Herbeiführung eines Parteiwechsels durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Parteiwechsel durch Erklärung im mündlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Parteiwechsel in der mündlichen Verhandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung - Einhaltung der Frist des § 46 I 2 WEG

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage: Parteiwechsel in der mündlichen Verhandlung (Dr. Johannes Hogenschurz; MietRB 2010, 361)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parteiwechsel auch durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung möglich! (IMR 2010, 540)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3376
  • MDR 2010, 1341
  • NZM 2010, 788
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
    Der darin liegende privilegierte Parteiwechsel ist ohne weiteres zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406 f.).

    Zwar ist die Zustellung grundsätzlich erforderlich, um die Rechtshängigkeit der Klage gegenüber den übrigen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft herbeizuführen, mit denen durch die Zustellung der Klage an die Gemeinschaft noch kein Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406, 407 mwN).

    Schutzwürdige Belange der übrigen Wohnungseigentümer werden zudem deshalb nicht berührt, weil der Streitstoff identisch ist und die gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage dem zur Unterrichtung der Wohnungseigentümer verpflichteten Verwalter zugestellt worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NZM 2010, 406, 407 mwN).

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
    b) Ebensowenig lassen die Erwägungen des Berufungsgerichts zu den verneinten Voraussetzungen einer Rubrumsberichtigung (vgl. dazu auch Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NZM 2010, 46, 47) Rechtsfehler erkennen.

    Nur wenige Tage vor Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat bereits entschieden, dass die Frist auch durch eine zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage, vertreten durch den Verwalter, gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die Klage - wie hier - unter namentlicher Bezeichnung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung umgestellt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NZM 2010, 46, 47 ff.).

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
    Im Ergebnis gilt insoweit nichts anderes als bei einer nicht zugestellten Klage, deren Rechtshängigkeit ebenfalls im Termin zur mündlichen Verhandlung begründet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57, BGHZ 25, 66, 72; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926; Beschluss vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1374; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rn. 26a).
  • OLG Hamm, 14.01.1972 - 6 U 220/71
    Auszug aus BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
    Im Ergebnis gilt insoweit nichts anderes als bei einer nicht zugestellten Klage, deren Rechtshängigkeit ebenfalls im Termin zur mündlichen Verhandlung begründet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57, BGHZ 25, 66, 72; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926; Beschluss vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1374; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rn. 26a).
  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
    Im Ergebnis gilt insoweit nichts anderes als bei einer nicht zugestellten Klage, deren Rechtshängigkeit ebenfalls im Termin zur mündlichen Verhandlung begründet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57, BGHZ 25, 66, 72; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926; Beschluss vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1374; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rn. 26a).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
    Im Ergebnis gilt insoweit nichts anderes als bei einer nicht zugestellten Klage, deren Rechtshängigkeit ebenfalls im Termin zur mündlichen Verhandlung begründet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1957 - IV ZR 88/57, BGHZ 25, 66, 72; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926; Beschluss vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1374; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rn. 26a).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Vorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f. mwN).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Darüber hinaus sieht das Berufungsgericht richtig, dass der Senat in der typisierbaren Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses eine hinnehmbare Verzögerung bejaht hat, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376, 3377 Rn. 7; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 7; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16; vgl. auch jeweils obiter BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, juris Rn. 21 f.; insoweit in NJW 2010, 333 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines

    Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 6. November 2009, V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010, V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010, V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, wird die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.).

    Der Senat hat den Wechsel des Klagegegners nach Zustellung der Klageschrift an die Wohnungseigentümergemeinschaft prozessual als zulässigen Parteiwechsel gewertet, der entweder eine neue Zustellung an die übrigen Wohnungseigentümer (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 12) oder eine diese ersetzende prozessuale Erklärung in der mündlichen Verhandlung (vgl. Senat, Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 Rn. 11) erforderlich macht.

    Dagegen hat er die materiell-rechtlichen Fristen wegen der in § 44 WEG enthaltenen gesetzlichen Wertung als gewahrt angesehen, sofern die in dieser Norm geregelten Voraussetzungen erfüllt sind (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.; zust. Häublein, ZfIR 2010, 107 f.; abl.

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 2/14

    Rückwirkung demnächst erfolgender Klagezustellung: Hinnehmbare dem Kläger

    Darüber hinaus sieht das Berufungsgericht richtig, dass der Senat in der typisierbaren Fallgruppe des nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschusses eine hinnehmbare Verzögerung bejaht hat, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376, 3377 Rn. 7; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 44/11, NJW-RR 2012, 527 Rn. 7; Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 235 f., Rn. 16; vgl. auch jeweils obiter BGH, Urteil vom 15. November 1985 - II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 113/09, juris Rn. 21 f.; insoweit in NJW 2010, 333 ff. nicht abgedruckt).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Der Bundesgerichtshof hat an dieser Rechtsprechung trotz geäußerter Kritik festgehalten (Urteil vom 5. März 2010, - V ZR 62/09; Urteil vom 17. September 2010, - V ZR 5/10; Urteil vom 21. Januar 2011, - V ZR 140/10; Urteil vom 1. April 2011, - V ZR 230/10).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Nürnberg, 06.08.2015 - 13 U 577/12

    Architekt darf sich nicht auf DIN-Normen verlassen!

    Allerdings setzt ein wirksamer Parteiwechsel, der ein Prozessrechtsverhältnis der Klägerin zu den neu in den Prozess eingetretenen Beklagten - hier den Gesellschaftern - begründet hätte, grundsätzlich eine förmliche Zustellung (vgl. BGH, Urteil vom 17.9.2010 - V ZR 5/10), jedenfalls aber eine Heilung einer unterbliebenen Zustellung gemäß § 295 ZPO voraus.

    (2) Eine Heilung der fehlenden Zustellung gemäß § 295 ZPO setzt unter anderem voraus, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung den angekündigten Antrag mit der Maßgabe stellt, die Klage richte sich nunmehr gegen die neuen Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 17.9.2010 - V ZR 5/10).

  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18

    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

    Ein Beteiligtenwechsel unter Ausscheiden der WEG als Antragstellerin aus dem Verfahren, der hier deshalb erforderlich gewesen wäre, weil nicht lediglich eine Rubrumsberichtigung vorliegt (vgl. auch BGH NJW 2010, 3376), wurde in dem Schriftsatz jedoch nicht erklärt.
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage

    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Nürnberg, 12.11.2015 - 13 U 577/12

    Haftung des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmens für die

    Allerdings setzt ein wirksamer Parteiwechsel, der ein Prozessrechtsverhältnis der Klägerin zu den neu in den Prozess eingetretenen Beklagten -hier den Gesellschaftern - begründet hätte, grundsätzlich eine förmliche Zustellung (vgl. BGH, Urteil vom 17.9.2010 - V ZR 5/10 -, juris Rn 11), jedenfalls aber eine Heilung einer unterbliebenen Zustellung gemäß § 295 ZPO voraus.

    (2) Eine Heilung der fehlenden Zustellung gemäß § 295 ZPO setzt unter anderem voraus, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung den angekündigten Antrag mit der Maßgabe stellt, die Klage richte sich nunmehr gegen die neuen Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 17.9.2010 - V ZR 5/10 -, juris Rn 11).

  • LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 168/14

    Zur Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten nach einem

    Da er auch zuvor am Prozess beteiligt und mit dem Sach- und Streitstoff vertraut war und sich durch Stellung des Klageabweisungsantrags rügelos auf die veränderte Prozesssituation eingelassen hat, ist ein wirksamer Parteiwechsel auf Beklagtenseite ungeachtet der unterbliebenen Zustellung an die ehemalige Beklagte erfolgt und auch der bisherige Sach- und Streitstoff verwertbar ( vgl. dazu auch BGH NJW 2010, 3376, zitiert nach Beck online ; vgl. zum Ganzen auch Greger in Zöller, ZPO, 30.Auflage 2014, § 263, Rn.19 ff. ).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Ein solches Verhalten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf schließen lassen, dass die bis dahin nicht in den Prozess einbezogenen Partei eine ihr gegenüber ergehende Sachentscheidung erstrebt und diese nicht von der vorherigen Zustellung einer Parteiänderungsschrift abhängig gemacht werden soll; damit wäre der Mangel der fehlenden Zustellung eines solchen Schriftsatzes nach § 295 Abs. 1 Alt. 1 ZPO geheilt (vgl. BGH Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10 - NJW 2010, 3376 Rn. 11).
  • LG Stuttgart, 20.03.2019 - 19 S 17/18

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei einer

  • AG Herne, 17.08.2017 - 28 C 52/16

    Was muss die Eigentümerversammlung selbst entscheiden?

  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.12.2010 - 72 C 100/10

    Wohnungseigentum: Verschulden an einer verspäteten Zustellung der

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