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   BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94   

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https://dejure.org/1995,813
BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94 (https://dejure.org/1995,813)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1995 - V ZR 52/94 (https://dejure.org/1995,813)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - V ZR 52/94 (https://dejure.org/1995,813)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Abstandnahme des Verkäufers von den Aussagen des Maklers während der Vorverhandlungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278
    Grenzen der Haftung des Auftraggebers für Maklerverschulden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278
    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen eingeschalteten Maklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 278, 313, 459, 462
    Zugesicherte Eigenschaft (Aufstockungsfähigkeit eines Gebäudes) durch Makler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Distanzierung des Auftraggebers von vorvertraglichen Erklärungen seines Maklers, Zurechnung, Zurechenbarkeit von Maklerverschulden, Verhandlungsgehilfe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Verkäufer für Makler? (IBR 1995, 493)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2550
  • MDR 1996, 39
  • DNotZ 1996, 964
  • VersR 1995, 1050
  • WM 1995, 1542
  • BB 1995, 1609
  • DB 1995, 2365
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von

    Auszug aus BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
    Diese Normen stellen eine abschließende Sonderregelung nur insoweit dar, als sich das haftungsbegründende Verschulden des Verkäufers auf Fehler oder zusicherungsfähige Eigenschaften der Kaufsache bezieht (Senatsurt. v. 30. März 1990, V ZR 13/89, NJW 1990, 1658, 1659 m.w.N.).

    Neben den physischen Eigenschaften können allerdings auch alle solchen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, welche die Beziehung der Sache zu ihrer Umwelt betreffen und wegen ihrer Art und Dauer die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen, zusicherungsfähige Eigenschaften sein (Senat, Urt. v. 30. März 1990, V ZR 13/89, NJW 1990, 1658 m.w.N.).

  • BGH, 08.02.1979 - III ZR 2/77

    Abschluss eines Heimarbeitsvertrages über die Herstellung von Plastikbeuteln -

    Auszug aus BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
    Für den Bereich des § 123 BGB - und damit übertragbar auf den des § 278 BGB (BGH aaO.) - ist das Einstehenmüssen des Geschäftsherrn auch dann bejaht worden, wenn der am Zustandekommen des Geschäfts Beteiligte, also etwa auch ein Makler, wegen seiner engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH, Urt. v. 6. Juli 1978, III ZR 63/76, WM 1978, 1154, 1155; Urt. v. 8. Februar 1979, III ZR 2/77, WM 1979, 429, 431).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Zurechnung z.B. angenommen, wenn die in die Vertragsanbahnung eingeschaltete Person als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe tätig geworden ist (Urt. v. 17. April 1986, III ZR 246/84, WM 1986, 1032, 1034).
  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
    Für den Bereich des § 123 BGB - und damit übertragbar auf den des § 278 BGB (BGH aaO.) - ist das Einstehenmüssen des Geschäftsherrn auch dann bejaht worden, wenn der am Zustandekommen des Geschäfts Beteiligte, also etwa auch ein Makler, wegen seiner engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH, Urt. v. 6. Juli 1978, III ZR 63/76, WM 1978, 1154, 1155; Urt. v. 8. Februar 1979, III ZR 2/77, WM 1979, 429, 431).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
    a) Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zu folgen, daß eine Kaufvertragspartei im Rahmen von Vertragsverhandlungen nach § 278 BGB in aller Regel nicht für einen von ihr eingeschalteten Makler einstehen muß (st.Rspr. des Bundesgerichtshofes, vgl. etwa BGHZ 33, 302, 309; Senatsurt. v. 27. Mai 1964, V ZR 146/62, WM 1964, 853, 854).
  • BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62
    Auszug aus BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
    a) Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zu folgen, daß eine Kaufvertragspartei im Rahmen von Vertragsverhandlungen nach § 278 BGB in aller Regel nicht für einen von ihr eingeschalteten Makler einstehen muß (st.Rspr. des Bundesgerichtshofes, vgl. etwa BGHZ 33, 302, 309; Senatsurt. v. 27. Mai 1964, V ZR 146/62, WM 1964, 853, 854).
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    (3) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß eine Vertragspartei im Rahmen von Verhandlungen nicht für einen von ihr beauftragten Makler einstehen; etwas anderes gilt, wenn dieser seine Tätigkeit nicht auf das für die Durchführung seines Auftrages Notwendige beschränkt, sondern als Hilfsperson der Vertragspartei, etwa als Verhandlungsführer oder -gehilfe, tätig wird (BGH, Urteil vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Für den Bereich des § 123 BGB - und damit übertragbar auf den des § 278 BGB (BGH, Urt. v. 17. April 1986, III ZR 246/84 aaO.) - ist das Einstehenmüssen des Geschäftsherrn auch dann bejaht worden, wenn der am Zustandekommen des Geschäfts Beteiligte, also etwa auch ein Makler, wegen seiner engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH, Urt. v. 6. Juli 1978, III ZR 63/76, WM 1978, 1154, 1155; Urt. v. 8. Februar 1979, III ZR 2/77, WM 1979, 429, 431; vgl. auch Senatsurt. v. 2. Juni 1995, V ZR 52/94, BB 1995, 1609).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Makler als Repräsentant seines Auftraggebers, wie dessen bevollmächtigter Vertreter, aufgetreten ist, als derjenige, mit dem wie mit dem Eigentümer selbst verhandelt werden könne (Senatsurt. v. 2. Juni 1995, V ZR 52/94, BB 1995, 1609).

  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10

    Grundstücksmakler: Verantwortlichkeit eines Hausverkäufers für ein arglistiges

    Bleibt die Tätigkeit des Maklers dahinter zurück, beschränkt er sich auf das Anbieten reiner Maklerdienste, ohne sich in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei einbinden zu lassen, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht (BGH NJW 1996, 451 m.w.N.; 1995, 2550; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.7.2001 - 1 U 152/00).
  • BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der

    Eine Zurechnung des Verhaltens der Maklerin ist nach § 278 BGB möglich, wenn diese mit Wissen und Wollen der Beklagten als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihnen oblegen haben (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18; Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, NJW 1999, 638, 639 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358 f.).
  • BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12

    Ersatz der Kaufvertragsabwicklungskosten nach Anfechtung wegen arglistiger

    Da die Beklagte zu 3 nach den Feststellungen des Landgerichts mit Wissen und Wollen der Beklagten zu 1 und 2 als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihnen oblegen haben, ist sie als deren Erfüllungsgehilfin anzusehen (BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358 f.; Senat, Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, NJW 1999, 638, 639 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551).
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98

    Zur Zurechnung des Verschuldens von eingeschalteten Gesellschaften und Personen,

    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).

    Für den Bereich des § 123 BGB - und damit übertragbar auf den des § 278 BGB - ist das Einstehenmüssen des Geschäftsherrn auch dann bejaht worden, wenn der am Zustandekommen des Geschäfts Beteiligte, also etwa auch ein Makler, wegen seiner engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH NJW 1978, 2144; NJW 1979, 1593; vgl. auch BGH NJW 1995, 2550).

    Von einer Zurechung der Tätigkeit der hatte sich die Rechtsvorgängerin der Beklagten nur schützen können, wenn sie sich im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich von allen Erklärungen ihres Handlungsgehilfen im Rahmen der vorvertraglichen Verhandlungen distanziert hätte (BGH NJW 1995, 2550).

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 19 U 168/08

    Feststellung des Leistungsumfangs bei einem Pauschalvertrag

    Diese Voraussetzungen erfüllt auch der Verhandlungsgehilfe, dem der Verkäufer die Vorbereitung des Vertrages überlassen hat (vgl. Palandt-Heinrichs, § 166 Rn. 6a; BGH NJW 1999, 3191; NJW 1995, 2550).

    Eine Wissenszurechnung unterbliebe ferner auch dann, wenn die Beklagte gegenüber dem Kläger vor Abschluss des Vertrages vom 04./06.08.2004 sich unmißverständlich von im Lauf der Vertragsverhandlungen abgegebenen Erklärungen des Zeugen T distanziert und allein von ihr selbst abgegebene Erklärungen für maßgeblich deklariert hätte (vgl. BGH NJW 1995, 2550 (2551).

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02

    Vermittelter Eigentumswohnungskauf zur Kapitalanlage: Haftung des Verkäufers für

    Dies ist etwa dann zu bejahen, wenn der Makler als Repräsentant seines Auftraggebers wie dessen bevollmächtigter Vertreter aufgetreten ist, als derjenige, mit dem wie mit dem Eigentümer selbst verhandelt werden könne (vgl. BGH, NJW 1995, 2550; NJW 1996, 451 (452)).
  • OLG Hamm, 28.11.2022 - 22 U 28/22

    Blindgänger; Blindgängerverdachtspunkt; Sachmangel; Arglist

    Beim Grundstückskauf ist dem Verkäufer gemäß § 166 Abs. 1 BGB (analog) das Wissen desjenigen zuzurechnen, der Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 02. Juni 1995 - V ZR 52/94 -, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 14. Mai 2004 - V ZR 120/03 -, NJW-RR 2004, 1196).
  • OLG Hamm, 04.08.2003 - 22 U 63/02

    Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Erinnerung an einen

    Er ist dann nicht mehr allein Makler, sondern zugleich Hilfsperson dessen, in dessen Pflichtenkreis er Aufgaben wahrnimmt (BGH, NJW 1991, 2556; NJW 1995, 2550; NJW 1996, 451; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnrn. 114bff.).

    Für den Bereich des § 123 BGB - und damit übertragbar auf den § 278 BGB - ist das Einstehenmüssen des Geschäftsherrn z.B. dann bejaht worden, wenn der am Zustandekommen des Geschäfts Beteiligte, also etwa auch ein Makler, wegen seiner engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH, NJW 1978, 2144; NJW 1979, 1593; vgl. auch BGH, NJW 1995, 2550).

  • OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06

    Immobilienkauf: Zurechenbarkeit falscher Angaben des Maklers; Bestätigung eines

  • BGH, 14.04.2016 - V ZR 142/15

    Schadenersatzbegehren bzgl. der Kosten für die Sanierung einer mangelhaften

  • OLG Naumburg, 14.03.2018 - 4 U 58/17

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler: Umfang des

  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08

    Werklieferungsvertrag in der Automobil-Zulieferindustrie:

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 U 94/14

    Zusicherung einer Baukostensumme ist keine Kostengarantie!

  • OLG Stuttgart, 27.07.2000 - 19 U 115/99

    Berechtigte Geltendmachung "großen" Schadensersatzes trotz nur geringfügigen

  • LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03

    Anlageberatung - Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter

  • LG Leipzig, 03.07.2013 - 8 O 2697/12

    Rückabwicklung Eigentumswohnungskauf - Zurechnung von Vermittlerangaben

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