Rechtsprechung
BGH, 21.06.1955 - V ZR 53/54 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1955, 1290
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08
Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen
Das begriffslogische Argument, nur ein wirksamer Vertrag könne widerrufen werden (…Staudinger/Thüsing, aaO), berücksichtigt nicht, dass in der Zivilrechtsdogmatik seit langem anerkannt ist, dass auch nichtige Rechtsgeschäfte angefochten werden können (sog. Doppelwirkungen im Recht;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Einl. zu §§ 104 ff. Rdnr. 80 m. w. N.;… Bülow/Artz, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, JZ 1955, 500). - BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14
Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche …
Danach können unter anderem nichtige Willenserklärungen angefochten werden, was - jedenfalls im Ergebnis - heute allgemein anerkannt ist (vgl. Senat…, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 23;… Staudinger/Roth, BGB [2015], § 142 Rn. 27 ff.;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., vor § 104 Rn. 35; Herbert, JZ 2011, 503, 506;… Lorenz, Gedächtnisschrift Wolf, 2011, S. 77, 78; Würdinger, JuS 2011, 769, 771, jeweils mwN; aus prozessualer Sicht Senat, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, WM 1955, 1290 f. sowie BGH, Urteil vom11. Juni 1992 - IX ZR 255/91, BGHZ 118, 374, 380). - OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16
Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung
Dass die dogmatische Einordnung des Widerrufs als rücktrittsähnliches Gestaltungsrecht, das zu einem Rückgewährschuldverhältnis führt, der Anwendung der Widerrufsvorschriften nicht entgegensteht, zeigt im Übrigen die Rechtsprechung zum Widerruf nichtiger Verträge (BGH…, Urteil vom 25.11.2009, a.a.O), die ihrerseits auf eine lange dogmatische Tradition der Anfechtbarkeit auch nichtiger Verträge zurückreicht (BGH, Urteil vom 21.06.1955, V ZR 53/54;… Kipp, a.a.O.;… Flume a.a.O.).
- BGH, 22.09.2016 - VII ZR 298/14
Bauvertrag: Auslegung des in einem Bauvertrag vereinbarten Abtretungsverbots; …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass auch nichtige Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten oder widerrufen werden können (sog. Doppelwirkung, vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, WM 1955, 1290, 1291;… Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 14 ff.). - OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines …
Dass die dogmatische Einordnung des Widerrufs als rücktrittsähnliches Gestaltungsrecht, das zu einem Rückgewährschuldverhältnis führt, der Anwendung der Widerrufsvorschriften nicht entgegensteht, zeigt im Übrigen die Rechtsprechung zum Widerruf nichtiger Verträge (BGH…, Urteil vom 25.11.2009, a.a.O), die ihrerseits auf eine lange dogmatische Tradition der Anfechtbarkeit auch nichtiger Verträge zurückreicht (BGH, Urteil vom 21.06.1955, V ZR 53/54;… Kipp, a.a.O.;… Flume a.a.O.). - LG Darmstadt, 10.02.2021 - 26 O 296/20
Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer …
Die Nichtigkeit eines Rechtsaktes bedeutet im Wesentlichen lediglich, dass die Rechtsfolgen, die er herbeiführen sollte, nicht eintreten (vgl. für das Rechtsgeschäft: BGH, BeckRS 1955, 31396031). - BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91
Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und …
Wendet der Konkursverwalter sowohl Nichtigkeit als auch Anfechtbarkeit ein und steht bereits fest, daß er mit der einen oder der anderen Einwendung auf jeden Fall durchdringt, so kann der Richter bei Behandlung der Anfechtungseinrede die Wirksamkeit des besagten Rechtsgeschäfts unterstellen, wenn dies auf das Ergebnis des Klageanspruchs keinen Einfluß hat (vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, WM 1955, 1219, 1291;… Jaeger/Henckel, § 29 Rdnr. 217 a.E.). - LG Darmstadt, 10.03.2021 - 26 O 145/20
Coronabedingte Betriebschließung: Zahlt die Betriebsschließungsversicherung?
Die Nichtigkeit eines Rechtsaktes bedeutet im Wesentlichen lediglich, dass die Rechtsfolgen, die er herbeiführen sollte, nicht eintreten (vgl. für das Rechtsgeschäft: BGH, BeckRS 1955, 31396031). - LG Mannheim, 12.12.2017 - 11 O 53/16
Lebensversicherungsvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung; …
Das begriffslogische Argument, nur ein wirksamer Vertrag könne widerrufen werden, berücksichtige nicht, dass in der Zivilrechtsdogmatik seit langem anerkannt sei, dass auch nichtige Rechtsgeschäfte angefochten werden können (sog. Doppelwirkungen im Recht;… BGH a.a.O m.w.N.;… MüKo-BGB/Busche, 7. Aufl.v.2015, § 142 Rn 12 m.w.N.; BGH, Urt.v. 21.06.1955, Az. V ZR 53/54). - LG Saarbrücken, 28.08.2015 - 1 O 220/14 Der BGH hat hierzu ausgeführt: "Das begriffslogische Argument, nur ein wirksamer Vertrag könne widerrufen werden (…Staudinger/Thüsing, aaO), berücksichtigt nicht, dass in der Zivilrechtsdogmatik seit langem anerkannt ist, dass auch nichtige Rechtsgeschäfte angefochten werden können (sog. Doppelwirkungen im Recht;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Einl. zu §§ 104 ff. Rdnr. 80 m.w.N.;… Bülow/Artz, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, JZ 1955, 500).
- LG Darmstadt, 19.05.2021 - 28 O 256/20
Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung und die Corona-Pandemie