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   BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76   

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https://dejure.org/1979,1906
BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76 (https://dejure.org/1979,1906)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1979 - V ZR 58/76 (https://dejure.org/1979,1906)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1979 - V ZR 58/76 (https://dejure.org/1979,1906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Auflassungsgenehmigung bei einem Grundstückskaufvertrag als Leistungsstörung - Vertretenmüssen im Rahmen des Leistungsstörungsrechts bei vertraglicher Risikoübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 700
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65

    Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen

    Auszug aus BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Februar 1969 - V ZR 112/69 (NJW 1969, 837) ausgesprochen hat, richten sich bei einem Grundstückskaufvertrag, bezüglich dessen die Auflassung der Genehmigung nach § 19 BBauG bedarf, die Folgen einer endgültigen Genehmigungsversagung nach den Vorschriften über die Leistungsunmöglichkeit.

    Ob letzteres der Fall ist, ist mangels einer ausdrücklichen vertraglichen Risikoübernahme im Wege der Auslegung des Vertrages zu erforschen (vgl. BGH LM § 324 BGB Nr. 1; BGH NJW 1969, 837; BGH WM 1979, 916; BGB-RGRK 12. Aufl. § 324 Rdn. 9; MünchKomm z. BGB - Emmerich, § 324 Rdn. 18).

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76
    Ob letzteres der Fall ist, ist mangels einer ausdrücklichen vertraglichen Risikoübernahme im Wege der Auslegung des Vertrages zu erforschen (vgl. BGH LM § 324 BGB Nr. 1; BGH NJW 1969, 837; BGH WM 1979, 916; BGB-RGRK 12. Aufl. § 324 Rdn. 9; MünchKomm z. BGB - Emmerich, § 324 Rdn. 18).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZR 112/69

    Heranziehung von Umständen,die außerhalb des Grundbucheintrags und der

    Auszug aus BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Februar 1969 - V ZR 112/69 (NJW 1969, 837) ausgesprochen hat, richten sich bei einem Grundstückskaufvertrag, bezüglich dessen die Auflassung der Genehmigung nach § 19 BBauG bedarf, die Folgen einer endgültigen Genehmigungsversagung nach den Vorschriften über die Leistungsunmöglichkeit.
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    So verhält es sich im Ergebnis - mit der Folge der Anwendbarkeit von § 326 Abs. 2 BGB - auch, wenn der Gläubiger nach der vertraglichen Risikoverteilung ausdrücklich oder stillschweigend die Gefahr für ein bestimmtes Leistungshindernis übernommen hat und sich dieses Leistungshindernis verwirklicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 - III ZR 265/00, NJW 2002, 595; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1979 - V ZR 58/76, NJW 1980, 700; Palandt/Grüneberg aaO § 326 Rn. 9; Grothe aaO § 326 Rn. 14; Ernst aaO § 326 Rn. 63; Erman/Westermann aaO § 326 Rn. 13).
  • BGH, 18.10.2001 - III ZR 265/00

    Übernahme des Risikos eines Leistungshindernisses durch den Arbeitgeber;

    § 324 Abs. 1 BGB ist folglich auch dann anwendbar, wenn der Gläubiger in dem Vertrag ausdrücklich oder konkludent das Risiko des betreffenden Leistungshindernisses übernommen hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1979 - V ZR 58/76 = NJW 1980, 700; MünchKomm/Emmerich BGB 4. Aufl. 2001 § 324 Rn. 14; Staudinger/Otto, Neubearb.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 23 U 35/06

    Kündigung eines Schuldverhältnisses nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen

    § 324 Abs. 1 BGB ist folglich auch dann anwendbar, wenn der Gläubiger vertragliche Mitwirkungspflichten verletzt oder in dem Vertrag ausdrücklich oder konkludent das Risiko der Leistung übernommen hat (Beck'scher online Kommentar Bamberger/Roth-Grothe, BGB, Stand 23.04.2003 § 326, Rdnr. 14; BGH, Urt. v. 26.10.1979 - V ZR 58/76, NJW 1980, S.700; BGH, Urt. v. 25.03.1998 - VIII ZR 244/97, NJW 1998, S. 2284, 2286).

    Ob eine solche Risikoverlagerung angenommen werden kann, ist mangels einer ausdrücklichen Regelung im Vertrag im Wege der Auslegung des Vertrages zu erforschen (BGH, Urt. v. 26.10.1979 - V ZR 58/76, NJW 1980, S. 700).

  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 5 U 162/05

    Grundstückskaufvertrag: Nachträgliche Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung

    Die gleiche Rechtsfolge tritt aber auch dann ein, wenn sie das Risiko des Leistungshindernisses übernommen hat (BGH NJW 1980, 700).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03

    Haftung des Steuerberaters: Pflicht zur Einholung einer verbindlichen Auskunft

    Allerdings ist § 324 Abs. 1 BGB a. F. auch anwendbar, wenn der Gläubiger nach der vertraglichen Risikoverteilung die Gefahr für ein bestimmtes Leistungshindernis übernommen hat (vgl. BGH NJW 1980, 700; 1998, 2284, 2286).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Erst wenn endgültig feststeht, daß eine solche Teilung mangels der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden kann, wird die Erfüllung des Eigentumsverschaffungsanspruchs unmöglich, so daß dieser entfällt (BGH, NJW 1980, 700 [hier: I (130) 183 a]).
  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

    Zwar gilt im Ausgangspunkt, dass der Anspruch nur besteht, wenn das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten des Gläubigers die Leistungsunmöglichkeit des Schuldners verursacht hat (BGH 26.10.1979 - V ZR 58/76 - Rn. 23; Beckmann in: jurisPK-BGB, § 326 BGB Rn. 20).
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