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   BGH, 03.11.2011 - V ZR 63/11   

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https://dejure.org/2011,4899
BGH, 03.11.2011 - V ZR 63/11 (https://dejure.org/2011,4899)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2011 - V ZR 63/11 (https://dejure.org/2011,4899)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2011 - V ZR 63/11 (https://dejure.org/2011,4899)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit einer erneuten Rüge von bereits korrigierten und ergänzten Anträgen durch den Gegner als Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Entbehrlichkeit einer erneuten Rüge von bereits korrigierten und ergänzten Anträgen durch den Gegner als Gehörsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - V ZR 63/11
    Der Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs ist in solchen Fällen erst dann verletzt, wenn ein Gesichtspunkt Bedeutung erlangt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerfG, NJW 2004, 1371, 1373 mwN).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - V ZR 63/11
    Ob mit Blick auf die Verpflichtung des Gerichts, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (§ 139 Abs. 1 ZPO), etwas anderes gilt (so wohl BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 f.), erscheint zweifelhaft, braucht hier aber nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 70/17

    Hinwirken des Gerichts auf die Parteien zum Stellen von sachdienlichen Anträgen;

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist in solchen Fällen vielmehr erst dann verletzt, wenn ein Gesichtspunkt Bedeutung erlangt, mit dem auch ein gewissenhafter und rechtskundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerfG, NJW 2004, 1371, 1373, mwN; BGH, Beschluss vom 3. November 2011 - V ZR 63/11, BeckRS 2011, 27181 Rn. 4).
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