Rechtsprechung
BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 139 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 444 Alt. 1 BGB, § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 444 BGB, § 414 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 442 Abs 1 S 1 BGB, § 444 BGB, Art 103 Abs 1 GG, § 139 ZPO
Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln: Gehörsverletzung durch Verstoß gegen die Hinweispflicht und durch Beweisantizipation; Erkennbarkeit eines Mangels für Verkäufer und Käufer bei ... - Wolters Kluwer
Gerichtliche Beweiswürdigung zur Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden in einem Keller; Unerheblichkeit des Gesichtspunkts der Erkennbarkeit des Mangels für die Beklagten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Entscheidungserheblicher Verstoß des Gerichts ...
- rewis.io
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Gerichtliche Beweiswürdigung zur Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden in einem Keller; Unerheblichkeit des Gesichtspunkts der Erkennbarkeit des Mangels für die Beklagten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Entscheidungserheblicher Verstoß des Gerichts ...
- rechtsportal.de
Gerichtliche Beweiswürdigung zur Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden in einem Keller; Unerheblichkeit des Gesichtspunkts der Erkennbarkeit des Mangels für die Beklagten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Entscheidungserheblicher Verstoß des Gerichts ...
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 15.07.2014 - 6 O 398/07
- OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 24 U 146/14
- BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17
Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei …
Denn auch darin würde eine nicht zulässige vorweggenommene tatrichterliche Beweiswürdigung liegen (§ 286 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZR 52/15, juris Rn. 9; vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 19;… vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16, NJW-RR 2018, 74 Rn. 7). - OLG Düsseldorf, 11.09.2018 - 24 U 185/17
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der unterbliebenen Aufklärung des Käufers …
Ein Schluss auf die Erkennbarkeit des Mangels für den Käufer kann dann gezogen werden, wenn es sich um einen Mangel handelt, der seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und Dauer der Besichtigung für jeden Käufer ebenso erkennbar sein muss wie für den Verkäufer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, Rz. 13 und vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15).Der Verkäufer muss in einem derartigen Fall nur angeben, dass der Mangel seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und der Dauer der Besichtigung für jeden potentiellen Käufer ebenso sichtbar war wie für ihn (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, Rz. 13).
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 170/18
Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund …
Eine unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 19).