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   BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92   

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BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92 (https://dejure.org/1993,526)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1993 - V ZR 7/92 (https://dejure.org/1993,526)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1993 - V ZR 7/92 (https://dejure.org/1993,526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365
    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 93
  • NJW 1993, 2441
  • ZIP 1993, 1398
  • MDR 1993, 979
  • FamRZ 1993, 1302
  • WM 1993, 1556
  • JR 1994, 245
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92
    »Bestellt ein Ehegatte an seinem bereits mit Grundpfandrechten belasteten Hausgrundstück - seinem einzigen Vermögen - ein Wohnrecht, ist die Zustimmung seines Ehepartners nach § 1365 BGB nur erforderlich, wenn der Begünstigte weiß, daß es sich bei dem Hausgrundstück im wesentlichen um das ganze Vermögen des Bestellers handelt, daß und in welchem Umfang der Wert des Grundstücks durch die Vorbelastungen gemindert ist und daß der Wert des bestellten Wohnrechts den danach verbleibenden Hauswert im wesentlichen aufzehrt (Fortführung von BGHZ 43, 174, 177).«.

    Wie sie mit Recht rügt hat das Berufungsgericht nicht bedacht, daß bei einer Verfügung über einen einzelnen Gegenstand, wie hier, § 1365 BGB nur eingreift, wenn der Vertragspartner positiv weiß, daß es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174, 177).

  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 158/89

    Rangverhältnis einer mehrfach abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92
    Hiernach ist das Gericht zwar verpflichtet, auf einen von einer Partei erkennbar übersehenen rechtlichen Gesichtspunkt, auf den es seine Entscheidung stützen will, hinzuweisen (z.B. BGH, Urt. v. 20. Juni 1990, VIII ZR 158/89, BGHR ZPO § 278 Abs. 3 - Überraschungsentscheidung 3 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 61/80

    Anspruch auf Einschränkung des Flugbetriebes - Anspruch auf Unterlassung

    Auszug aus BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92
    Im Anwaltsprozeß besteht eine solche Hinweispflicht aber jedenfalls dann nicht, wenn die substantiierungspflichtige Partei nicht darauf vertrauen kann, daß der Vortrag ausreichend ist (Senatsurt. v. 31. Oktober 1986, V ZR 61/80, NJW 1987, 1142, 1343 = BGHR ZPO § 139 Abs. 1 - Anwaltsprozeß 1).
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Bestellung eines Wohnungsrechts den Vermögenswert des Grundstücks für den Eigentümer mindert, was einer Bewertung zugänglich ist (Senatsurteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88 - FamRZ 1989, 1051, 1052; ebenso BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302; vgl. BGH Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 60/63 - WM 1965, 1245).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Weitere Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (Senat, Urteil vom 26. Februar 1965 - V ZR 227/62, BGHZ 43, 174, 177; Urteil vom 25. Juni 1993 - V ZR 7/92, BGHZ 123, 93, 95).
  • OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20

    Anspruch auf Auflassung eines Grundstückes gegen einen mit

    Voraussetzung ist nach der von der h.M. vertretenen, auch den Senat überzeugenden, sog. strengen "subjektiven Theorie" (BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909; Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609; Urteil vom 25.06.1993 - V ZR 7/92, NJW 1993, 2441; Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10, NJW 2013, 1156; BeckOK BGB/ Scheller BGB Stand: 01.11.2020, § 1365 Rn. 17; Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 8) dann jedoch, dass der Vertragspartner dies weiß, denn dem Einzelgegenstand ist nicht anzusehen, ob er tatsächlich das nahezu gesamte Vermögen des handelnden Ehegatten ausmacht.
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZR 194/13

    Zugewinnausgleichsanspruch: Maßgebliches Vermögen des Ausgleichspflichtigen in

    Dabei gehört zur Darlegung auch die Kenntnis des Dritten von den relevanten Umständen (BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302 f.).

    Wird ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, muss der Vertragspartner dies wissen oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt, damit § 1365 BGB eingreift (vgl. Senatsurteil BGHZ 196, 95 = FamRZ 2013, 607 Rn. 10; BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302 f. und BGHZ 43, 174 = WM 1965, 341).

  • BGH, 07.10.2011 - V ZR 78/11

    Zugewinngemeinschaft: Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen bei

    Im Zeitpunkt der Verfügung bereits bestehende Grundschulden werden daher, obwohl sie von der ihr zugrunde liegenden persönlichen Forderung unabhängig sind, nur insoweit berücksichtigt, wie sie valutieren (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 1993 - V ZR 7/92, BGHZ 123, 93, 95; BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88, aaO).

    Die notwendige Kenntnis der Beklagten, dass es sich bei dem Grundstück um nahezu das ganze Vermögen des Klägers handelt und dass die zu ihren Gunsten bestellte Grundschuld den Wert des Grundstücks ausschöpfte (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 1993 - V ZR 7/92, BGHZ 123, 93, 95), ist in dem erstinstanzlichen Urteil festgestellt worden.

  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedürfen nach § 1365 Abs. 1 BGB nicht nur solche Geschäfte eines Ehegatten der Einwilligung des anderen, die auf die Übertragung seines gesamten Vermögens als solchen gerichtet sind, sondern auch Verträge über die Veräußerung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, sofern das Objekt der Veräußerung im wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt und der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (vgl. nur BGHZ 77, 293, 295 und 123, 93, 95).
  • BGH, 02.02.2000 - XII ZR 25/98

    Aufrechnungsbefugnis des Dritten

    Die Absicht des verfügenden Ehegatten, seinen drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch zu verhindern oder doch hinauszuschieben, hindert die Anwendung des § 1365 BGB nicht; für dessen Anwendung macht es auch keinen Unterschied, ob der verfügende Ehegatte dieses Ziel durch den Verkauf aller oder nahezu aller ihm verbliebenen Vermögensgüter oder aber durch eine Beleihung dieser Vermögensgüter zu erreichen sucht, die deren Wert im wesentlichen aufzehrt (vgl. BGHZ 123, 93, 95).
  • OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.

    Die Klägerin ist für die Voraussetzungen des § 1365 BGB, da sie sich hierauf zur Begründung der angeblichen Unwirksamkeit des Kaufvertrages beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1993, 2441. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078 ff.).

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anwalt die Rechtslage falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (BGHZ 127, 254, 260 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. Juli 1989 - XI ZR 45/88 = BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozeß 3; Urteil vom 25. Juni 1993 - V ZR 7/92 = WM 1993, 1556 unter II 2).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts; Übertragung des gesamten Vermögens eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedürfen gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nicht nur solche Geschäfte eines Ehegatten der Einwilligung des anderen, die auf die Übertragung seines gesamten Vermögens als solchen gerichtet sind, sondern auch Verträge über die Veräußerung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, sofern das Objekt der Veräußerung im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt und der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (vgl. Urteil des BGH vom 21.03.1996, Az.: III ZR 106/95, NJW 1996, 1740; Urteil des BGH vom 25.06.1993, Az.: V ZR 7/92, NJW 1993, 2441).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22

    Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des

  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 15 W 9/03

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

  • OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10

    Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne

  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

  • OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14

    Grundbuchsache: Amtswegige Prüfung der Erforderlichkeit einer Zustimmung des

  • LG Berlin, 26.02.2014 - 10 O 173/13

    Verjährungshemmung: Erwirkung eines Mahnbescheids durch den Zessionar ohne

  • LG Köln, 12.07.1993 - 11 T 303/88

    Feststellungslast bei Streit der Beteiligten über die Geschäftsfähigkeit des

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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1994 - V ZR 7/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,29286
BGH, 27.01.1994 - V ZR 7/92 (https://dejure.org/1994,29286)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1994 - V ZR 7/92 (https://dejure.org/1994,29286)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - V ZR 7/92 (https://dejure.org/1994,29286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Auszug aus BGH, 27.01.1994 - V ZR 7/92
    Unrichtig ist eine Sache im Sinne des § 8 Abs. 1 GKG im Übrigen nicht schon behandelt, wenn sie der Aufhebung in der nächsten Instanz verfällt, sondern nur bei einem offensichtlichen Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung (BGHZ 98, 318, 320).
  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Die Gerichtskosten waren gem. § 21 I 1 GKG niederzuschlagen, weil ein wesentlicher Verfahrensmangel, welcher allein gem. § 538 II 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann, denknotwendig eine unrichtige Sachbehandlung i. S. des § 21 I 1 GKG darstellt (BGH NJW 1962, 2107 = MDR 1962, 45; BGHZ 98, 318 [320]; BGH, Beschl. v. 27.01.1994 - V ZR 7/92 [Juris]; NJW-RR 2003, 1294; Senat in st. Rspr., zuletzt Urt. v. 21.01.2011 - 10 U 3446/10).
  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Das setzt voraus, daß das Berufungsgericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGHZ 98, 318, 320; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1994 - V ZR 7/92 - Beschluß vom 13. Juli 1983 - 3 StR 420/82 - EzSt GKG § 8 Nr. 1; Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz 4. Aufl. § 8 Rdn. 5; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl. § 8 GKG Rdn. 8 ff.).
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    Soweit der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2013, 1106 unter Bezugnahme auf weitere Rechtsprechung des BFH ausgeführt hat, die "Sache" im Sinne der Vorschrift sei das Verfahren, in dem die Kosten erhoben werden, enthält auch dies lediglich eine Begrenzung auf das jeweilige Verfahren, nicht jedoch auf bestimmte Verfahrensabschnitte (so auch die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v., und vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivildienst --NJW-RR-- 2003, 1294, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N. zugrunde liegenden Sachverhalte).

    bbb) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gelten die Beschränkungen auf erkennbare Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften --mit unterschiedlichen Formulierungen im Detail-- aber auch dann, wenn Fehler der Vorinstanz bestimmte Kosten überhaupt erst haben entstehen lassen (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 VIII ZR 86/84, BGHZ 98, 318, Neue Juristische Wochenschrift 1987, 1023; vom 27. Januar 1994 V ZR 7/92, n.v.; in NJW-RR 2003, 1294, HFR 2004, 175, m.w.N. [nur Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung, insbesondere ein schwerer Verfahrensfehler, der offen zutage tritt, nicht einfache rechtfehlerhafte Behandlung] sowie vom 4. Mai 2005 XII ZR 217/04, Monatsschrift für Deutsches Recht 2005, 956, NJW-RR 2005, 1230; ebenso ausdrücklich für diese Konstellation Meyer, GKG 13. Aufl., § 21 Rz 5; für den Fall abweichender Rechtsauffassung oder "leichter Verfahrensfehler" Binz/Dörndorfer/Petzold/ Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 21 Rz 6; Oestreich/Hellstab/ Trenkle, GKG, § 21 Rz 9, Rz 13 Buchst. t, Rz 16 Buchst. c; widersprüchlich Rz 25).

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