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   BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96   

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https://dejure.org/1996,1151
BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96 (https://dejure.org/1996,1151)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1996 - V ZR 7/96 (https://dejure.org/1996,1151)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1996 - V ZR 7/96 (https://dejure.org/1996,1151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sachenrechtsbereinigung - Flächennutzung - Bauliche Investition - Nutzungsvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bebauungen auf vertraglicher Grundlage; Nutzerinvestition; Hauswirtschaftsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachenrechtsbereinigung in bezug auf Bebauungen auf vertraglicher Grundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 50
  • NJW 1997, 457
  • ZIP 1997, 127
  • ZIP 1997, 128
  • MDR 1997, 233
  • NJ 1997, 147
  • WM 1997, 124
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96
    Daß die Beklagte aber das Grundstück durch Überlassung (vgl. Senatsurteile v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1589, 1590; v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, WM 1995, 1848, 1854) an ihren Schwiegersohn landwirtschaftlich-gärtnerisch genutzt und dieser seit 1991 Erträge aus den Kleingewächshäusern erwirtschaftet hat, hat die Revision nicht geltend gemacht.
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96
    Denn Ziel der Sachenrechtsbereinigung ist es, die vorgefundenen Rechtsstrukturen des Bodenrechts der DDR an die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzupassen (BGHZ 131, 368 = NJW 1996, 916).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96
    Daß die Beklagte aber das Grundstück durch Überlassung (vgl. Senatsurteile v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1589, 1590; v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, WM 1995, 1848, 1854) an ihren Schwiegersohn landwirtschaftlich-gärtnerisch genutzt und dieser seit 1991 Erträge aus den Kleingewächshäusern erwirtschaftet hat, hat die Revision nicht geltend gemacht.
  • LG Leipzig, 02.05.1995 - 7 O 3658/94
    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96
    Er kann entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (ebenso LG Leipzig, DtZ 1995, 374; offenbar auch Schmidt-Räntsch, ZIP 1996, 728, 730) nicht isoliert gesehen, sondern muß in einem Sinne ausgelegt werden, der das in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte Regelungsziel nicht außer acht läßt.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2020 - 1 U 60/19

    Keine Staatshaftung wegen Unwirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung

    Diese Aufgaben sind nicht auf bestimmte Personen oder Personenkreise gerichtet, so dass die Drittgerichtetheit als Tatbestandsmerkmal des § 839 BGB, also die besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten fehlt (BGHZ 56, 40; 87, 321; 102, 350; 134, 50).
  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 318/13

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet für eine mit einem Wohnhaus bebaute

    Zum anderen soll sie eine Abgrenzung zwischen Sachenrechtsbereinigung und Schuldrechtsanpassung ermöglichen, die nicht ausschließlich auf die Rechtsform der Nutzung mit baulicher Investition abstellt (Senat, Urteil vom 8. November 1996 - V ZR 7/96, NJW 1997, 457).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 139/04

    Verurteilung zum Abschluss eines Kaufvertrages

    Entscheidend ist vielmehr, daß eine dingliche oder vergleichbare Absicherung nach dem Recht der DDR möglich gewesen wäre (Senat BGHZ 134, 50, 54; vgl. auch Urt. v. 14. November 2004, V ZR 72/03, VIZ 2004, 193, 194 zu § 116 SachenRBerG) und die faktische Nutzung des fremden Grundstücks nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde (Senat, Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 388/02, VIZ 2003, 385, 386 für § 116 SachenRBerG) und rechtsbeständig war (BVerfG, NJ 2003, 533; für § 116 SachenRBerG: Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 28/03, VIZ 2004, 195; Urt. v. 22. Oktober 2004, V ZR 70/04, bisl. unveröff.).
  • BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04

    Rechte des Pächters eines gepachteten volkseigenen Grundstücks

    Er enthält lediglich Regelbeispiele für eine der Sachenrechtsbereinigung unterfallende bauliche Nutzung fremder Grundstücke und versperrt daher nicht die Erfassung auch anderer Sachverhalte, und zwar über die als Auffangtatbestand ausgestaltete Regelung des Absatzes 1 (vgl. Senat, BGHZ 134, 50, 53; Urt. v. 25. September 1998, V ZR 166/97, Umdruck S. 5, nicht veröffentlicht).

    Sie setzt grundsätzlich eine bauliche Investition des Nutzers voraus, die nach dem Boden- und dem Wirtschaftsrecht der DDR durch Verleihung eines Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, mag es auch im Einzelfall hierzu nicht gekommen sein (Senat, BGHZ 134, 50, 53 f.).

  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 74/13

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen der dinglichen

    b) Ohne Rechtsfehler verneint das Berufungsgericht auch das Vorliegen einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a und b SachenRBerG bezeichneten Ausnahmen, nach der bauliche Investitionen - auch wenn sie auf der Grundlage einer vertraglichen Nutzung erfolgten - dann unter das Sachenrechtsbereinigungsgesetz fallen, wenn sie nach den Rechtsvorschriften der DDR hätten dinglich abgesichert werden können (Senat, Urteil vom 8. November 1996 - V ZR 7/96, BGHZ 134, 50, 55).
  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95

    Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR

    In diesem Zusammenhang sind auch Rechtsverhältnisse zu bereinigen, denen bauliche Investitionen zugrunde liegen, die nach dem Recht der DDR durch eine dingliche Rechtsposition abgesichert waren oder hätten abgesichert werden können (BGH, Urt. v. 8. November 1996, V ZR 7/96, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 262/01

    Ausgleich für bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim in Erwartung der Enteignung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der für Eigenheimfälle geltende Auffangtatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 SachenRBerG (ebenso wie der Auffangtatbestand für gewerbliche und andere Nutzungen, § 7 Abs. 1 SachenRBerG) auf "unentdeckte Fälle" heranzuziehen, die bei wertender Betrachtung einem der Regelfälle, hier des Satzes 2 des § 5 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerG, gleichzustellen sind (BGHZ 134, 50, 53; Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 246/01, zur Veröffentl. bestimmt).
  • BGH, 16.07.1998 - III ZR 288/97

    Sachenrechtsbereinigung bei einem innerhalb einer Kleingartenanlage liegenden

    Aus der von der Revision angeführten Entscheidung BGHZ 134, 50 ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 327/98

    Kosten der Errichtung eines Betriebsgebäudes einer gewerblichen Genossenschaft

    Dies begründet einen Anspruch auf Erwerb des Grundstücks oder auf Bestellung eines Erbbaurechts an diesem nach § 7 Abs. 1 SachenRBerG, wenn die Investition der Genossenschaft nach dem Recht der DDR durch die Verleihung eines Nutzungsrechts hätte dinglich abgesichert werden können (Senat, BGHZ 134, 50, 53 ff).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99

    Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung

    Der Umstand, daß die Überlassung - entgegen § 1 Abs. 1 LPGG 1959 - faktisch nicht freiwillig war, steht der Annahme einer den genossenschaftlichen Akt begleitenden und die Rechte und Pflichten konkretisierenden Nutzungsvereinbarung nicht entgegen (vgl. BGHZ 134, 50, 55 f).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 5 U 190/00

    Berechtigung zum Ankauf eines Grundstücks nach dem

  • OLG Dresden, 24.04.2008 - 10 U 2350/06
  • BGH, 16.04.1999 - V ZR 57/98

    Voraussetzungen einer Rekonstruktion; Annahme eines sonstigen Nutzungsvertrages

  • OLG Brandenburg, 18.04.2001 - 4 U 28/00

    Sachenrechtsbereinigung bei Errichtung eines Gebäudes durch eine der in § 7 Abs.

  • OLG Naumburg, 09.06.1998 - 11 U 63/98

    Vertragliche Nutzung einer Fremdinvestition ; Annahme eines Angebots für einen

  • OLG Naumburg, 19.01.1999 - 11 U 242/98

    Errichtung eines Verwaltungsgebäudes; Verkauf einer Grundstücksfläche;

  • OLG Dresden, 07.07.1998 - 3 U 921/98

    Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes; Nutzungsrechte an

  • LG Berlin, 07.04.1998 - 36 O 296/97
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