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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60   

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BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60 (https://dejure.org/1962,435)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1962 - V ZR 70/60 (https://dejure.org/1962,435)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 (https://dejure.org/1962,435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 806
  • MDR 1962, 391
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Dabei ist anerkannt, dass auch eine Teilvollstreckungsgegenklage grundsätzlich möglich ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 -, NJW 1962, S. 806 ; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 40/09 -, NJW-RR 2009, S. 1431 ; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Juli 2007 - 23 U 7/07 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; Spohnheimer, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2016, § 767 Rn. 4 und 6; Herget, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 767 Rn. 1 und 21; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 76. Aufl. 2018, § 767 Rn. 46).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    Damit ist es von der nachfolgend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere von dem Beschluss vom 2. Februar 1962 (V ZR 70/60, NJW 1962, 806), abgewichen.

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO).

    Dies reicht aber zu einer Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstandes auf diesen Betrag nicht aus, weil die Vollstreckbarkeit des Titels hinsichtlich des ganzen Anspruchs bestehen geblieben ist (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO; OLG Hamm aaO S. 388).

  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Die Beschwer der Kläger übersteigt, wie auch die Revision nicht verkennt, 60.000 DM nicht (zur Zulässigkeit der nur gegen einen Teil des titulierten Anspruchs gerichteten Zwangsvollstreckungsgegenklage, vgl. BGH, Beschluß vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 = NJW 1962, 806; OLG Köln, Rechtspfleger 1976, 138).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 1 W 14/07

    Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts einer Vollstreckungsabwehrklage

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH NJW 1962, 806).

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH, NJW 1962, 806).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Unzulässigerklärung der

    Bei einer Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde bemisst sich der Streitwert nach dem gesamten Zahlungsanspruch (BGH Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; Beschluss vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - Kostenrechtsprechung ZPO § 3 Nr. 890).

    Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Betrag, oder, insbesondere bei Unterhaltstiteln, einen bestimmten Zeitraum sollte zweckmäßigerweise ausdrücklich erfolgen, ist aber auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH Beschluss vom 02. Februar 1962 a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).

  • BGH, 08.05.2014 - V ZR 82/13
    Das gilt auch dann, wenn Teile der Forderung erfüllt oder beigetrieben sind, es sei denn, aus den Klageanträgen oder aus der Klagebegründung ergibt sich, dass die Vollstreckung aus der Urkunde nur teilweise für unzulässig erklärt werden soll (Senat, Beschluss vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60, NJW 1962, 806; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146 Rn. 9).
  • BGH, 21.01.2009 - IV ZB 35/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Er bestimmt sich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren (Haupt-)Anspruchs, soweit dieser mit dem Antrag der klagenden Partei angegriffen wird (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07 - WuM 2008, 296 Tz. 7; vom 9. Februar 2006 aaO Tz. 9; vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - NJW-RR 1988, 444).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Hat sich der Gläubiger trotz der erklärten Absicht, nur hinsichtlich eines Restbetrages vollstrecken zu wollen, aber eine uneingeschränkte Vollstreckungsklausel erteilen lassen und wendet sich der Schuldner mit seiner Vollstreckungsgegenklage dann ausdrücklich gegen die Zwangsvollstreckung insgesamt - so wie hier ebenso -, so ist bei der Streitwertfestsetzung zwar dann zu berücksichtigen, dass dem Schuldner hinsichtlich des bereits bezahlten Betrages ggf. eine konkrete Vollstreckungsgefahr nicht mehr droht, so dass sich der Wert der Klage dann auch nur noch nach dem noch offenen Betrag (hier somit 1.673,36 Euro ), jedoch zuzüglich des Titulierungsinteresse des Schuldners bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen des unstreitig erfüllten Betrages nach § 3 ZPO zu bewerten ist, welcher hier durch das Gericht mit 500, 00 Euro angesetzt wird ( BGH , NJW 1962, Seiten 806 f.; OLG Schleswig , SchlHA 2016, Seiten 143 f.; OLG Hamm , OLG-Report 1997, Seiten 335 f.; OLG Hamm , JurBüro 1991, Seiten 1237 f.; OLG Koblenz , JurBüro 1989, Seiten 133 f. ).
  • BGH, 11.12.1967 - III ZR 115/67

    Revision in Sachen Vereinbarung beider Parteien in einem Rechtsstreit

    Bei einer Klage, durch die die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem bestimmten (Titel geltend gemacht wird, ist für den Streitwert regelmäßig der Wert des vollstreckbaren Anspruchs maßgebend (h.M.; BGH NJW 1962, 806 [BGH 02.02.1962 - V ZR 70/60] mit Nachweisen; Hillach Streitwert § 81 II 1 a; Gerold Streitwert § 99, 1, 2).
  • BGH, 26.03.2012 - XI ZR 227/11

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage wegen eines

    Ergibt sich jedoch aus den Anträgen oder der Klagebegründung, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teil- oder Restbetrages für unzulässig erklärt werden soll, ist dieser Betrag der Streitwertfestsetzung zugrunde zu legen (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60, WM 1992, 492 f. und vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146, 1147).
  • OLG Schleswig, 16.04.2015 - 5 W 23/15

    Streitwert einer Klage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03

    Kostenentscheidung bei Teilobsiegen mit einer unterhaltsrechtlichen

  • BGH, 08.05.2002 - IV ZR 263/01

    Grundschuld - Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

  • BGH, 15.05.2001 - XI ZR 324/00

    Bemessung der Beschwer bei Abweisung von Haupt- und Hilfsantrag

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 364/00

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für eine Vollstreckungsgegenklage

  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 4/18

    Nachweis einer vollständigen Tilgung titualierter und im

  • BGH, 15.11.1962 - VII ZR 95/62

    Streitwert bei Antrag nach § 717 ZPO

  • OLG Bamberg, 27.07.1998 - 4 U 195/97

    Formlose Änderung eines Grundstückskaufvertrages?

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 66/92

    Wert der Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer laufenden

  • BGH, 09.11.1989 - III ZR 247/89

    Streitwert bei Vollstreckungsabwehrklage und Feststellungsklage -

  • OLG München, 29.02.1988 - 5 W 956/88
  • OLG München, 17.12.1996 - 25 U 3090/96

    Notgeschäftsführung durch einen BGB -Gesellschafter

  • BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91

    Änderung der Werte der Beschwer in der Revision - Berücksichtigung von

  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 121/83

    Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Amtspflichtverletzung - Verstoß

  • VGH Bayern, 06.02.2008 - 14 C 05.1548

    Streitwertbeschwerde; Vollstreckungsrecht; Vollstreckungsgegenklage;

  • BGH, 10.03.1992 - XI ZR 255/91

    Rechtfertigung einer Erhöhung der Festsetzung des Streitwertes - Der Wert einer

  • OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 W 2/91
  • BGH, 07.11.1968 - VII ZR 186/68

    Antrag eines Klägers auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

  • OLG Nürnberg, 28.02.2012 - 13 W 2538/11

    Zwangsvollstreckung: Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die

  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 180/71

    Parteifähigkeit einer eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftung

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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60   

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BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1962 - V ZR 70/60 (https://dejure.org/1962,5192)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.01.1927 - II 178/36

    Aktiengesellschaft.

    Auszug aus BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60
    Die Vorschrift des § 138 BGB ist deshalb neben der des § 123 BGB nur dann nicht anwendbar, wenn eine sonstige Unsittlichkeit fehlt (RGZ 115, 378, 383; Palandt, a.a.O. 123 Anm. 1 b).
  • RG, 27.03.1906 - II 374/05

    Arglistiges Verschweigen beim Kaufabschlusse. In welchem Umfange hat der

    Auszug aus BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60
    Eine Offenbarungspflicht des Verkäufers ist dann gegeben, wenn das Verschweigen einer Tatsache gegen Treu und Glauben verstoßen würde und der Käufer also nach der Verkehrsauffassung unter den gegebenen Umständen die Mitteilung der Tatsache hätte erwarten dürfen (LM § 123 BGB Nr. 10 unter Bezugnahme auf RGZ 62, 149, 150; BGB RGRK 11. Aufl. § 123 Anm. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.05.1957 - VIII ZR 226/56
    Auszug aus BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60
    Dem Berufungsgericht ist zwar darin beizutreten, daß ein Rechtsgeschäft erst dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn zu dem auffälligen Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung noch ein subjektives Moment, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung hinzutritt (BGH NJW 1957, 1274).
  • RG, 13.03.1936 - GSZ

    Wucher - § 138 Abs. 1 BGB, auffälliges Mißverhältnis, Volksempfinden,

    Auszug aus BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60
    Das Berufungsgericht hat aber nicht beachtet, daß das Maß des Mißverhältnisses eine wichtige Erkenntnisquelle für die Sinnesart des die Vorteile hinnehmenden Vertragsteils ist; das Mißverhältnis kann so groß sein, daß es den Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgend eines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahelegt (RGZ 150, 1, 6; Palandt, BGB 21. Aufl. § 138 Anm. 2).
  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62

    Rechtsmittel

    Das Mißverhältnis muß aber so groß sein, daß es den Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahelegt (Urteile des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 5 und vom 29. Mai 1963, V ZR 12/62 S. 6, jeweils unter Hinweis auf RGZ 150, 1, 6).

    Da die Vereinbarung offensichtlich den Unterhalt der Klägerin sichern sollte, handelt es sich bei ihr nicht um eine Wertsicherungsklausel im Sinne des § 3 WährG, sondern lediglich um eine nicht unter diese Vorschrift fallende Spannungsklausel (Urteil des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 7; IX § 133 - A - BGB Nr. 2; vgl. auch Urteile des Senats vom 17. September 1954, V ZR 79/53, BGHZ 14, 306, 310 ff und vom 1. Februar 1960, V ZR 113/58, LM § 3 WährG Nr. 11).

  • BGH, 27.04.1965 - V ZR 245/62

    Verkauf zweier Grundstücke nach Tod eines nahen Angehörigen - Rechtsgeschäftliche

    Es geht dabei von der Rechtsprechung dahin aus, daß das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung so groß sein kann, daß es den Schluß auf eine bewußte oder grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Umstandes zwingend nahelegt (Urteil des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60, S. 5 unter Bezugnahme auf RGZ 150, 1, 6), hält diese Voraussetzungen aber nicht für gegeben, weil die Leistungen des Beklagten nach Wahrscheinlichkeitsgrundsätzen mit 32.700 DM und die beiden Grundstücke entsprechend dem Obergutachten des Sachverständigen S. mit 50.000 DM zu bewerten seien.
  • BGH, 29.05.1963 - V ZR 12/62

    Rechtsmittel

    Weitere Voraussetzung ist vielmehr eine verwerfliche Gesinnung, hier der Mutter bei der niedrigen Bemessung der Abfindungssumme (BGH Urt. v. 5. März 1951, IV ZR 107/50, NJW 1951, 397; Senatsurteile vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 und von 22. Juni 1962, V ZR 40/61).
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