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   BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06   

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https://dejure.org/2006,1918
BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06 (https://dejure.org/2006,1918)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2006 - V ZR 71/06 (https://dejure.org/2006,1918)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2006 - V ZR 71/06 (https://dejure.org/2006,1918)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 258; ErbbauVO § 9; PreisG § 2
    Titulierung künftiger Erbbauzinszahlungen trotz denkbarer Änderung durch Wertsicherungsklausel möglich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zur Zahlung von künftigem Erbbauzins trotz Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel; Abänderbarkeit des Erbbauzinses auf Grund einer vereinbarten Wertsicherungsklausel; Titulierung eines Anspruchs auf künftigen Erbbauzins; Hinreichende Bestimmtheit der Höhe ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage auf zukünftigen Erbbauzins bei vereinbarter Wertsicherungsklausel

  • Judicialis

    ZPO § 258

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 258
    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertsicherungsklausel hindert Verurteilung zu Erbbauzins nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 294
  • MDR 2007, 601
  • NZM 2007, 463
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Das steht der Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 76, 259, 273; BGH, Urt. v. 15. März 1983, VI ZR 187/81, NJW 1983, 2197; RGZ 145, 196, 198; MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 258 Rdn. 10).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Wiederkehrend im Sinne der Vorschrift sind Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus einem Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH, Urt. v. 10. Juli 1986, IX ZR 138/85, WM 1986, 1397, 1399).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81

    Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Das steht der Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 76, 259, 273; BGH, Urt. v. 15. März 1983, VI ZR 187/81, NJW 1983, 2197; RGZ 145, 196, 198; MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 258 Rdn. 10).
  • RG, 04.10.1934 - VI 231/34

    Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06
    Das steht der Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 76, 259, 273; BGH, Urt. v. 15. März 1983, VI ZR 187/81, NJW 1983, 2197; RGZ 145, 196, 198; MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 258 Rdn. 10).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Dazu muss die Leistungspflicht im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung mit ausreichender Sicherheit feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2007 - V ZR 71/06 BGHR ErbbauVO § 9 Abs. 2 Anpassungsklausel 11).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Wiederkehrend im Sinne des § 258 ZPO sind Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus einem Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH, Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294 Rn. 8).

    Allerdings muss dazu die Leistungspflicht im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nach Grund und Höhe mit ausreichender Sicherheit feststehen (BGH, Urteil vom 17. November 2007 - V ZR 71/06, aaO Rn. 9).

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 159/11

    Erbbaurechtsvertrag: Voraussetzungen einer Erbbauzinsanpassung nach der

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung künftigen Erbbauzinses auch dann Gegenstand einer Leistungsklage nach § 258 ZPO sein kann, wenn sich - wie hier - die Höhe des Erbbauzinses aufgrund einer vereinbarten Wertsicherungsklausel ändern kann (Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294 f.).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Im Ergebnis ist die Wertbeständigkeit der Kaufpreisrente damit allenfalls vorübergehend gesichert, während der Lebenshaltungskostenindex nach aller Erfahrung stetig ansteigt (Senat, Urt. v. 17. November 2006, V ZR 71/06, NJW 2007, 294, 295).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Wiederkehrende Leistungen sind in bestimmten Zeitabschnitten fällig werdende Leistungen aus ein und demselben Rechtsverhältnis, so dass die einzelne Leistung nur noch vom Zeitablauf abhängt (vgl. BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - Rn. 8).
  • BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine

    Dieser Herausgabeanspruch ist anders als der Anspruch auf den Mietzins weder eine von dem Eintritt eines Kalendertags abhängige Forderung (§ 257 ZPO) noch ein auf eine wiederkehrende Leistung gerichteter Anspruch (§ 258 ZPO), bei dem die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85, NJW 1986, 3142; Senat, Urteil vom 17. November 2006 - V ZR 71/06, NJW 2007, 294, 295 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13

    Anpassung eines vertraglich vereinbarten Erbbauzinses; Kauf eines sich auf

    Denn die maßgeblichen Faktoren wie etwa der Verbraucherpreisindex ändern sich nicht abrupt oder unabsehbar, sondern stetig und nach aller Erfahrung nach oben, so dass kein Anlass besteht, den Schuldner vor der letztlich bloß theoretischen Möglichkeit der Titulierung einer überhöhten Leistungsverpflichtung zu schützen (vgl. BGH NJW 2007, 294 f.; v. Oefele/Winkler a.a.O. Rdn. 6.164a).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Dadurch wird es dem Gläubiger erspart, über jede Rate auf der Grundlage sich stets wiederholenden Vortrags immer wieder einen Titel erwirken zu müssen (vgl. BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - NJW 2007, 294) .
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

    Es soll dem Gläubiger erspart werden, über jede Rate auf der Grundlage sich wiederholenden Vortrags immer wieder einen Titel erwirken zu müssen (BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - Rn. 7) .
  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 1455/13

    Sturz eines Rollerfahrers aufgrund Abbiegens eines vor ihm fahrenden Pedelecs

    Dies ist unzulässig (BGH NJW 2007, 294 [8]), weil nur in eng begrenzten, im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen, etwa § 253 II BGB, die tatsächlichen Umstände, die den Umfang der Leistung bestimmen oder bestimmbar machen, im Zeitpunkt der Antragstellung oder Entscheidung noch nicht festzustehen brauchen und durch das Gericht bestimmt werden können.
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

  • OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19

    Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

  • OLG München, 25.11.2020 - 7 U 1297/20

    Unbegründete Ruhegeldansprüche eines GmbH-Geschäftsführers

  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 8 UF 155/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich fondsgebundener Anrechte

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 8 UF 23/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines fondsgebundenen

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19

    Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!

  • LG Ravensburg, 14.04.2023 - 5 O 155/22

    Sicherungsgrundschuld für einen Hauskredit: Rückgriffsansprüche des die

  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
  • OLG Frankfurt, 06.11.2007 - 14 U 44/07

    Unzulässigkeit einer Klage auf Zahlung künftiger Versicherungsleistungen

  • LG Bonn, 03.02.2021 - 1 O 40/20

    Pachtzinsnachforderung zulässig trotz Lockdown der Gaststätte?

  • ArbG Herne, 29.03.2017 - 6 Ca 2178/16

    Vorrang Haustarifvertrag

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