Rechtsprechung
BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Erzwingung der Durchführung einer von den Eigentümern beschlossenen Maßnahme gegen den Verwalter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Hauptsachenerledigung bei einer unbegründeten Klage
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 4 Satz 2
Zur Erledigung der Hauptsache bei gegen den Verwalter erhobener Klage auf Beschlussumsetzung - rewis.io
Wohnungseigentum: Klagbarer Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beschlussdurchführung gegen den Wohnungseigentumsverwalter; Hauptsacheerledigung bei unzulässiger oder unbegründeter Klage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
WEG § 23 Abs. 4 S. 2
Erzwingung der Durchführung einer von den Eigentümern beschlossenen Maßnahme gegen den Verwalter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigentümer haben Anspruch auf Beschlussdurchführung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erzwingung der Durchführung einer beschlossenen Maßnahme gegen den Verwalter
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer haben eigenen Anspruch auf Beschlussdurchführung
- mietrecht-dav.de , S. 26 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen; Hauptsacheerledigung
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Zwang zur Durchführung einer von WEG-Mitglieder beschlossenen Maßnahme
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 24.04.2017 - 290a C 122/16
- LG Düsseldorf, 28.02.2018 - 25 S 60/17
- BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18
Papierfundstellen
- ZMR 2019, 775
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17
Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die …
Auszug aus BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18
Der Senat hat mit seinem - allerdings erst nach dem Erlass des Berufungsurteils ergangenen - Urteil vom 8. Juni 2018 (V ZR 125/17, NJW 2018, 3305) die umstrittene Frage, ob dem einzelnen Wohnungseigentümer ein solcher Anspruch gegen den Verwalter zusteht, entschieden.Dieser Anspruch kann auch im Klageweg durchgesetzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, aaO, Rn. 24 ff.).
- BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18
Wenn ein Kläger die Hauptsache einseitig für erledigt erklärt, der Beklagte dem aber widerspricht und Klageabweisung beantragt, hat das Gericht, wie hier geschehen, durch Urteil darüber zu entscheiden, ob die Erledigung eingetreten ist oder nicht (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 15. Januar 1982 - V ZR 50/81, BGHZ 83, 12, 13 mwN). - BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …
Auszug aus BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18
Vielmehr kann sich grundsätzlich eine zunächst unzulässige oder unbegründete Klage "erledigen", wenn sie nur später, nämlich im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, zulässig und begründet war (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589). - BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13
Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage: …
Auszug aus BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18
Solange ein Beschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, ist er nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gültig (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZWE 2014, 265 Rn. 6).
- BGH, 13.02.2020 - IX ZR 90/19
Bestehen eines Auskunftsanspruchs eines Rechtsschutzversicherers gegen den durch …
Wenn und soweit ein Kläger die Hauptsache einseitig für erledigt erklärt, der Beklagte dem aber widerspricht und insoweit Klageabweisung beantragt, hat das Gericht, wie hier geschehen, durch Urteil darüber zu entscheiden, ob eine Erledigung eingetreten ist oder nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2019 - V ZR 71/18, ZMR 2019, 775 Rn. 7 mwN). - LG Berlin, 22.03.2022 - 55 S 37/21
Auslegung einer nach neuem Wohnungseigentümerrecht fehlerhaften Parteibezeichnung
Eine Erledigung des Rechtsstreits tritt ein und ist auf Antrag hin festzustellen, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage nach Rechtshängigkeit gegenstandslos wird (BGH v. 15.2.2019 - V ZR 71/18, WuM 2019, 283; BGH v. 6.12.1984 - VII ZR 64/84, MDR 1985, 570). - OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 11 U 124/17
Haftung des Kommanditisten - Anforderung an die Darlegung von …
Unerheblich ist, ob die Klage erst im Laufe des Rechtsstreits zulässig und begründet geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.2019 - V ZR 71/18). - KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19 Denn die Erledigungsfeststellung setzt voraus, dass die Klage (spätestens) im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch das Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (s. BGH NJW 1986, 588 - juris Rn 14 f.; NJW 1992, 2235 - juris Rn 14; WuM 2019, 283 - juris Rn 12;… Zöller/Althammer, a.a.O., § 91 a Rn 44).