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   BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78   

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https://dejure.org/1979,439
BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78 (https://dejure.org/1979,439)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1979 - V ZR 71/78 (https://dejure.org/1979,439)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1979 - V ZR 71/78 (https://dejure.org/1979,439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendbarkeit der §§ 985 ff. analog

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 288
  • NJW 1980, 833
  • MDR 1980, 299
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 22.01.1927 - V 191/26

    Nichtiges Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62; Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • RG, 26.06.1926 - V 532/25

    53. Zurückbehaltungsrecht.

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62; Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62; Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • RG, 26.02.1940 - V 147/39

    Hat der Käufer eines Grundstücks gegenüber dem Anspruch auf Einwilligung in die

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62; Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69

    Siedlungsgesetzliches Wiederkaufsrecht in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Das auf § 20 RSiedlG beruhende Wiederkaufsrecht der Klägerin erlangte durch die Grundbucheintragung die Bedeutung einer Vormerkung (§ 883 BGB) zur dinglichen Sicherung des Rückübereignungsanspruches (vgl. die Senatsentscheidungen BGHZ 57, 356; 58, 395; 59, 94).
  • BGH, 23.06.1972 - V ZR 95/70

    Wert eines siedlungsrechtlichen Wiederkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Das auf § 20 RSiedlG beruhende Wiederkaufsrecht der Klägerin erlangte durch die Grundbucheintragung die Bedeutung einer Vormerkung (§ 883 BGB) zur dinglichen Sicherung des Rückübereignungsanspruches (vgl. die Senatsentscheidungen BGHZ 57, 356; 58, 395; 59, 94).
  • BGH, 13.10.1978 - V ZR 147/77

    Schwiegertochter Grundstücksschenkung - §§ 1000, 996 BGB, berechtigte Besitzerin,

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Was das Besitzverhältnis anbelangt, so war der Beklagte zwar im Zeitpunkt der Verwendungen, die er angeblich ab Frühjahr 1973 und möglicherweise noch vor dem Wiederkauf vorgenommen hatte, aufgrund seines Kaufvertrages vom 8. Dezember 1972 rechtmäßiger Besitzer; für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es jedoch nur darauf an, daß sein Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sich sonst der berechtigte Besitzer schlechter stehen würde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; Senatsurteil vom 13. Oktober 1978 - V ZR 147/77 = NJW 1979, 716).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Was das Besitzverhältnis anbelangt, so war der Beklagte zwar im Zeitpunkt der Verwendungen, die er angeblich ab Frühjahr 1973 und möglicherweise noch vor dem Wiederkauf vorgenommen hatte, aufgrund seines Kaufvertrages vom 8. Dezember 1972 rechtmäßiger Besitzer; für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es jedoch nur darauf an, daß sein Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sich sonst der berechtigte Besitzer schlechter stehen würde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; Senatsurteil vom 13. Oktober 1978 - V ZR 147/77 = NJW 1979, 716).
  • BGH, 12.05.1972 - V ZR 102/70

    Wiederkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Das auf § 20 RSiedlG beruhende Wiederkaufsrecht der Klägerin erlangte durch die Grundbucheintragung die Bedeutung einer Vormerkung (§ 883 BGB) zur dinglichen Sicherung des Rückübereignungsanspruches (vgl. die Senatsentscheidungen BGHZ 57, 356; 58, 395; 59, 94).
  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Da die Auflassungsvormerkung kein der Zwangsversteigerung entgegenstehendes Recht im Sinne des § 28 ZVG darstellt, konnte die Klägerin als Vormerkungsberechtigte die Versteigerung der Grundstücke nicht verhindern (vgl. BGHZ 46, 124).
  • RG, 27.06.1928 - V 543/27

    Buchmäßige Eigentümer ; Hypothekbestellung

  • RG, 13.01.1923 - V 330/22

    Evangelische Brüdergemeinde; Abtrennungsrecht

  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 28/62
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Denn für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es nach gefestigter Rechtsprechung auch des Senats nur darauf an, daß das Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruchs nicht mehr besteht, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; 75, 288, 292 f; Senatsurteile v. 13. Oktober 1978, V ZR 147/77, NJW 1979, 716; v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, NJW 1995, 2627).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Ob Verwendungsersatzansprüche bestehen, richtet sich allein nach den Vorschriften der §§ 994 ff. BGB (vgl. Senat, BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 298; 144, 323).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    Diese Vorschrift findet auf den Grundbuchberichtigungsanspruch des Eigentümers gemäß § 894 BGB nach unbestrittener Ansicht deshalb Anwendung, weil der Grundbuchberichtigungsanspruch nicht nur auf die Erklärung der Zustimmung zur Grundbuchberichtigung und nicht nur auf die Vornahme einer Handlung gerichtet ist, sondern auf die Herausgabe der Buchposition des unrichtig eingetragenen Eigentümers (Senat, Urteile vom 22. Januar 1964 - V ZR 25/62, BGHZ 41, 30, 34 f. und vom 5. Oktober 1979 - V ZR 71/78, BGHZ 75, 288, 293; Erman/Artz, BGB, 15. Aufl., § 894 Rn. 35; jurisPK-BGB/Toussaint, 8. Aufl., § 894 Rn. 52; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 894 Rn. 137).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 453/99

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Eintragung einer Vormerkung

    Die Entscheidung ist auf die Erwägungen gestützt worden, mit denen der Senat zuvor schon die entsprechende Anwendung der §§ 994 ff BGB im Verhältnis zwischen Vormerkungsberechtigtem und Dritterwerber bejaht und danach den Anspruch des Dritterwerbers auf Ersatz von Verwendungen auf das Grundstück beurteilt hatte (BGHZ 75, 288, 291).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat ein Dritterwerber gegen den Vormerkungsberechtigten grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz von Verwendungen, die er auf das Grundstück gemacht hat, in entsprechender Anwendung der §§ 994 ff BGB (BGHZ 75, 288; vgl. auch MünchKomm-BGB/Wacke, § 888 Rdn. 19; Staudinger/Gursky, § 888 Rdn. 56 m.w.N.).

    Für diese Sicht spricht, daß - anders als im direkten Anwendungsbereich der §§ 994 ff - der Vormerkungsberechtigte gegen den Dritterwerber gar keinen Herausgabeanspruch hat, an seine Stelle vielmehr der Anspruch auf Zustimmung zu seiner Wiedereintragung gewährt wird, ein Anspruch, der vergleichbar ist mit dem Herausgabeanspruch hinsichtlich einer Buchposition (vgl. Senat, BGHZ 75, 288, 292 ff).

    Folgerichtig hat der Senat dem Dritterwerber ein Zurückbehaltungsrecht schon gegenüber der Geltendmachung dieses Zustimmungsanspruchs zugebilligt (BGHZ 75, 288, 293, gestützt allerdings trotz fehlender Fälligkeit auf § 273 Abs. 2 BGB statt auf eine entsprechende Anwendung des § 1000 BGB).

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86

    Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche

    bbb) Im Urteil BGHZ 34, 122, 131 ff. hat der Senat entschieden, daß ein Verwendungsersatzanspruch des Besitzers auch dann entsteht, wenn er zwar zur Zeit der Verwendung zum Besitz berechtigt war, die Vindikationslage ihm gegenüber jedoch später eingetreten ist (zustimmend BGHZ 75, 288, 292 f.).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    b) Gegenüber einer Berichtigungsklage nach § 894 BGB ist regelmäßig ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB möglich (BGHZ 75, 288, 293; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. § 894 Rn. 47).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Ausübung eines dinglichen

    Kennt der Käufer eines Grundstücks das darauf lastende dingliche Vorkaufsrecht eines Dritten, so ist er im Rahmen der entsprechenden Anwendung der §§ 990 ff BGB im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten bei Besitzerwerb innerhalb der Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts grundsätzlich wie ein bösgläubiger Besitzer zu behandeln (Abweichung von BGHZ 75, 288 Leitsatz c).

    Der Senat hat dies für den Fall eines durch Vormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts bereits ausgesprochen und näher begründet (BGHZ 75, 288, 291 ff) [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78].

    Der Senat hat zwar für den Fall eines im Grundbuch eingetragenen gesetzlichen Wiederkaufsrechts in BGHZ 75, 288, 294 ff [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78] allein die Kenntnis des Rechts zur Bösgläubigkeit nicht genügen lassen und ausgeführt, § 990 BGB könne frühestens mit Ausübung des Wiederkaufsrechts eingreifen, weil erst damit der "aufgrund des Kaufvertrages berechtigte Besitzer" sein Besitzrecht verliere.

    Die in BGHZ 75, 288, 291 [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78] aus geführten Gründe treffen nicht nur für die entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Verwendungsersatz zu, sondern rechtfertigen es auch, die Bestimmungen über den Ersatz von Nutzungen (§§ 987 ff BGB) im vorliegenden Fall analog heranzuziehen.

  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05

    Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter

    Für diese Regelung stand und steht außer Streit, dass Verwendungsersatz nur bis zur Höhe der der Sache jetzt noch anhaftenden Wertsteigerung, jedoch nicht über die tatsächlich aufgewendeten Kosten hinaus in Betracht kommt (RGZ 106, 147, 149; BGHZ 75, 288, 295).
  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.10.1979 - V ZR 71/78 betraf die Ansprüche des Dritterwerbers, der schon als Eigentümer eingetragen war und in dieser Zeit Verwendungen auf Grundstück vornahm, gegen den Wiederkäufer.

    Auch hierbei handelt es sich um eine Konstellation, in der die Verhältnisse der Parteien untereinander - anders als im vorliegenden Fall - nicht abschließend vertraglich geregelt sind und somit Raum bleibt für einen Interessenausgleich entsprechend den §§ 987 ff. BGB (Urteil vom 5.10.1979 - V ZR 71/78, BGHZ 75, 288 (292) = NJW 1980, 833 (834).

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Den Klägern steht - auch schon vor ihrem Eigentumserwerb oder ihrer Eintragung als Nießbraucher - gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung zu (vgl. BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 297; 115, 335, 344 ff).
  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00

    Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten

  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 279/02

    Zurückbehaltungsrecht des nichtberechtigten Besitzers wegen Aufwendungen zur

  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 18/19

    Bedarf der Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufs zur

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und

  • OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98

    Bewirtschaftung und Instandhaltung von Vermögenswerten durch die Treuhandanstalt

  • LG Hamburg, 01.09.2006 - 318 O 43/06

    Anspruch auf Erteilung der Bewilligung zur Löschung der zu Gunsten des

  • BGH, 18.12.1986 - V ZR 137/85

    Streit um die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit

  • OLG Brandenburg, 05.06.1998 - 4 U 30/97

    Publizität bei Vertrauen auf Verkäuferidentität

  • OLG Saarbrücken, 28.06.1995 - 5 W 385/94

    Anspruch auf Herausgabe eines Kellerraums zur gemeinsamen Nutzung aller

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