Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.11.1999

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   BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99   

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BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99 (https://dejure.org/1999,593)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1999 - V ZR 71/99 (https://dejure.org/1999,593)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1999 - V ZR 71/99 (https://dejure.org/1999,593)
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Nicht eingehaltene Bezugsgarantie

§ 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Rentabilitätsvermutung

Volltextveröffentlichungen (10)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz, - und Rentabilitätsvermutung; Nichterfüllung, Schadensersatz we- gen - und Aufwendungsersatz

  • Judicialis

    BGB § 325 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 249 A

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 325 Abs. 1, § 326 Abs. 1
    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 325 Abs. 1, 326 Abs. 1; BGB § 249
    Haftung eines Bauträgers wegen nicht rechtzeitiger Erstellung einer Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 36 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 249, 325 Abs. 1, 326 Abs. 1 BGB
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung/maßgeblicher Zeitpunkt für Bewertung des Erfüllungsinteresses/Rentabilitätsvermutung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Bauherrenmodellen; Rentabilitätsvermutung; Steuervorteile

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgerkauf: Schadensersatz wegen Nichterfüllung (IBR 2000, 122)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3625
  • MDR 1999, 1494
  • NZM 1999, 1107
  • ZMR 2000, 35
  • NJ 2000, 142
  • WM 1999, 2510
  • BB 1999, 2478 (Ls.)
  • DB 2000, 210
  • ZfBR 2000, 168
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruchs sein; unzulässig ist es demgegenüber, einzelne Schadenspositionen herauszugreifen und gesondert, ohne Berücksichtigung anderer für die Vermögensentwicklung bedeutsame Umstände, als Nichterfüllungsschaden geltend zu machen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHZ 2, 310, 314; 99, 182, 196 f; Senat, Urt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418).

    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, daß die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, daß die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. Senat, BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 99, 182, 197; Senat, Urt. v. 26. März 1999, V ZR 364/97, ZIP 1999, 845).

  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 191/81

    Gesamtvermögensvergleich im Sinne der Differenztheorie Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Sowohl bei § 325 Abs. 1 Satz 1 BGB als auch bei § 326 Abs. 1 BGB wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit Eintreten der Haftungsvoraussetzungen in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ein einseitiges, am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes Abrechnungsverhältnis tritt, bei dem die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (Senat, BGHZ 87, 156, 158 f; Urt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418).

    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruchs sein; unzulässig ist es demgegenüber, einzelne Schadenspositionen herauszugreifen und gesondert, ohne Berücksichtigung anderer für die Vermögensentwicklung bedeutsame Umstände, als Nichterfüllungsschaden geltend zu machen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHZ 2, 310, 314; 99, 182, 196 f; Senat, Urt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418).

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82

    Bauherrenmodell: Schaden des Kapitalanlegers

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    bb) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht aus der Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27. Oktober 1983 (VII ZR 12/82, NJW 1984, 863).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Das gilt allerdings uneingeschränkt nur, wenn der Geschädigte neben der Rückforderung einer bereits erbrachten Leistung lediglich die Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen beansprucht ("Mindestschaden", vgl. Senat, BGHZ 21, 234, 238; "erster handgreiflicher Schaden", RGZ 127, 245, 248).
  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78

    Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Die weitere Entwicklung bis zu einem späteren Zeitpunkt braucht er sich grundsätzlich nicht entgegenhalten zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45, 47; Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdn. 128; Staudinger/Schiemann, BGB, 1998, vor § 249 Rdn. 81).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Sowohl bei § 325 Abs. 1 Satz 1 BGB als auch bei § 326 Abs. 1 BGB wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit Eintreten der Haftungsvoraussetzungen in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ein einseitiges, am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes Abrechnungsverhältnis tritt, bei dem die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (Senat, BGHZ 87, 156, 158 f; Urt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, daß die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, daß die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. Senat, BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 99, 182, 197; Senat, Urt. v. 26. März 1999, V ZR 364/97, ZIP 1999, 845).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Dafür besteht eine - widerlegbare - Vermutung; denn es darf angenommen werden, daß die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, daß die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden ("Rentabilitätsvermutung", vgl. Senat, BGHZ 71, 234, 238; BGHZ 99, 182, 197; Senat, Urt. v. 26. März 1999, V ZR 364/97, ZIP 1999, 845).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruchs sein; unzulässig ist es demgegenüber, einzelne Schadenspositionen herauszugreifen und gesondert, ohne Berücksichtigung anderer für die Vermögensentwicklung bedeutsame Umstände, als Nichterfüllungsschaden geltend zu machen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHZ 2, 310, 314; 99, 182, 196 f; Senat, Urt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418).
  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

    Auszug aus BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
    Das gilt allerdings uneingeschränkt nur, wenn der Geschädigte neben der Rückforderung einer bereits erbrachten Leistung lediglich die Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen beansprucht ("Mindestschaden", vgl. Senat, BGHZ 21, 234, 238; "erster handgreiflicher Schaden", RGZ 127, 245, 248).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Nur die Differenz ergibt den wahrscheinlich eingetretenen Gewinn im Sinne des § 252 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 24. September 1999 - V ZR 71/99, WM 1999, 2510, 2512).
  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 328/07

    Nähere Bestimmung der Voraussetzungen und der Berechnung eines

    Grundsätzlich ist der Schaden konkret zu ermitteln, also unter Darlegung im einzelnen, wie sich die Vermögenslage bei vertragsgemäßem Verhalten entwickelt hätte und wie sie sich tatsächlich entwickelt hat (Senatsurteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 24. September 1999 - V ZR 71/99, NJW 1999, 3625, unter II 2, jeweils zu § 326 Abs. 1 BGB aF und m.w.N.; MünchKommBGB/Emmerich, 5. Aufl., Vor § 281 Rdnr. 7; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 2. Aufl., § 281 Rdnr. 34, 36; Staudinger/Otto, BGB (2004), § 281 Rdnr. B 152, B 155).
  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04

    Sittenwidrigkeit der Beurkundung eines überhöhten Kaufpreise zum Zwecke der

    Bei einem Schadensersatzanspruch nach § 325 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit Eintreten der Haftungsvoraussetzungen in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ein einseitiges, am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes Abrechnungsverhältnis tritt, bei dem die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (BGH, Urteil vom 24. September 1999 - V ZR 71/99, NJW 1999, 3625 unter II 2).

    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruches sein (BGH, Urteil vom 24. September 1999 aaO).

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197; 114, 193, 197; zuletzt Urt. v. 26. März 1999, V ZR 364/97, ZIP 1999, 845 und vom 24. September 1999, V ZR 71/99, z. Veröff.

    Den Aufwendungen stehen die Vermögenszuflüsse gegenüber, die von dem Gläubiger nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnten (BGHZ 114, 193, 202; Urt. v. 24. September 1999 aaO).

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: Bemessung und

    So habe der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. September 1999 (NJW 1999, 3625) ausdrücklich ausgeführt, dass sich der Wertersatz nach dem Gläubigerinteresse an der Leistung im vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt richte, weswegen die weitere Wertentwicklung irrelevant sei.

    a) Bei § 440 Abs. 1, § 325 Abs. 1 BGB a. F. wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit Eintreten der Haftungsvoraussetzungen in der Weise umgestaltet, dass an die Stelle der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ein einseitiges, am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes Abrechnungsverhältnis tritt, bei dem die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (statt vieler BGH NJW 1999, 3625, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Nur die Differenz beider Vermögenslagen kann Gegenstand des Schadensersatzanspruchs sein; unzulässig ist es demgegenüber, einzelne Schadenspositionen herauszugreifen und gesondert, ohne Berücksichtigung anderer für die Vermögensentwicklung bedeutsamer Umstände, als Nichterfüllungsschaden geltend zu machen (st. Rspr., BGHZ 167, 108, juris Rn. 8; BGH NJW 1999, 3625, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Es besteht mithin lediglich eine - so ausdrücklich BGH NJW 1999, 3625, juris Rn. 20 - widerlegbare Vermutung dafür, dass sich die vom Gläubiger erbrachte Leistung in der Gegenleistung "rentiert" hätte (sog. Rentabilitäts- oder auch Äquivalenzvermutung; in diesem Sinne auch das überwiegende Schrifttum, z. B. RGRK/Ballhaus, BGB, 12. Aufl. 1974, § 325 Rn. 20; Staudinger/Otto, BGB, Bearbeitung Oktober 1994, § 325 Rn. 80; unklar MünchKommBGB/Emmerich, BGB, 3. Aufl. 1994, einerseits - § 325 Rn. 83 f. -: "stets zu ersetzenden Mindestschaden", der nicht durch Verluste des Gläubigers aus einem geplanten Folgegeschäft zu widerlegen sei, andererseits - § 325 Rn. 85: "Schuldner kann jedoch den Gegenbeweis antreten, dass der Gläubiger ... bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung mit den fraglichen Kosten ganz oder teilweise belastet geblieben wäre").

    Vielmehr bemisst sich - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (NJW 1999, 3625, juris Rn. 14) - der nach § 251 Abs. 1 BGB geschuldete Geldersatz am Wert des Interesses, das der Gläubiger an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbindlichkeit zum vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt hatte.

  • OLG Stuttgart, 06.09.2010 - 5 U 114/09

    Schadensersatz: Umfang des positiven Interesses bei Rückabwicklung eines

    Sie sind Teil der Gesamtabrechnung, die im Rahmen des großen Schadensersatzes durchzuführen ist (BGH, U. v. 24.09.1999, V ZR 71/99, NJW 1999, 3625; Staudinger/Otto, BGB (2009), § 280 Rn. E 58).

    Zu den von den Klägern für ihre abweichende Auffassung angeführten Entscheidungen (BGH v. 19.06.2008, VII ZR 215/06; BGH v. 30.11.2007, V ZR 284/06; BGH v. 24.09.1999, V ZR 71/99) ist dabei anzumerken, dass es dort jeweils nicht darum ging, dass die Kläger einen zwischen den Parteien rechtlich umstrittenen Steuerschaden geltend gemacht haben, sondern darum, ob sie sich bei anderweitigen Schadensersatzansprüchen im Wege des Vorteilsausgleichs Steuervorteile entgegenhalten lassen müssen.

    Insoweit ist die Klage unschlüssig, weil die Kläger einen Rechenposten isoliert herausgreifen wollen, anstatt eine Gesamtbetrachtung anzustellen (BGH, U. v. 24.09.1999, V ZR 71/99, NJW 1999, 3625 f.).

    Dasselbe ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1999 (Az. V ZR 71/99, NJW 1999, 3625), das seinerseits auf dem Urteil vom 27.10.1983 (NJW 1984, 863) aufbaut: Wer Ersatz verlangt für die gescheiterte Möglichkeit, weitere steuermindernde Verlustzuweisungen zu erhalten, muss die Aufwendungen für die Anlageobjekte und deren wirtschaftliche Rendite gegenüberstellen.

  • OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03

    Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order

    ZfIR 2000, 267 = NJW 1999, 3625, 3626); vielmehr sind grundsätzlich Alle adäquaten Folgen des haftungsbegründenden Umstandes bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung in die Schadensberechnung einzubeziehen (BGH NJW 1980, 1742, 1743).
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 7/21

    Grund und Folgen eines gescheiterten Hausbauvertrags Verzug des Auftragnehmers

    Dafür besteht eine widerlegbare Vermutung, da angenommen werden darf, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig einschätzen mit der Folge, dass die Aufwendungen durch die Vorteile der erwarteten Gegenleistung ausgeglichen werden (BGH, Urt. v. 24.09.1999 - V ZR 71/99, juris).

    Auch verlangen sie keinen Ersatz für solche Vorteile, die ihnen aufgrund des Ausbleibens der Leistung entgangen sind (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 24.09.1999 - V ZR 71/99, juris).

  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99

    Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde

    Das Herausgreifen einzelner Positionen ergibt keine schlüssige Darstellung; erforderlich ist vielmehr ein Gesamtvermögensvergleich (BGHZ 99, 182, 196 f; BGH, Urt. v. 24. September 1999 - V ZR 71/99, WM 1999, 2510, 2511).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 197/99

    Streitwert bei Besteheneiner aufrechenbaren Gegenforderung gegen den Kläger einer

    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (vgl. RGZ 141, 259, 261 f; BGHZ 126, 131, 134, 136; 136, 52, 54; BGH, Urt. v. 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902; v. 24. September 1999 - V ZR 71/99, Umdruck S. 5, z.V.b.).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 47/07

    Zurückweisung eines erstinstanzlichen Teilurteils bei Vollzug eines

  • OLG Köln, 23.03.2022 - 11 U 7/21
  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 221/00

    Wirkung von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Geltendmachung des

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 114/00

    Grundstückskauf: Wann gerät Verkäufer mit Übereignung in Verzug?

  • OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00

    Begriff der Freizeitveranstaltung

  • OLG Braunschweig, 12.05.2005 - 8 U 121/03

    Berechnung: Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Rückabwicklung

  • KG, 29.10.2001 - 20 U 1885/00

    Eignung eines Doppelparkersystems für einen Betrieb in einer Hotelgarage

  • LG Bonn, 19.12.2017 - 10 O 102/17

    Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen aus Transponderverträgen

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BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - V ZR 71/99 (https://dejure.org/1999,25055)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Entscheidungsgründe eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit

Verfahrensgang

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