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   BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08   

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https://dejure.org/2009,2325
BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08 (https://dejure.org/2009,2325)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2009 - V ZR 72/08 (https://dejure.org/2009,2325)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08 (https://dejure.org/2009,2325)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AusglLeistG § 3 Abs. 8; FlErwV § 4 Abs. 5
    Vorrang von Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG auch, wenn Entschädigungsansprüche einen nicht nur unerheblichen Teil der Waldfläche betreffen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen eines Erwerbsinteressenten; Verpflichtung der Privatisierungsstelle zur Vornahme für einen Verkauf erforderlichen Handlungen gegenüber einem bestimmten Erwerber bei Ermessensbeschränkung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkurrenz Alteigentümer/sonstiger Neueinrichter bei Erwerb von zum Verkauf ausgeschriebenen Waldflächen; Entschädigungsanspruch; Ankaufpreis; Betriebskonzept; Flächenerwerb

  • Judicialis

    AusglLeistG a.F. § 3 Abs. 8 S. 1; ; FlErwV a.F. § 4 Abs. 5; ; BGB § 315 Abs. 3; ; GG Art. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen eines Erwerbsinteressenten; Verpflichtung der Privatisierungsstelle zur Vornahme für einen Verkauf erforderlichen Handlungen gegenüber einem bestimmten Erwerber bei Ermessensbeschränkung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ostwald

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 10
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 26.06.2003 - 2 U 59/03

    Privatisierung von Waldflächen im Beitrittsgebiet: Rangfolge der Bewerber;

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Für die hier interessierende Frage der Auswahl des Erwerbers gilt nichts anderes (OLG Dresden ZOV 2008, 42; LG Berlin VIZ 1996, 534; ZOV 2002, 361; im Ergebnis auch KG VIZ 2003, 593 und OLGR 2003, 279).

    Der Beklagten müsste entgegen der Ansicht der Kläger bei Abwägungsfehlern auch nicht die im Zivilprozess anders als im Verwaltungsgerichtsprozess (vgl. § 114 VwGO) nicht vorgesehene Wiederholung der Auswahlentscheidung aufgegeben werden (so aber KG VIZ 2003, 593).

    Teilweise wird er, wie auch von dem Berufungsgericht, verneint (KG VIZ 2003, 593, 594).

    Zwar sei es nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte Altberechtigte bevorzuge, wenn, wie es die Beklagte in einem Schreiben vom 20. September 2002 (wiedergegeben bei KG VIZ 2003, 593, 594) formuliert hat, "die Höhe der gekürzten Bemessungsgrundlage mindestens 30% des EALG-Kaufpreises" beträgt.

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 121/05

    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Partei zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (BGH, Urt. v. 17. Dezember 1996, VI ZR 50/96, NJW 1997, 802, 803; Urt. v. 22. Mai 2001, VI ZR 268/00, NJW-RR 2001, 1431, 1432; Beschl. v. 8. November 2005, VI ZR 121/05, NJW-RR 2006, 1503, 1504; Senat, Beschl. v. 25. Oktober 2005, V ZR 241/04, NJW-RR 2006, 428).

    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14; Beschl. v. 8. November 2005, VI ZR 121/05, NJW-RR 2006, 1503, 1504).

    Zum einen kommt es weder für die Ladung noch für die Vernehmung des Sachverständigen darauf an, ob das Gericht selbst noch Erläuterungsbedarf sieht (BGH, Beschl. v. 8. November 2005, VI ZR 121/05, NJW-RR 2006, 1503, 1504).

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Der Inhaber eines solchen Bestimmungsrechts hat zwar die für die zu treffende Bestimmung maßgeblichen Gesichtspunkte umfassend zu würdigen (BGHZ 41, 271, 279; 174, 48, 56; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991, VIII ZR 240/90, NJW-RR 1992, 183, 184).

    Für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung steht ihm aber in dem hierdurch gesteckten Rahmen ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum zu, der zudem Voraussetzung der richterlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist (BGHZ 115, 311, 319; 174, 48, 55 f.).

  • BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06

    Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Entschieden ist das für die Anwendung und Auslegung der Bedingungen des Erwerbsvertrags (Senat, Urt. v. 4. Mai 2007, V ZR 162/06, ZOV 2007, 30).

    Dabei hat sie zwar die Bindungen des öffentlichen Rechts, hier also insbesondere die Bindungen auf Grund von § 3 AusglLeistG und § 4 Abs. 5 FlErwV, sowie den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber zu berücksichtigen (Senat, Urt. v. 4. Mai 2007, V ZR 162/06, ZOV 2007, 30).

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Der Inhaber eines solchen Bestimmungsrechts hat zwar die für die zu treffende Bestimmung maßgeblichen Gesichtspunkte umfassend zu würdigen (BGHZ 41, 271, 279; 174, 48, 56; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991, VIII ZR 240/90, NJW-RR 1992, 183, 184).
  • LG Berlin, 04.06.1996 - 9 O 212/96
    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Für die hier interessierende Frage der Auswahl des Erwerbers gilt nichts anderes (OLG Dresden ZOV 2008, 42; LG Berlin VIZ 1996, 534; ZOV 2002, 361; im Ergebnis auch KG VIZ 2003, 593 und OLGR 2003, 279).
  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Diese tatrichterliche Würdigung ist revisionsrechtlich zwar nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Senat, Urt. v. 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; BGH, Urt. v. 14. Oktober 2003, VI ZR 425/02, NJW-RR 2004, 425, 426; Senat, Urt. v. 7. November 2008, V ZR 138/07, [...]), in diesem Rahmen aber zu beanstanden.
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung steht ihm aber in dem hierdurch gesteckten Rahmen ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum zu, der zudem Voraussetzung der richterlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist (BGHZ 115, 311, 319; 174, 48, 55 f.).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (BGHZ 6, 398, 400 f.; 24, 9, 14; Beschl. v. 8. November 2005, VI ZR 121/05, NJW-RR 2006, 1503, 1504).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Partei zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann (BGH, Urt. v. 17. Dezember 1996, VI ZR 50/96, NJW 1997, 802, 803; Urt. v. 22. Mai 2001, VI ZR 268/00, NJW-RR 2001, 1431, 1432; Beschl. v. 8. November 2005, VI ZR 121/05, NJW-RR 2006, 1503, 1504; Senat, Beschl. v. 25. Oktober 2005, V ZR 241/04, NJW-RR 2006, 428).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

  • BGH, 25.10.2005 - V ZR 241/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Parteivorbringen wegen Überschreitung einer

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 425/02

    Anforderungen an die Ausschöpfung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09

    Erwerbsmöglichkeit von Waldflächen in den neuen Bundesländern: Bestimmung der

    Bewerben sich mehrere Altberechtigte im Sinne von § 3 Abs. 5 Satz 1 AusglLeistG mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten um den Erwerb von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG, ist die Höhe ihrer jeweiligen Ausgleichsleistung- oder Entschädigungsansprüche bei der Entscheidung nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV zwar zu berücksichtigen; eine Reduzierung des Ermessens der Privatisierungsstelle zugunsten des Bewerbers mit den höheren Ansprüchen kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2009, V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10).

    Dieser Vorrang besteht auch, wenn das Betriebskonzept des Altberechtigten schlechter ist als das des Mitbewerbers, solange es die Gewähr für eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des ausgeschriebenen Waldes bietet (Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10, 12 f. Rn. 32 ff.).

    Erweist sich die Ermessensausübung der Beklagten, auch unter Berücksichtigung etwaiger nachträglicher Ermessenserwägungen, als fehlerhaft, kann ihr, weil dem Gericht eine eigene Ermessensentscheidung verwehrt ist, nur die Neubescheidung aufgegeben werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10, 12 Rn. 21 u. 23).

    Ein solcher bestünde nur, wenn die Zurückweisung ihres Kaufangebots den Vorschriften des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung widerspräche, wenn also ein Verkauf der ausgeschriebenen Flächen nur an sie, nicht aber auch an die Klägerin mit diesen Vorschriften vereinbar wäre (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10 f. Rn. 6).

  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 13/09

    Bestimmung des Lebensmittelpunktes anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller

    Bei dem Abschluss und der Ausgestaltung der dazu nach § 10 Abs. 1 FlErwV abzuschließenden Kaufverträge ist die Klägerin als die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach §§ 7 Satz 1 und 14 Satz 1 FlErwV beauftragte Privatisierungsstelle nicht frei, sondern an die Vorgaben des Gesetzes gebunden (Senat , Urt. v. 4. Mai 2007, V ZR 162/06, ZOV 2007, 30; Urt. v. 10. Juli 2009 V ZR 72/08, [...]).
  • OLG Jena, 25.05.2010 - 5 U 788/09

    Enteignungsentschädigung: Erfordernis und Voraussetzungen einer

    Für die Altberechtigungseigenschaft genüge es nämlich, wenn der Entschädigungsanspruch, wie vorliegend, nur den Ankauf eines Teiles der ausgeschriebenen Fläche erlaube, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 10.07.2009 entschieden habe (Az.: V ZR 72/08).

    Dem steht nicht die vom Kläger zitierte BGH-Entscheidung vom 10.07.2009 (Az.: V ZR 72/08) entgegen.

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 117/10

    Erwerbsmöglichkeit für forstwirtschaftliche Flächen im Beitrittsgebiet:

    bb) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Revision nicht aus der Entscheidung des Senats vom 10. Juli 2009 (V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10).
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