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   BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14   

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BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,8934)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,8934)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,8934)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 522 Abs 3 ZPO, § 544 Abs 5 S 2 ZPO, § 721 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO, § 721 Abs 3 ZPO
    Revisionsverfahren: Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und auf Gewährung einer Räumungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Nachteilserbringung (hier: Herausgabe eines Hauses)

  • rewis.io

    Revisionsverfahren: Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und auf Gewährung einer Räumungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Nachteilserbringung (hier: Herausgabe eines Hauses)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 185/13

    Zwangsräumung eines der Pferdehaltung dienenden Grundstücks: Einstweilige

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
    Der Antrag, die Vollstreckung einstweilen einzustellen, ist nach der gemäß § 544 Abs. 5 Satz 2 ZPO i.V.m. § 522 Abs. 3 ZPO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 719 Abs. 2 ZPO statthaft (Senat, Beschluss vom 8. November 2013 - V ZR 185/13, GuT 2013, 223 Rn. 3), aber unbegründet.

    Die Beklagte hat nicht glaubhaft gemacht, dass die Vollstreckung ihr einen über eine Vorwegnahme des Prozessergebnisses hinausgehenden (Senat, Beschluss vom 8. November 2013 - V ZR 185/13, GuT 2013, 223 Rn. 4) nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.

  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 73/90

    Zuständigkeit für Verlängerung der Räumungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
    Das gilt auch, wenn die Sache bei dem Revisionsgericht anhängig ist; die Regelung in § 721 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, wonach während des Berufungsverfahrens das Berufungsgericht zuständig ist, ist auf das Revisions- und das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 27. Juni 1990 - XII ZR 73/90, NJW 1990, 2823; MünchKomm-ZPO/Götz, 4. Aufl., § 721 Rn. 4).
  • BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68

    Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers -

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
    Ein Zurückbehaltungsrecht kann zwar ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB begründen (Senat, Urteil vom 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, WM 1970, 1366, 1367), führt aber nicht zur Abweisung der Herausgabeklage, sondern nur dazu, dass der Besitzer zur Herausgabe Zug um Zug gegen Erfüllung der Ansprüche verurteilt wird, derentwegen zurückbehalten wird (BGH, Urteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421, 1422).
  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
    Ein Zurückbehaltungsrecht kann zwar ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB begründen (Senat, Urteil vom 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, WM 1970, 1366, 1367), führt aber nicht zur Abweisung der Herausgabeklage, sondern nur dazu, dass der Besitzer zur Herausgabe Zug um Zug gegen Erfüllung der Ansprüche verurteilt wird, derentwegen zurückbehalten wird (BGH, Urteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421, 1422).
  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60
    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
    Zwar kann eine Räumungsfrist auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden (Senat, Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307; MünchKomm-ZPO/Götz, 4. Aufl., § 721 Rn. 4).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 32/20

    Wohnraummietvertrag: Erheblichkeit des zur außerordentlichen Kündigung wegen

    Die Entscheidung über die Räumungsfrist, die auch im Revisionsurteil noch ausgesprochen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, juris Rn. 4; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, juris Rn. 7; siehe auch Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571 Rn. 21 sowie bereits Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307), beruht auf § 721 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO.
  • BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20

    Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich

    Eine vom Urteil isolierte Gewährung einer Räumungsfrist sieht das Gesetz - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung (§ 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - hingegen nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, WuM 2010, 322 unter II; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Rn. 7; jeweils mwN).

    Das gilt auch dann, wenn die Sache bei dem Revisionsgericht anhängig ist; die Regelung in § 721 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach während des Berufungsverfahrens das Berufungsgericht zuständig ist, ist auf das Revisionsverfahren nicht übertragbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, aaO Rn. 8; vom 27. Juni 1990 - XII ZR 73/90, NJW 1990, 2823).

  • LG Berlin, 09.02.2016 - 67 S 18/16

    Räumungsprozess gegen den gekündigten Wohnraummieter: Vollstreckungsschutz in der

    Die formalen Voraussetzungen zur Gewährung einer Räumungsfrist sind unabhängig von der - im Berufungsrechtszug gesondert erfolgten - Antragstellung durch die beklagte Mieterin erfüllt, da eine Entscheidung darüber gemäß § 721 Abs. 1 Alt. 2 ZPO auch von Amts wegen ergehen kann und die Kammer als Berufungsgericht ebenso wie das Revisionsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO - auch im Falle ihrer Versagung durch die Vorinstanz(en) - befugt ist (vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307; Beschl. v. 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, MietPrax-AK § 721 ZPO Nr. 1; Beschl. v. 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Tz. 7; Schuschke, NZM 2015, 233, 235).

    31 Die Kammer sieht sich auch befugt, im laufenden Rechtsmittelverfahren isoliert über die Gewährung einer Räumungsfrist zu befinden (a.A. BGH, Beschl. v. 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, MietPrax-AK § 721 ZPO Nr. 1; Beschl. v. 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Tz. 7).

  • OLG Dresden, 19.06.2019 - 5 U 1168/19

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses

    Über die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Absatz 1 ZPO kann das zuständige Prozessgericht nicht vorab und isoliert, sondern nur gemeinsam mit der Entscheidung über den Räumungsantrag entscheiden (Anschluss BGH WuM 2014, 354; OLG München NZM 2010, 720).

    Auch wenn man zugunsten der Beklagten zu 2) und zu 3) die Anwendbarkeit von § 721 ZPO bejaht, kann über die Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO vom Senat nicht vorab und isoliert, sondern nur gemeinsam mit der Entscheidung über den Räumungsantrag entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.2014, V ZR 74/14, WuM 2014, 354; OLG München, Beschluss vom 19.02.2010, 32 W 827/10, NZM 2010, 720; Lehmann-Richter in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 721 ZPO, Rn. 36; Seibel in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 721 Rn. 7; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 721 Rn. 9).

  • BGH, 18.07.2023 - VIII ZA 6/23

    Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für

    Die Regelung in § 721 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach während des Berufungsverfahrens das Berufungsgericht zuständig ist, ist auf das Revisions- und das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht übertragbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1990 - XII ZR 73/90, NJW 1990, 2823; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Rn. 8; vom 30. November 2021 - VIII ZR 81/20, juris Rn. 44).
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   BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38098
BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,38098)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,38098)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - V ZR 74/14 (https://dejure.org/2014,38098)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 725 ZPO, § 750 ZPO
    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Räumungs- und Herausgabetitel: Rechtmäßigkeit der Klauselerteilung nach Urteilsberichtigung; Identifizierbarkeit des Vollstreckungsschuldners trotz Buchstabendrehers im Namen

  • IWW

    § 732 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 732 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Vollstreckung eineses Räumungs- und Herausgabetitels

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO §§ 725, 732 Abs. 1
    Zur Erteilung der Vollstreckungsklausel auf erstinstanzlichem Räumungs- und Herausgabetitel

  • rewis.io

    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Räumungs- und Herausgabetitel: Rechtmäßigkeit der Klauselerteilung nach Urteilsberichtigung; Identifizierbarkeit des Vollstreckungsschuldners trotz Buchstabendrehers im Namen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Räumungs- und Herausgabetitel: Rechtmäßigkeit der Klauselerteilung nach Urteilsberichtigung; Identifizierbarkeit des Vollstreckungsschuldners trotz Buchstabendrehers im Namen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 22/97

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14
    In einem solchen Fall genügt die Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils, auf die die Klausel zu setzen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97, NJW 1998, 613).

    Den Wegfall einer in diesem Urteil enthaltenen Anordnung einer Sicherheitsleistung kann der Kläger dem Vollstreckungsorgan dadurch nachweisen, dass er eine einfache Ausfertigung der Entscheidung des Berufungsgerichts beifügt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97, NJW 1998, 613; Hk-ZPO/Kindl, 5. Aufl., § 725 Rn. 3; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 725 Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 725 Rn. 4; vgl. auch MünchKomm-ZPO/Wolfsteiner, 4. Aufl., § 725 Rn. 5).

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 54/05

    Prüfungsumfang im Verfahren der Klauselerinnerung

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14
    Schließlich ist die Rüge der Beklagten, es fehle an einem vollstreckungsfähigen Inhalt des Titels - auch hierbei handelt es sich um eine nach § 732 ZPO beachtliche Einwendung (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, MDR 2006, 352; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 732 Rn. 8) - unbegründet.
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Etwas anderes kann ausnahmsweise lediglich dann gelten, wenn keine wesentliche Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht erfolgt ist (vgl. RG, JW 1927, 1311; BGH, NJW 1998, 613 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZR 74/14, WuM 2015, 41 Rn. 1 und 5; Zöller/Seibel aaO § 725 Rn. 4; Gehle in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl., § 725 Rn. 6 "Berufungsurteil"; Saenger/Kindl aaO § 725 Rn. 3; Giers/Haas in Kindl/Meller-Hannich aaO § 725 ZPO Rn. 6).
  • BGH, 26.11.2015 - III ZB 96/15

    Statthaftigkeit der Erinnerung eines Beklagten gegen die Erteilung der

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der von den Beklagten erhobene Einwand, die titulierte Auskunftsverpflichtung sei mangels ausreichender Bestimmtheit nicht vollstreckungsfähig, im Wege der Klauselerinnerung nach § 732 Abs. 1 ZPO vorgebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2014 - V ZR 74/14, BeckRS 2014, 22528 Rn. 8; vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, NJW-RR 2006, 567 und vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719).

    Maßgebend ist insoweit der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs (s. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 aaO Rn. 9 mwN).

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