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   BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88   

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BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88 (https://dejure.org/1989,22427)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1989 - V ZR 74/88 (https://dejure.org/1989,22427)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88 (https://dejure.org/1989,22427)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Denn da es sich um Mängel des Kaufgegenstandes handelt, kommt eine Haftung des Beklagten wegen fahrlässigen Verhaltens (culpa in contrahendo) - anders als die Revisionserwiderung meint - nicht in Betracht; diese Haftung wird durch die Mängelhaftungsvorschriften ausgeschlossen (BGHZ 60, 319, 322; 88, 130, 134).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Die Ansicht der Revisionserwiderung, der vereinbarte Gewährleistungsausschluss sei hier als Formularklausel unwirksam, übersieht, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen in Veräußerungsverträgen über neuerrichtete, im Bau befindliche oder noch zu errichtende Häuser oder Eigentumswohnungen nicht auf die Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses in Verträgen über die Veräußerung von Grundstücken mit Altbauten ohne Herstellungsverpflichtung des Veräußerers übertragen werden kann (BGHZ 98, 100).
  • BGH, 10.06.1988 - V ZR 125/87

    Arglistige Täuschung bei einem Grundstückskaufvertrag; grobe Fahrlässigkeit des

    Auszug aus BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Richtig geht es dabei zwar davon aus, dass auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht besteht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für dessen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern dieser die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (st. Rspr. des BGH vgl. Senatsurt. v. 10. Januar 1988, V ZR 125/87, WM 1988, 1449 m. N.).
  • BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75

    Offenbarungspflicht des Grundstücksveräußerers

    Auszug aus BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Für den Kauf eines Hausgrundstückes wird eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig aber nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände zu bejahen sein, die nach der Erfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (Senatsurt. v. 7. Juni 1978, V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074 re. Sp.).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82

    Beratungspflicht des Baustoffherstellers

    Auszug aus BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Denn da es sich um Mängel des Kaufgegenstandes handelt, kommt eine Haftung des Beklagten wegen fahrlässigen Verhaltens (culpa in contrahendo) - anders als die Revisionserwiderung meint - nicht in Betracht; diese Haftung wird durch die Mängelhaftungsvorschriften ausgeschlossen (BGHZ 60, 319, 322; 88, 130, 134).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    So kommt es etwa bei Altbauten mit Feuchtigkeitsschäden auf die Umstände des Einzelfalles an (Senat , Urt. v. 7. November 2008, V ZR 138/07, Rdn. 13, [...], m.w.N.; vgl. auch Senat , Urt. v. 16. Juni 1989, V ZR 74/88, Rdn. 17, [...]), weil die Verwendbarkeit der Sache je nach Art und Ausmaß der Feuchtigkeitserscheinungen unterschiedlich in Mitleidenschaft gezogen wird und der Rechtsverkehr bei älteren Häusern von vornherein nicht die heute gültigen Trockenheitsstandards erwartet.
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    aa) Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht nur zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (Senat, Urteile vom 7. Juni 1978 - V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074 und vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88, Rn. 15, juris).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Für Mängel allerdings, die einer Besichtigung zugänglich und damit erkennbar sind, kann der Käufer Aufklärung nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (z.B. Urt. v. 16. Juni 1989, V ZR 74/88 und Urt. v. 8. April 1994, V ZR 178/92, beide nicht veröffentlicht; vgl. auch Urt. v. 29. Januar 1993, V ZR 227/91, NJW 1993, 1643 = WM 1993, 1099).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08

    Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung

    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).

    Anders lag der Sachverhalt in der seitens der Berufung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.06.1989 (V ZR 74/88; zitiert nach juris).

    Richtig ist, dass Kaufinteressenten bei älteren Gebäuden mit einem gewissen Maß an Feuchtigkeit rechnen müssen, was im eigenen Interesse eine gründliche Inaugenscheinnahme nahe legt und die Aufklärungspflicht des Verkäufers einschränken kann (BGH BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris).

  • OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege

    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung trifft den Verkäufer eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn sie für den Kaufentschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH, Urteil vom 16.6.1989, V ZR 74/88).
  • OLG Köln, 18.04.2016 - 19 U 187/15

    Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks mit durchfeuchteten Kellerwänden

    Sind insbesondere Feuchtigkeitsschäden bei genauer Besichtigung ohne weiteres erkennbar, so besteht schon deshalb keine Aufklärungspflicht des Verkäufers, wenn angesichts des Alters des Gebäudes Kaufinteressenten ohnehin mit einem gewissen Maß an Feuchtigkeit rechnen müssen, was im eigenen Interesse eine gründliche Inaugenscheinnahme nahelegt (BGH, Urt. vom 16.06.1989, Az. V ZR 74/88).

    Insoweit hätte es der Klägerin oblegen, eigene Nachforschungen anzustellen, sich zumindest selbst den Keller genauer anzusehen und gegebenfalls Sperrmüll zur besseren eigenen Ansicht beiseite zu räumen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 05.07.1995, Az. 9 U 20/95; BGH, Urt. vom 16.06.1989, Az. V ZR 74/88 - jeweils zitiert nach juris).

    Ob die Klägerin die Mängel infolge nur oberflächlicher Besichtigung nicht erkannt hat ist demgegenüber für die Frage einer Aufklärungspflicht des Verkäufers bedeutungslos (vgl. BGH, Urt. vom 16.06.1989, Az. V ZR 74/88 - zitiert nach juris).

  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Denn eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind, kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. dazu Senatsurt. v. 16. Juni 1989, V ZR 74/88; Hagen/ Brambring, Der Grundstückskauf RWS-Skript 5. Aufl. Rdn. 109).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch

    Insoweit geht das Berufungsgericht zu Recht davon aus, daß es Sache des Käufers ist, ob er infolge nur oberflächlicher Besichtigung die Mängel nicht erkannt hat (Senatsurt. v. 16. Juni 1989, V ZR 74/88).
  • LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15

    Schadensersatzanspruch nach Erwerb eines Hausgrundstücks aufgrund einer

    Zwar muss auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, jeder Vertragspartner den anderen Teil über solche Umstände aufklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für dessen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern dieser die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH, Urt. vom 10.01.1988 - V ZR 46/75, zitiert nach juris, Rdnr. 19; Urt. v. 16.06.1999 - V ZR 74/88, zitiert nach juris, Rdnr. 14, st. Rspr.).

    Für den Kauf eines Hausgrundstückes wird eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig aber nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände zu bejahen sein, die nach der Erfahrung für das Entstehen bestimmter Mängel sprechen (BGH, Urt. v. 16.06.1999 - V ZR 74/88, zitiert nach juris, Rdnr. 15).

  • OLG Hamm, 08.07.2010 - 22 U 40/10

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung und ergänzender

    Zum einen setzt der objektive Tatbestand des Verschweigens über die bloße Nichtaufklärung hinaus voraus, dass den Verkäufer eine Offenbarungspflicht bezüglich des Mangels traf, die wiederum ihrerseits u. a. erfordert, dass der Mangel den Vertragszweck des Käufers vereiteln konnte und daher für dessen Entschluss von wesentlicher Bedeutung war (vgl. BGH NJW 2003, 2380, Juris-Rn. 12; V ZR 74/88 v. 16.6.1989, Juris-Rn. 14; NJW-RR 1988, 1290, Juris-Rn. 30).
  • OLG Rostock, 01.06.2021 - 4 U 156/19

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Überprüfung der

  • OLG Oldenburg, 30.06.2003 - 15 U 31/03

    Umfang der kaufrechtlichen Offenbarungspflicht ; Arglistiges Verschweigen eines

  • OLG Koblenz, 20.06.2013 - 1 U 1171/12

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

  • OLG Köln, 23.06.2015 - 19 U 196/14

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hausgrundstücks hinsichtlich eines

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum

  • OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97

    Grundstückskaufverträge

  • OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/98

    Grundstückskaufvertrag; Aufklärungspflicht; Arglistiges Verschweigen eines

  • LG Hamburg, 15.02.2008 - 302 O 141/06

    Grundstücksmakler: Maklerlohnanspruch bei Nichtdurchführung des vermittelten

  • OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 U 64/05
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