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   BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09   

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https://dejure.org/2010,4512
BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4512)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2010 - V ZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4512)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - V ZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4512)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 S 2 WoEigG, § 18 Abs 2 WoEigG, § 18 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 18 Abs. 3
    Wechselseitige Pflichtverletzungen in zweigliedriger Wohnungseigentümergemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Veräußerung des Teileigentums nach § 18 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Isolierte Betrachtung eines Störerverhaltens i.R.e. Anspruchs auf Veräußerung des Wohnungseigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 18 Abs. 3 Satz 2 WEG gilt nicht bei einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Gemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Veräußerung des Teileigentums nach § 18 WEG; Isolierte Betrachtung eines Störerverhaltens i.R.e. Anspruchs auf Veräußerung des Wohnungseigentums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 408
  • ZMR 2010, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 10.05.2001 - 29 S 90/00
    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09
    An die Stelle des Beschlusses tritt gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 WEG die Klage des anderen Wohnungseigentümers gegen den Störer auf Veräußerung (LG Aachen ZMR 1993, 233; LG Köln ZMR 2002, 227; Jennißen/Heinemann, WEG, Rdn. 5; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 18 Rdn. 39).
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 98/17

    Ist der Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung

    Dies sieht das Gesetz nur im Falle des - hier nicht anwendbaren und auch nicht übertragbaren - § 18 Abs. 1 S. 2 WEG (dazu BGH NZM 2010, 408 [BGH 22.01.2010 - V ZR 75/09] ) vor.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 125/17

    Unwirksamkeit einer Kündigungserklärung der GbR bei mehreren

    Das wird zwar überwiegend bei gemeinsam begangenen Verfehlungen erörtert (vgl. bspw. BGH NGZ 2009, 1309 [1310]; BGH NJW 2009, 2300 [2303] [BGH 27.04.2009 - II ZR 167/07] ; BGH NZM 2010, 408 [BGH 22.01.2010 - V ZR 75/09] ; Schöne in BeckOK BGB, 44. Ed. 1.11.2017, BGB § 709 Rn. 49; Freitag in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn HGB-Kommentar 3. Aufl. 2014 § 119 Rn. 16; Hügel/Elzer Wohnungseigentumsgesetz 2. Auflage 2018 § 18 Rn. 21).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZR 96/13

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage

    Zwar wird das Entziehungsrecht in Zweiergemeinschaften gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt (vgl. auch § 19 Abs. 1 Satz 2 WEG); auch ist ein Entziehungsbeschluss entbehrlich (Senat, Urteil vom 22. Januar 2010 - V ZR 75/09, ZWE 2010, 179 f.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 21.04.2015 - 539 C 23/14

    Wohnungseigentumssache: "Abmeierungsklage" gegen einen Wohnungseigentümer mit

    Gerade die Fortsetzung des Lebens unter einem Dach mit dem nicht kooperativen Beklagten kann den übrigen nicht mehr zugemutet werden (vergleiche BGH ZMR 2010, 621).
  • LG Berlin, 24.11.2017 - 53 S 46/16

    Zahlungsrückstände können zu Entzug des Miteigentums führen

    Denn eine Abmahnung kann formfrei erfolgen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1991 -25 T 49/91) und auch in der Klageerhebung selbst liegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2010 -V ZR 75/09).
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