Rechtsprechung
BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 1 S 2 WoEigG, § 18 Abs 2 WoEigG, § 18 Abs 3 WoEigG
Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen - Deutsches Notarinstitut
WEG § 18 Abs. 3
Wechselseitige Pflichtverletzungen in zweigliedriger Wohnungseigentümergemeinschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Veräußerung des Teileigentums nach § 18 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Isolierte Betrachtung eines Störerverhaltens i.R.e. Anspruchs auf Veräußerung des Wohnungseigentums
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 18 Abs. 3 Satz 2 WEG gilt nicht bei einer aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden Gemeinschaft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen
- rewis.io
Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen
- ra.de
- rewis.io
Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Veräußerung des Teileigentums nach § 18 WEG; Isolierte Betrachtung eines Störerverhaltens i.R.e. Anspruchs auf Veräußerung des Wohnungseigentums
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Borna, 29.02.2008 - 3 C 1319/07
- LG Dresden, 01.04.2009 - 2 S 173/08
- BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09
Papierfundstellen
- NZM 2010, 408
- ZMR 2010, 621
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 10.05.2001 - 29 S 90/00
Auszug aus BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09
An die Stelle des Beschlusses tritt gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 WEG die Klage des anderen Wohnungseigentümers gegen den Störer auf Veräußerung (LG Aachen ZMR 1993, 233; LG Köln ZMR 2002, 227;… Jennißen/Heinemann, WEG, Rdn. 5;… Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 18 Rdn. 39).
- LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 98/17
Ist der Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung …
Dies sieht das Gesetz nur im Falle des - hier nicht anwendbaren und auch nicht übertragbaren - § 18 Abs. 1 S. 2 WEG (dazu BGH NZM 2010, 408 [BGH 22.01.2010 - V ZR 75/09] ) vor. - OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 125/17
Unwirksamkeit einer Kündigungserklärung der GbR bei mehreren …
Das wird zwar überwiegend bei gemeinsam begangenen Verfehlungen erörtert (vgl. bspw. BGH NGZ 2009, 1309 [1310]; BGH NJW 2009, 2300 [2303] [BGH 27.04.2009 - II ZR 167/07] ; BGH NZM 2010, 408 [BGH 22.01.2010 - V ZR 75/09] ;… Schöne in BeckOK BGB, 44. Ed. 1.11.2017, BGB § 709 Rn. 49;… Freitag in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn HGB-Kommentar 3. Aufl. 2014 § 119 Rn. 16;… Hügel/Elzer Wohnungseigentumsgesetz 2. Auflage 2018 § 18 Rn. 21). - BGH, 19.12.2013 - V ZR 96/13
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage …
- AG Hamburg-Blankenese, 21.04.2015 - 539 C 23/14
Wohnungseigentumssache: "Abmeierungsklage" gegen einen Wohnungseigentümer mit …
Gerade die Fortsetzung des Lebens unter einem Dach mit dem nicht kooperativen Beklagten kann den übrigen nicht mehr zugemutet werden (vergleiche BGH ZMR 2010, 621). - LG Berlin, 24.11.2017 - 53 S 46/16
Zahlungsrückstände können zu Entzug des Miteigentums führen
Denn eine Abmahnung kann formfrei erfolgen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1991 -25 T 49/91) und auch in der Klageerhebung selbst liegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2010 -V ZR 75/09).