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   BGH, 16.03.1951 - V ZR 78/50   

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https://dejure.org/1951,1290
BGH, 16.03.1951 - V ZR 78/50 (https://dejure.org/1951,1290)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1951 - V ZR 78/50 (https://dejure.org/1951,1290)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1951 - V ZR 78/50 (https://dejure.org/1951,1290)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 26.02.1938 - VI 236/37

    Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in

    Auszug aus BGH, 16.03.1951 - V ZR 78/50
    Sehr viel weiter gehen das Sächsische Gemeinderecht, bei dem die Genehmigung der Aufsichtsbehörde Voraussetzung der Rechtswirksamkeit des Geschäfts auch im Aussenverhältnis ist (RGZ 157, 207), und vor allem die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (BGBl 1, 49), nach der in § 104 Abs. 1 das Fehlen der erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein Rechtsgeschäft im Aussenverhältnis unwirksam macht (Surén-Loschelder zu § 104, insbesondere Anm. 3; Zeitler-Bitter-von Derschau, Deutsche Gemeindeordnung, 3. Aufl § 104 Anm. 1).

    Es geht nicht an, durch Berücksichtigung von Treu und Glauben ein Ergebnis herbeizuführen oder zu belassen, das die vom Gesetzgeber mit der Wahrung der öffentlichen Interessen beauftragte Aufsichtsbehörde missbilligt (RGZ 129, 370 [382]; 157, 207; JT 38, 532; OGHZ I, 244; Surén-Loschelder § 104 Anm. 2 b, ee).

  • RG, 30.11.1932 - IX 106/32

    1. Gilt die Formvorschrift des § 88 Nr. 7 der preußischen Landgemeindeordnung für

    Auszug aus BGH, 16.03.1951 - V ZR 78/50
    Gleichartige Bestimmungen enthalten die Landgemeindeordnung für die 7 östlichen Provinzen (§ 88 Ziff 7) und die entsprechenden Bestimmungen für einen Teil der anderen Provinzen (Brauchitsch a.a.O. S 216; vgl. RGZ 139, 58 [63]); diese Bestimmungen finden auch auf die Bestätigung der Aufsichtsbehörde Anwendung.
  • RG, 08.03.1929 - VII 364/28

    Wie gestaltet sich die Frage der Anwendung des § 137 Abs. 3 der preuß.

    Auszug aus BGH, 16.03.1951 - V ZR 78/50
    In diesen Fällen tragen die Unterzeichner der Urkunde die Verantwortung für das Bestehen der angeführten Beschlüsse; Dritte können sich mit dieser Erklärung begnügen; anstelle der Aussenwirkung sichert die Formvorschrift den Schutz der Beteiligten (RGZ 123, 358 [362]).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    In Fällen, in denen, anders als nach der neueren Gesetzestechnik (z.B. § 104 GemO NRW; § 134 Abs. 1 GemO Hessen, dazu BGH NJW 1986, 2931, 2939 f.), die zivilrechtliche Wirksamkeit des von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abgeschlossenen Rechtsgeschäfts nicht ausdrücklich an das Vorliegen der Genehmigung geknüpft ist, hebt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob sich das Genehmigungserfordernis objektiv auf das Geschäft oder subjektiv auf die geschäftschließende Stelle bezieht (Senat, Urt. v. 16. März 1951, V ZR 78/50, LM BGB § 242 - Cd - Nr. 2; Urt. v. 20. Februar 1979, VI ZR 256/77, NJW 1980, 115; BGHZ 142, 51, 54).

    Ein allgemeiner Satz des Verwaltungsrechts, wonach der Verkehrsschutz Vorrang vor den mit einem Genehmigungserfordernis verbundenen Zwecken hat, besteht jedoch, wie der Senat am 16. März 1951 (aaO) entschieden hat, nicht; dies gilt auch heute noch (zu § 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG vgl. BGHZ 142, 51, 56 f.).

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Dadurch wird deutlich, daß das Erfordernis der Genehmigung nicht ausschließlich das Innenverhältnis zwischen kommunaler Gebietskörperschaft und Aufsichtsbehörde betrifft, sondern unmittelbaren Einfluß auf die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts selbst besitzt (in diesem Sinne bereits RGZ 98, 44, 47 f; BGH, Urt. v. 16. März 1951 - V ZR 78/50, LM § 242 (Cd) BGB Nr. 2; v. 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77, NJW 1980, 115 unter I 2; OLG Dresden OLG-NL 1997, 125; vgl. BGH, Urt. v. 17. Mai 1974 - V ZR 158/72, insoweit nicht in MDR 1974, 918 abgedruckt; ferner Urt. v. 15. Februar 1995 - VIII ZR 93/94, WM 1995, 851, 853).
  • BGH, 17.01.1962 - V ZR 83/60

    Ausschluss der Übertragbarkeit von Anteilen im Statut einer Realgemeinde

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  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 308/54

    Verwaltungsakt eines Kollegiums

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  • BGH, 06.11.1957 - V ZR 221/56

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. März 1951 (V ZR 78/50, LM Nr. 2 zu § 242 (Cd) BGB) dargelegt hat, steht der Nachprüfung nicht entgegen, daß es sich bei dem Gesetz vom 5. Juni 1888 um ein Landesgesetz handelt, da sich dessen Geltungsbereich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt.
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