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   BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58   

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BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58 (https://dejure.org/1959,815)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1959 - V ZR 78/58 (https://dejure.org/1959,815)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1959 - V ZR 78/58 (https://dejure.org/1959,815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2013
  • MDR 1959, 921
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Die erwähnten öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse gehören somit nicht - wie die Revision offenbar geltend machen will - zu den privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakten, die kraft gesetzlicher Ermächtigung unmittelbar Privatrechte aufheben, begründen oder beschränken, wie etwa die Enteignung, die Verleihung des Bergwerkseigentums, Maßnahmen des Naturschutzes oder die Genehmigung von Anlagen im Sinne des § 16 GewO im Hinblick auf die Einschränkung der Abwehransprüche gemäß § 26 GewO (vgl. BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; 28, 228) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56].
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Die erwähnten öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse gehören somit nicht - wie die Revision offenbar geltend machen will - zu den privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakten, die kraft gesetzlicher Ermächtigung unmittelbar Privatrechte aufheben, begründen oder beschränken, wie etwa die Enteignung, die Verleihung des Bergwerkseigentums, Maßnahmen des Naturschutzes oder die Genehmigung von Anlagen im Sinne des § 16 GewO im Hinblick auf die Einschränkung der Abwehransprüche gemäß § 26 GewO (vgl. BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; 28, 228) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56].
  • RG, 18.10.1919 - V 97/19

    Eigentumsstörung. ; Zwischenurteil. ; Zurückverweisung.

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Die Revision hebt dabei auf die in einzelnen Entscheidungen des Reichsgerichts (zum preußischen Recht: RGZ 45, 297, 299; zu § 1004 BGB: RG SeuffArch 59, 230, 331; RGZ 97, 25, 26) gebrauchte Wendung: "in ungehöriger Weise duldet" ab (vgl. auch BGB-RGRK 10. Aufl. § 1004 Anm. 3 und 11. Aufl. § 906 Anm. 38 Nr. 2 a).
  • RG, 12.10.1904 - V 147/04

    Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Schließlich bedarf die Frage, inwieweit eine Einschränkung des Unterlassungsanspruchs gegenüber Betrieben möglich ist, die für das allgemeine Wohl von besonderer Bedeutung sind oder im öffentlichen Interesse geführt und in besonderen Verfahren konzessioniert werden (vgl. für die konzessionierte Kleinbahn in Preußen, das von dem Vorbehalt des Art. 125 EGBGB keinen Gebrauch gemacht hatte, RGZ 59, 70; 62, 131; für Rohrpostbetrieb der Reichspost RGZ 73, 270; zum Überbau eines Mühlkanals auf Grund bau- und wasserpolizeilicher Genehmigung RGZ 92, 46; ferner RGZ 159, 129; 162, 349 und BGH LM BGB § 903 Nr. 4; Pritsch, BGB-RGRK 11. Aufl. § 906 Anm. 26 und 30), keiner Prüfung, da der Gaststättenbetrieb des Beklagten zu 1 als ein solcher Betrieb gar nicht in Betracht kommt.
  • RG, 28.02.1911 - VII 402/10

    Fischereigerechtigkeit; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Die den genannten Verwaltungsakten zugrunde liegende Würdigung der zivilrechtlichen Verhältnisse berührt jedoch diese nicht in ihrem Bestand und diese Würdigung nimmt als zivilrechtliche Vortrage nicht an der Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts teil (vgl. für eine strompolizeiliche Genehmigung RGZ 75, 397, 398).
  • RG, 16.04.1910 - V 374/09

    Reichspostbetrieb.; Rechtsweg.

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Schließlich bedarf die Frage, inwieweit eine Einschränkung des Unterlassungsanspruchs gegenüber Betrieben möglich ist, die für das allgemeine Wohl von besonderer Bedeutung sind oder im öffentlichen Interesse geführt und in besonderen Verfahren konzessioniert werden (vgl. für die konzessionierte Kleinbahn in Preußen, das von dem Vorbehalt des Art. 125 EGBGB keinen Gebrauch gemacht hatte, RGZ 59, 70; 62, 131; für Rohrpostbetrieb der Reichspost RGZ 73, 270; zum Überbau eines Mühlkanals auf Grund bau- und wasserpolizeilicher Genehmigung RGZ 92, 46; ferner RGZ 159, 129; 162, 349 und BGH LM BGB § 903 Nr. 4; Pritsch, BGB-RGRK 11. Aufl. § 906 Anm. 26 und 30), keiner Prüfung, da der Gaststättenbetrieb des Beklagten zu 1 als ein solcher Betrieb gar nicht in Betracht kommt.
  • RG, 12.01.1918 - V 293/17

    Recht am Luftraume über Wässerläufen im Privateigentum; Entschädigung bei

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Schließlich bedarf die Frage, inwieweit eine Einschränkung des Unterlassungsanspruchs gegenüber Betrieben möglich ist, die für das allgemeine Wohl von besonderer Bedeutung sind oder im öffentlichen Interesse geführt und in besonderen Verfahren konzessioniert werden (vgl. für die konzessionierte Kleinbahn in Preußen, das von dem Vorbehalt des Art. 125 EGBGB keinen Gebrauch gemacht hatte, RGZ 59, 70; 62, 131; für Rohrpostbetrieb der Reichspost RGZ 73, 270; zum Überbau eines Mühlkanals auf Grund bau- und wasserpolizeilicher Genehmigung RGZ 92, 46; ferner RGZ 159, 129; 162, 349 und BGH LM BGB § 903 Nr. 4; Pritsch, BGB-RGRK 11. Aufl. § 906 Anm. 26 und 30), keiner Prüfung, da der Gaststättenbetrieb des Beklagten zu 1 als ein solcher Betrieb gar nicht in Betracht kommt.
  • RG, 27.12.1900 - VI 316/00

    Eigentumsfreiheitsklage

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Im Zweifel hat der Pachtvertrag nach § 157 BGB den Inhalt, daß der Pächter die gesetzlichen Einschränkungen, also auch diejenigen aus § 906 BGB, im Gebrauch und bei der Benutzung der Pachtsache zu beobachten hat, so daß deren Mißachtung einen vertragswidrigen Gebrauch im Sinne des § 550 BGB darstellt (RGZ 47, 162; Gruchot 48, 949 = SeuffArch 59, 230; BGB-RGRK 10. Aufl. § 1004 Anm. 3 α;; Biermann, BGB 3. Aufl. § 1004 Anm. 2 b S. 297, vgl. auch Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 3. Aufl. S. 549/50 mit Fußnote 182).
  • RG, 28.02.1900 - V 340/99

    Negatoria wegen übermäßigen Maschinenlärms.

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Die Revision hebt dabei auf die in einzelnen Entscheidungen des Reichsgerichts (zum preußischen Recht: RGZ 45, 297, 299; zu § 1004 BGB: RG SeuffArch 59, 230, 331; RGZ 97, 25, 26) gebrauchte Wendung: "in ungehöriger Weise duldet" ab (vgl. auch BGB-RGRK 10. Aufl. § 1004 Anm. 3 und 11. Aufl. § 906 Anm. 38 Nr. 2 a).
  • RG, 06.12.1905 - V 209/05

    Ist gegenüber einer auf Grund des preußischen Gesetzes vom 28. Juli 1892

    Auszug aus BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58
    Schließlich bedarf die Frage, inwieweit eine Einschränkung des Unterlassungsanspruchs gegenüber Betrieben möglich ist, die für das allgemeine Wohl von besonderer Bedeutung sind oder im öffentlichen Interesse geführt und in besonderen Verfahren konzessioniert werden (vgl. für die konzessionierte Kleinbahn in Preußen, das von dem Vorbehalt des Art. 125 EGBGB keinen Gebrauch gemacht hatte, RGZ 59, 70; 62, 131; für Rohrpostbetrieb der Reichspost RGZ 73, 270; zum Überbau eines Mühlkanals auf Grund bau- und wasserpolizeilicher Genehmigung RGZ 92, 46; ferner RGZ 159, 129; 162, 349 und BGH LM BGB § 903 Nr. 4; Pritsch, BGB-RGRK 11. Aufl. § 906 Anm. 26 und 30), keiner Prüfung, da der Gaststättenbetrieb des Beklagten zu 1 als ein solcher Betrieb gar nicht in Betracht kommt.
  • RG, 09.01.1939 - V 154/38

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für einen Schadensersatzanspruch gegen das

  • RG, 04.01.1940 - V 103/39

    1. Über das Nebeneinanderbestehen eines für Fremdenbeherbergung eingerichteten

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auch wenn die Behörde bei Abwägung der Interessen unter Umständen die privaten Rechte Dritter zu berücksichtigen hat, werden diese aber durch die Genehmigungsbescheide nicht beschränkt (vgl. auch Senatsurt. v. 27. Mai 1959, V ZR 78/58, NJW 1959, 2013; Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 906 Rdn. 44 m.w.N.).
  • LG Berlin, 09.07.2013 - 55 S 372/11

    Nachbarrecht - Rankgitter und Efeu müssen nicht geduldet werden!

    Dem hat sich die neuere Rechtsprechung angeschlossen (BGH NJW 2006, 992; NJW 1985, 2823; NJW 1959, 2013).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Die dem Beklagten erteilte öffentlich-rechtliche Genehmigung zum Betrieb des Schießstandes hatte keinen Einfluß auf Inhalt und Umfang des der Klägerin zustehenden Abwehranspruchs (vgl. Senatsurt. v. 27. Mai 1959, V ZR 78/58, NJW 1959, 2013, 2014).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83

    Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme

    Es ist nämlich nicht dargetan, daß es den Beklagten unmöglich wäre, ihren Mietern die Benutzung des Kachelofens zu untersagen (vgl. die Senatsurteile vom 27. Mai 1959, V ZR 78/58, LM BGB § 1004 Nr. 44 = NJW 1959, 2013; vom 11. November 1966, V ZR 191/63, LM BGB § 1004 Nr. 90 = NJW 1967, 246 und vom 7. April 1967, V ZR 14/65, LM BGB § 1028 Nr. 1).
  • OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15

    Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche wegen auf dem Nachbargrundstück

    Denn eine Baugenehmigung - einschließlich der damit verbundenen Auflagen - hat keinen Einfluss auf private Nachbar- und Abwehrrechte (vgl. BGH vom 27.05.1959, V ZR 78/58; BayObLG NJW-RR 1991, 19).
  • OLG München, 16.08.2017 - 20 U 749/17

    Keine Pflicht zur Duldung von fremden Mülltonnen auf dem Grundstück

    Eine Baugenehmigung - einschließlich der damit verbundenen Auflagen, die in Bezug auf die Müllbehälter hier nicht einmal vorliegen - hat keinen Einfluss auf private Nachbar- und Abwehrrechte (vgl. BGH vom 27.05.1959, V ZR 78/58; BayObLG NJW-RR 1991, 19).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2005 - 4 U 205/04

    Widerlegung der Wiederholungsgefahrvermutung

    Da § 1004 BGB jede Art der Beeinträchtigung des Eigentums umfasst, die nicht in den Anwendungsbereich des § 985 BGB fällt, mithin auch Geräuscheinwirkungen auf ein Grundstück und die auf diesem befindlichen Personen (vgl. bereits BGH, Urteil vom 27.05.1959, NJW 1959, 2013; Palandt-Bassenge, BGB, § 1004 Rn. 6 m. w. N.), bedarf es zur Feststellung von Störungen in der Vergangenheit in diesem Rechtsstreit keiner Aufklärung des Streites der Parteien über Lautstärke und Dauer der früheren Veranstaltungen.

    Vielmehr erweitern sie die Privatrechte des Genehmigungsadressaten ebensowenig, wie sie private Rechte dritter Personen beschränken können (so BGH, Urteil vom 27.05.1959, NJW 1959, 2013, 2014; MK-Medicus, § 1004 Rn. 67).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1992 - 3 S 2357/91

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung - Auswirkungen auf Privatrechtsverhältnis -

    Die Baugenehmigung begründet für sich keine Pflicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung des genehmigten "Überbaus" mit Stellplätzen und dessen Nutzung (vgl. dazu auch Medicus, in: Münchner Komm. zum BGB, RdNr. 52, § 1004; BGH, NJW 1959, 2013 f.).
  • OLG Dresden, 13.11.2018 - 6 U 1113/18

    Ansprüche des Nachbarn wegen Verletzung der Abstandsflächen

    Demgegenüber entfaltet eine Baugenehmigung eine solche Duldungspflicht nicht (so schon BGH, Urteil vom 27.05.1959, V ZR 78/58, NJW 1959, 2013f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.1999 - 1 L 4258/98

    Nachbarschutz; Gebäudegleiche Wirkung; Säuleneigentum; Weg; Wirkung,

    Daraus hat die zivilrechtliche Rechtsprechung abgeleitet, dass selbst eine bestandskräftige Baugenehmigung einen Rechtfertigungsgrund i.S.d. § 1004 Abs. 2 BauGB nicht zu begründen vermag (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 27.5.1959 - V ZR 78/58 -, NJW 1959, 2013, 2014; für eine andere öffentlich-rechtliche Genehmigung bekräftigt in BGH, Urt. v. 20.4.1990 - V ZR 282/88 -, BGHZ 111, 158 = UPR 1990, 299; vgl. auch Bay.ObLG, Urt. v. 2.7.1990 - 1 Z 285/89 -, ZMR 1990, 418).
  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 204/73

    Durch Restaurierungsarbeiten an einem Baudenkmal verursachte Einwirkungen auf das

  • BGH, 04.12.1963 - V ZR 189/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 89/58

    Wasserbenutzungsrecht

  • VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K12.16

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen

  • LG Offenburg, 17.05.2021 - 2 O 513/20

    Nachbarschutz: Bestimmtheit eines Klageantrags auf Unterlassung von

  • BGH, 15.01.1971 - V ZR 110/68

    Anspruch auf Schadloshaltung mangels einer gewerberechtlichen Genehmigung -

  • VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K 12.16

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen

  • OLG Oldenburg, 07.02.1990 - 5 W 3/90

    Teileigentum, Störung, Leuchtreklame, Störer, unmittelbarer, Störer, mittelbarer,

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