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   BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11   

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https://dejure.org/2012,5725
BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11 (https://dejure.org/2012,5725)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2012 - V ZR 83/11 (https://dejure.org/2012,5725)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - V ZR 83/11 (https://dejure.org/2012,5725)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 21 Abs 4 WoEigG, § 27 Abs 1 Nr 1 WoEigG
    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft: Baumfällung durch den Verwalter aufgrund eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen des Fällens von Bäumen i.R. eines bestandskräftigen Wohnungseigentümerbeschlusses; Anfechtbarkeit eines bestandskräftigen Wohnungseigentümerbeschlusses

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Schadensersatzanspruch des Eigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft wegen vom Verwalter veranlasster Baumfällung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Schadensersatzpflicht der Gemeinschaft für Durchführung beschlossener Baumfällung

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft: Baumfällung durch den Verwalter aufgrund eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen des Fällens von Bäumen i.R. eines bestandskräftigen Wohnungseigentümerbeschlusses; Anfechtbarkeit eines bestandskräftigen Wohnungseigentümerbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vollziehung eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vollziehung eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Pflichtverletzung bei Vollzug bestandskräftiger Beschlüsse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11
    Für das Berufungsgericht kommt eine Zulassung der Revision aus diesem Zulassungsgrund nur in den Fällen der Divergenz in Betracht, wenn also seine Entscheidung von derjenigen eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 ff.).

    Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11
    Sie ist allerdings nur wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung (§ 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO) als statthaft zu behandeln; die Entscheidung des Berufungsgerichts lässt - nicht zum ersten Mal (siehe z.B. Senatsurteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, WuM 2012, 48 Rn. 4) - die an Allgemeinbelange gebundene Beschränkung des Zugangs zur Revision durch die in § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO bestimmten Zulassungsgründe außer Acht.
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Auszug aus BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11
    Hiergegen bestehen dann keine Bedenken, wenn der sowohl für die Feststellungs- als auch für die Leistungsklage maßgebliche Anspruchsgrund zu verneinen und demnach auch die Leistungsklage unbegründet wäre (Senat, Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 285/85, NJW 1987, 2808, 2809; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., vor § 253 Rn. 12).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11
    Der Einwand, die Beschlussfassung habe nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, ist aufgrund der Bestandskraft ausgeschlossen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen

    Auszug aus BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11
    Solche Fehler, die das Vertrauen in die Rechtsprechung zu schädigen geeignet sind (vgl. Senat aaO., 295), hat nämlich jedes Gericht tunlichst zu vermeiden und nicht nur (vorsorglich) deren Behebung (mit der Zulassung eines Rechtsmittels) durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen (Senat, Beschluss vom 17. August 2011 - V ZB 128/11, NJW-RR 2011, 1459 Rn. 8 ff. zu § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    c) Ob die mit den Anträgen auf Annahme der von der Beklagten formulierten Vertragsangebote als Leistungsbegehren korrespondierenden Feststellungsanträge mangels ausreichender Darlegung des Feststellungsinteresses bereits unzulässig sind, kann dagegen dahinstehen, weil die auf positive Feststellung gerichteten Widerklagen jedenfalls unbegründet sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11 WuM 2012, 399; BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 WM 2014, 1621).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auch ist der Verwalter verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG); er kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er dies unterlässt (vgl. Senat, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Dass sich der Verwalter und die Wohnungseigentümer daran hielten, sei nicht pflichtwidrig (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats schließt die Bestandskraft eines Beschlusses den Einwand, er habe nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, auch für einen Schadensersatzanspruch aus (Senat, Urteile vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219 und vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660, 2661 Rn. 16).
  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Denn ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Ausführung eines bestandskräftigen Beschlusses unterbleibt, weil die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums vorrangig den Beschlüssen der Wohnungseigentümer entsprechen muss (§ 21 Abs. 4 WEG); ein bestandskräftiger Beschluss schließt zumindest den Einwand aus, die Beschlussfassung habe nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660, 2661 Rn. 16; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, WuM 2012, 399, 400).

    b) Etwas anders gilt allerdings dann, wenn schwerwiegende Gründe - etwa bei einer erheblichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - die Durchführung der bestandskräftig beschlossenen Maßnahme als treuwidrig (§ 242 BGB) erscheinen lassen (zum Ganzen Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 54 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 3. Februar 2012, aaO).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    c) Ob die mit den Anträgen auf Annahme der von der Beklagten formulierten Vertragsangebote als Leistungsbegehren korrespondierenden Feststellungsanträge mangels ausreichender Darlegung des Feststellungsinteresses bereits unzulässig sind, kann dagegen dahinstehen, weil die auf positive Feststellung gerichteten Widerklagen jedenfalls unbegründet sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11 WuM 2012, 399; BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 WM 2014, 1621).
  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17

    Rechte einer Schweizer Bank an angereichertem Uran aufgrund eines vertraglichen

    Hierzu hätte deshalb Anlass bestanden, weil die Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO an Allgemeinbelange gebunden sind (näher Senat, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218 Rn. 5 f.) und die Revision nur dann ein drittes Mal zugelassen werden durfte, wenn nach den beiden vorangegangenen Revisionsverfahren weiterhin offene rechtsgrundsätzliche Fragen zu klären waren; dafür ist nichts ersichtlich.
  • BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung

    Der aufgrund des Nichterscheinens der Kläger allein mit den Stimmen der Beklagten gefasste Beschluss hätte aber dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, wenn sich der Sachverhalt aufgrund neuer Erkenntnisse dahingehend wesentlich verändert haben sollte, dass sich eine sofortige Instandsetzung des Daches als zwingend erforderlich erwies (vgl. auch Senat, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, WuM 2012, 399 Rn. 9).
  • BGH, 18.01.2013 - V ZR 88/12

    Wohnungseigentumssache: Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich der

    Der Zugang zur Revision ist durch die in § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO bestimmten Zulassungsgründe an Allgemeinbelange geknüpft (dazu näher Senat, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218 Rn. 5 f. mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 9 U 272/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Ob der Feststellungsantrag zu 2 mangels Feststellungsinteresse i. S. d. § 256 ZPO unzulässig ist, kann dahinstehen, weil die Klage jedenfalls unbegründet ist, es sich bei dem Feststellungsinteresse nicht um eine echte Sachurteilsvoraussetzung handelt und die Klageabweisung durch Prozessurteil dann unsinnig wäre (s. nur BGH, Urteile vom 01.07.2014 - XI ZR 247/12, zit. nach juris, Rn. 18, sowie vom 03.02.2012 - V ZR 83/11, zit. nach juris, Rn. 7).
  • LG Köln, 20.02.2014 - 29 S 181/13

    Fälligkeitsbestimmung in Form einer Verfallklausel ist zulässig!

  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2018 - 13 S 111/18

    Durch die in einem Verwaltervertrag enthaltene Klausel, dass bei einer

  • OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 19 U 30/17

    Keine Prüfung von Zulässigkeit oder Begründetheit der Klageerweiterung bei

  • LG Köln, 09.08.2012 - 29 S 120/12

    WEG-Beschlüsse sind bis zur Ungültigkeitserklärung wirksam!

  • LG Köln, 14.03.2013 - 29 S 181/12

    Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

  • OLG Stuttgart, 08.07.2020 - 9 U 484/19

    Diesel-Abgasskandal: Deliktische Haftung des Motorherstellers bei Erwerb eines

  • AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18

    Anspruch auf Zweitbeschluss?

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