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   BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79   

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https://dejure.org/1980,1590
BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79 (https://dejure.org/1980,1590)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1980 - V ZR 84/79 (https://dejure.org/1980,1590)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1980 - V ZR 84/79 (https://dejure.org/1980,1590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Beurkundungserfordernis einer Grundstücksübereignung auf alle weiteren Vereinbarungen und Abreden - Forderung eines Verzichts und der Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstrecken des Beurkundungserfordernis einer Grundstücksübereignung auf alle weiteren Vereinbarungen und Abreden; Forderung eines Verzichts und der Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungsabrede im Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 222
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß dem Beurkundungserfordernis gemäß § 313 BGB nicht nur die Verpflichtung zur Grundstücksübertragung, sondern alle Vereinbarungen unterliegen, die nach dem Willen der Parteien zu dem schuldrechtlichen Übereignungsgeschäft gehören (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348).
  • BGH, 23.09.1977 - V ZR 90/75

    Nichtbeurkundung der Baubeschreibung im Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß dem Beurkundungserfordernis gemäß § 313 BGB nicht nur die Verpflichtung zur Grundstücksübertragung, sondern alle Vereinbarungen unterliegen, die nach dem Willen der Parteien zu dem schuldrechtlichen Übereignungsgeschäft gehören (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348).
  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß dem Beurkundungserfordernis gemäß § 313 BGB nicht nur die Verpflichtung zur Grundstücksübertragung, sondern alle Vereinbarungen unterliegen, die nach dem Willen der Parteien zu dem schuldrechtlichen Übereignungsgeschäft gehören (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

    Daher kommt es in erster Linie darauf an, welche Entscheidung die Parteien bei Kenntnis der Sachlage nach Treu und Glauben und bei vernünftiger Abwägung getroffen hätten (BGH, Urt. v. 20. Juni 1980 - V ZR 84/79, NJW 1981, 222; v. 13. März 1986 - III ZR 114/84, NJW 1986, 2576, 2577; v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1589).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Auch in einem solchen Fall führt die Unvollständigkeit der Beurkundung im Zweifel (§ 139 BGB) zur Nichtigkeit des Vertrages mit allen Nebenabreden (Senatsurt.v. 20. Juni 1980, V ZR 84/79, NJW 1981, 272; BGHZ 78, 346 ff; BGH Urt. v. 16. März 1988, VIII ZR 12/87, NJW 1988, 1781).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04

    Bezahlung eines Entgelts für die Überlassung eines Grundstücks bis zur Zahlung

    Nur wenn die Parteien auch ohne den nicht beurkundeten Teil den Grundstücksvertrag abgeschlossen hätten, ist der Formverstoß gemäß § 139 BGB für den übrigen Teil des Geschäfts unschädlich (vgl. BGH NJW 1981, 222; BGH NJW-RR 1993, 14; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

    Haben die Parteien ihre Vereinbarungen, oder die gewollte Einheitlichkeit mit einer anderen Absprache, nur unvollständig beurkunden lassen, sind die nicht beurkundeten Abreden und im Zweifel der gesamte Vertrag (§ 139 BGB) nichtig (vgl. Senatsurt. v. 20. Juni 1980, V ZR 84/79, NJW 1981, 222; BGHZ 78, 346 ff; BGH Urt. v. 16. März 1988, VIII ZR 12/87, NJW 1988, 1781 = WM 1988, 825).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 316/99

    Kein pflichtwidriges Handeln eines Notars bei Unsicherheit über Formnichtigkeit

    Der Formverstoß ist gemäß § 139 BGB unschädlich, wenn die Parteien den beurkundeten Teil des Geschäfts auch ohne den nicht beurkundeten abgeschlossen hätten (vgl. BGH NJW 1981, 222; NJW-RR 1993, 14; Palandt/Heinrichs aaO Rn. 25).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15

    Honorarvereinbarung für die Übertragung einer Grundstücksankaufsoption:

    Nicht beurkundete Abreden, die dem Formerfordernis des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen, sind gemäß § 125 BGB nichtig, die Wirksamkeit des beurkundeten Teils des Vertrags richtet sich nach § 139 BGB, insoweit kommt es darauf an, ob der Vertrag im Übrigen ohne die formunwirksamen Abreden geschlossen worden wäre (BGH, Urteil vom 20.6.1980 - V ZR 84/79, bei Juris Rn. 8).
  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 122/90

    Sittenwidrigkeit - Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsbescheid -

    Keiner Entscheidung bedarf auch die Frage, ob diese Feststellung ausreichte, die Formnichtigkeit des Grundstückskaufvertrages anzunehmen, ohne auf die naheliegende Frage einzugehen, ob die Parteien den Kaufvertrag auch ohne den vom Beklagten zu 1) nach der Einigung über den Kaufpreis erbetenen Erlaß seiner Schulden abgeschlossen hätten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Juni 1980 - V ZR 84/79 - NJW 1981, 222).
  • KG, 23.09.2002 - 24 W 230/01

    Wohngeldverpflichtung des werdenden Wohnungseigentümers; nichtiger Kaufvertrag

  • OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 21/97

    Grundstückskaufvertrag zwischen "erfahrenen Immobilienmaklern"

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