Rechtsprechung
BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- Notare Bayern
, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 147 Abs. 2, 308 Nr. 1
Unangemessene Annahmefrist bei finanziertem Immobilienkauf - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 147 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 308 Nr 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 411 Abs 4 S 2 ZPO
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: Bindungsfrist für ein Vertragsangebot bei einem finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag; Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung; Haftung aus Verschulden bei ... - Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Regelmäßiger Eingang einer Annahmeerklärung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen im Falle finanzierter und beurkundungsbedürftiger Verträge bei vorheriger Bonitätsprüfung; Bewusstsein einer zumindest möglicherweise noch erforderlichen Erklärung für das ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung bei Verwendung unwirksamer AGB nur für Schäden im Schutzzweck der verletzten Norm
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Zustandekommen eines Kaufvertrags über fertiggestellte Eigentumswohnung bei zu langer Angebotsbindung und fehlender Annahme durch schlüssiges Verhalten (hier: Zahlung des Kaufpreises)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertragsabschluss; Frist für Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle von Vertragsabschlüssen; Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss; Beweisverfahren; Schrottimmobilien; Kauf einer Eigentumswohnung; Inhaltskontrolle; Bindungsfrist; Anfechtung des ...
- Betriebs-Berater
Unwirksame Bindungsfrist und Haftung bei Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Rechtzeitigkeit und Schlüssigkeit einer Annahmeerklärung bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen; zur Schadenshaftung für die Verwendung unwirksamer Klauseln in AGB
- rewis.io
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: Bindungsfrist für ein Vertragsangebot bei einem finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag; Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung; Haftung aus Verschulden bei ...
- ra.de
- rewis.io
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: Bindungsfrist für ein Vertragsangebot bei einem finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag; Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung; Haftung aus Verschulden bei ...
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame formularmäßige Bindungsfrist in Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regelmäßiger Eingang einer Annahmeerklärung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen im Falle finanzierter und beurkundungsbedürftiger Verträge bei vorheriger Bonitätsprüfung; Bewusstsein einer zumindest möglicherweise noch erforderlichen Erklärung für das ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Annahmefristen bei Grundstückskaufverträgen
- lto.de (Kurzinformation)
Wohneigentum im Strukturvertrieb
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Unangemessene Annahmefrist bei finanziertem Immobilienkauf
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Widerrufliches Angebot macht Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages möglich
Besprechungen u.ä. (9)
- Notare Bayern
, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 147 Abs. 2, 308 Nr. 1
Unangemessene Annahmefrist bei finanziertem Immobilienkauf - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässige Bindungsfrist bei beurkundungsbedürftigen Verträgen
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Wohneigentum im Strukturvertrieb - Hoffnung für Käufer von Schrottimmobilien
- kanzlei-klumpe.de
, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)
Unangemessene Annahmefrist bei finanziertem Immobilienkauf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorsicht bei der Fristbemessung zur Annahme eines Angebots! (IMR 2010, 342)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann liegt schlüssige Annahmeerklärung vor? (IMR 2010, 486)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Überlange Annahmefrist in AGB des Verkäufers: Schadensersatzpflicht? (IMR 2010, 485)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verstreichenlassen von Fristen im selbständigen Beweisverfahren: Präklusion? Beweislastumkehr? (IBR 2010, 1278)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Einwendungen im Beweisverfahren: Präklusion im Hauptsacheprozess! (IBR 2011, 310)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 05.03.2008 - 3 O 233/07
- OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 12 U 56/08
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2873
- ZIP 2010, 1854
- MDR 2010, 1077
- DNotZ 2010, 913
- NZBau 2010, 697
- NZM 2010, 587
- WM 2010, 1514
- BB 2010, 2398
- DB 2010, 2726
- BauR 2010, 1585
Wird zitiert von ... (91)
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11
Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen
Denn die Annahmefrist, die sich in der Regel zusammensetzt aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, für dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden, ist nicht starr, sondern kann sich bei Vorliegen absehbarer Verzögerungen, die ein verständiger Antragsteller vor dem Hintergrund des mit der Verlängerung der Bindungsfrist einhergehenden Schwebezustandes und des ihm daraus erwachsenden Nachteils billigerweise in Rechnung zu stellen pflegt, verlängern (BGH, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, WM 2010, 1514 Rn. 11 f. mwN). - BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes: …
Zur Annahme eines gemäß § 147 Abs. 2 BGB verspäteten Angebots, wenn beide Vertragsparteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (im Anschluss an BGH Urteile vom 11. Juni 2010, V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 und vom 27. September 2013, V ZR 52/12, NJW 2014, 854).Sie beginnt daher schon mit der Abgabe der Erklärung und nicht erst mit deren Zugang bei dem Empfänger (…BGH Urteile vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 11 und vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 11 mwN).
Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch verzögernde Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12 und Senatsurteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06 - NJW 2008, 1148 Rn. 21 mwN).
Soweit das Berufungsgericht sich für seine abweichende Rechtsauffassung zur Beweislast auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2010 stützt (V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12), geht das fehl.
Damit in Einklang steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahmefrist bei anderen Vertragsarten, die selbst für finanzierte Bauträgerverträge (…BGH Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 12) oder den finanzierten Kauf einer Eigentumswohnung, dessen Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12), von einer Annahmefrist von in der Regel vier Wochen ausgeht.
Der Erklärende muss zumindest Zweifel am Zustandekommen des Vertrags haben (BGH Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN …und vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 19).
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn beide Parteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN).
- BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14
Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche …
Die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen wie etwa die Kaufpreiszahlung sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen (näher Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 16 ff.;… Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 10/12, NJW 2013, 3434 Rn. 27).Das Erlöschen des Antrags beseitigt nicht nur die Bindung des Antragenden nach § 145 BGB, sondern führt dazu, dass der Antrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 15 mwN; ebenso für ein nicht bindendes Angebot Senat…, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14, ZNotP 2016, 63 Rn. 21).
- BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle …
Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010, V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).Folglich ist der Weg für eine Inhaltskontrolle dieser Vertragsabschlussklausel nach § 308 Nr. 1 BGB frei (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 7).
Dass die Beklagte hieran ein schutzwürdiges Interesse hatte, hinter dem das Interesse des Klägers an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen musste mit der Folge, dass er nicht unangemessen benachteiligt wurde (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 8), ist nicht ersichtlich.
Bei der Bemessung der danach zu bestimmenden Annahmefrist, welche sich aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie aus der Zeit für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden zusammensetzt und die mit der Abgabe des Angebots zu laufen beginnt (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 11), ist ein objektiver Maßstab anzulegen.
bb) Gemessen an diesen Grundsätzen erachtet der Senat bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen über den Erwerb einer fertiggestellten Eigentumswohnung, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, eine Frist für den Eingang der Annahmeerklärung von vier Wochen als angemessen (Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 11 mwN).
cc) Ob bei der Bestimmung, welche Frist angemessen im Sinne von § 308 Nr. 1 BGB ist, im konkreten Fall absehbare Verzögerungen zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 12 mwN), oder ob insoweit allein eine generalisierende und typisierende Betrachtung geboten ist (…vgl. H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 308 Nr. 1 BGB Rn. 11), bedarf hier keiner Entscheidung.
dd) Geht die Bindungsfrist - wie hier - wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus, stellt dies nur dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter welchem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, Rn. 8).
Die durch die Unwirksamkeit entstandene Lücke kann nicht im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden, weil die Bindungsklausel als Vertragsabschlussklausel nicht Gegenstand eines Vertrags ist und eine sinnentsprechende Anwendung der Grundsätze von der ergänzenden Vertragsauslegung wegen des Vorrangs der Regelung in § 147 Abs. 2 BGB nicht möglich ist (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 10).
Das hat zur Folge, dass nicht nur die Bindung des Antragenden beseitigt wird, sondern der Antrag nicht mehr angenommen werden kann, weil er nicht mehr existent ist (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 15).
Denn dem Kläger war nicht bewusst, dass für das Zustandekommen des Vertrags möglicherweise noch eine Willenserklärung seinerseits erforderlich war (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 16 ff. m.umfangr.N.).
Der Kläger hat nur deshalb den Kaufpreis bezahlt und den Vertrag durchgeführt, weil er bis zu der Kenntnis von der Senatsentscheidung vom 11. Juni 2010 (V ZR 85/09, NJW 2010, 2873) von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen war.
Zwar gibt es Prozesszinsen (§ 818 Abs. 4, § 291 BGB) erst ab der Fälligkeit der Schuld (§ 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB), und das in einer Zug-um- Zug-Verurteilung zum Ausdruck kommende Zurückbehaltungsrecht steht dem Eintritt der Fälligkeit entgegen (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2876 Rn. 30; BGH, Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69, BGHZ 55, 198, 200).
Das trifft für die von dem Kläger geltend gemachten Finanzierungskosten nicht zu; denn sie resultieren nicht aus der zu langen Bindungsfrist in dem Angebot, sondern beruhen ausschließlich auf seiner früheren Ansicht, dass mit der Annahmeerklärung der Beklagten ein Vertrag zustande gekommen sei (siehe zu allem Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2875 Rn. 24 f.).
- BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer …
Dieser Zeitraum beträgt bei einem - wie hier - finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag, dessen Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, vier Wochen ab Abgabe des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 12 f.).Geht die Bindungsfrist wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus, stellt dies nur dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter welchem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8…, vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 14 f. …und vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 11).
Denn nach dieser Vorschrift führt der Ablauf der Annahmefrist nicht nur zum Fortfall der Bindungswirkung nach § 145 Halbsatz 1 BGB, sondern zum Fortfall des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 15 …und vom 22. November 2013 - V ZR 229/12, juris Rn. 10;… Erman/Armbrüster, BGB, 14. Aufl., § 146 Rn. 4).
Sie beginnt mit der Abgabe des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 11).
Die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen wie etwa die Kaufpreiszahlung oder auch die Entgegennahme der Auflassung sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen (Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 16-18 …und vom 17. Januar 2014 - V ZR 108/13, Wohnungseigentümer 2014, 113, 114 = juris Rn. 14).
- BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13
Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer …
Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die Tatfolgen, für die Ersatz begehrt wird, aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1958 - VI ZR 65/57, BGHZ 27, 137, 140 f.; vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11, VersR 2012, 905 Rn. 14; BGH, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 24; vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965 Rn. 9; vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420, 1421 f.; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 122, 124; MünchKommBGB/Wagner, aaO Rn. 366 ff.; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. - BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14
Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des …
So hat der Bundesgerichtshof - in Fällen bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung von nicht zustande gekommenen oder unwirksamen Verträgen - entschieden, es sei im Einzelfall zu prüfen, inwieweit das jeweilige Entreicherungsrisiko gemäß § 818 Abs. 3 BGB nach den Vorschriften zu dem fehlgeschlagenen Geschäft oder nach dem Willen der Vertragschließenden jeweils der einen oder anderen Partei zugewiesen sein solle (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145 f; vom 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89, BGHZ 116, 251, 256; vom 26. September 1995 - XI ZR 159/94, NJW 1995, 3315, 3317; vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2530; vom 15. März 2002 - V ZR 396/00, NJW 2002, 1872, 1875; vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 21;… vgl. hierzu MünchKomm-BGB/Schwab, aaO Rn. 129 ff; 209 ff;… Staudinger/Lorenz, aaO Rn. 2, 41 ff). - BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete …
So wäre es hier, da bei der Annahme sowohl die Zeitspanne von vier Wochen, innerhalb derer der Antragende auf sein Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung nach § 147 Abs. 2 BGB den Eingang der Antwort des Empfängers unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 12) als auch die in dem Angebot bestimmte Bindungsfrist von einem Monat verstrichen waren.Die Vorschriften der §§ 307 bis 309 BGB erstrecken sich auf sog. Vertragsabschlussklauseln, zu denen die von dem Verwender vorformulierten einseitigen Erklärungen des anderen Teils zur Geltung seines Angebots gehören (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8; BGH, Urteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 175/87, BGHZ 104, 95, 98 f.).
Dafür fehlt es hier aber an den Voraussetzungen, da das dispositive Gesetzesrecht eine Regelung für den Konflikt des Interesses des Antragenden an der Wiedererlangung der Dispositionsfreiheit und des Empfängers an einer hinreichenden Zeit für seine Entscheidung bereitstellt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 10), so dass die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine den typischen Interessen der Vertragsparteien unangemessene Regelung zur Folge hat.
Der Senat hat bereits ausgeführt, dass eine Annahme der nach § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot geltenden verspäteten Annahmeerklärung durch Schweigen bei den beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht kommt (Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 f. Rn. 16) und dass die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen (insbesondere die Kaufpreiszahlung) grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen sind (…aaO, Rn. 14, 15).
- BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …
Eine Haftung besteht nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1958 - VI ZR 65/57, BGHZ 27, 137, 140 ff.; vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, BGHZ 107, 359, 364; vom 7. Juni 1968 - VI ZR 1/67, VersR 1968, 800, 802 f. …und vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11, VersR 2012, 905 Rn. 14; BGH, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 24; vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420, 1421;… Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., vor § 249 Rn. 29 f. mwN). - BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs
Eine Haftung besteht nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 24; vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420 f.;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., vor § 249 Rn. 29 f. mwN). - AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16
Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden
- OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt …
- OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11
Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des …
- BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 238/18
Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der …
- BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15
Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das …
- AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 5/12
Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung …
- BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 371/18
Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der …
- BGH, 05.05.2011 - VII ZR 181/10
Vertrag über ein Ausbauhaus: Auslegung einer Klausel über die Annahmefrist; …
- BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11
Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei …
- BGH, 15.01.2016 - V ZR 278/14
Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages …
- BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14
Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften
- BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 14/12
Stromversorgungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Erstlaufzeit des …
- OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21
Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich …
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer …
- LG Leipzig, 26.04.2011 - 6 O 109/10
- KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14
Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein …
- OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12
Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch …
- AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14
Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung) …
- OLG München, 13.12.2011 - 9 U 2533/11
Gewährleistung im Bauvertrag: Anfechtbarkeit einer objektiv verfrühten …
- AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?
- BGH, 22.11.2013 - V ZR 229/12
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung auf Grundlage der …
- BGH, 24.08.2017 - III ZR 558/16
Notarhaftung: Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden …
- BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz
- OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz), …
- BGH, 06.09.2012 - VII ZR 72/10
Werklohnanspruch des Nachunternehmers: Leistungsverweigerungsrecht des …
- BGH, 23.01.2020 - III ZR 28/19
Notarhaftung, unbefristete Fortgeltungsklausel
- OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12
Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Annahme eines Darlehensvertrages zur …
- BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13
Der abgetretene Bereicherungsanspruch - Verurteilung Zug um Zug und das …
- OLG München, 26.08.2015 - 7 U 647/13
Bindungsfrist an Kaufangebot beim Erwerb einer Eigentumswohnung
- OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der …
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 108/13
Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Umfang der Aufklärungspflichten des …
- BGH, 08.11.2013 - V ZR 145/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Angebotsfortsetzungsklausel in …
- OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
Formularmäßige Vereinbarung der Fortgeltung der Bindungswirkung des …
- OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11
Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen
- KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die …
- OLG Rostock, 25.06.2014 - 6 U 11/13
Insolvenzverfahren: Bereicherungsanspruch bei irrtümlicher Geldüberweisung an den …
- BGH, 09.05.2014 - V ZR 266/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle einer Klausel über die …
- BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete …
- OLG Karlsruhe, 04.11.2020 - 9 W 48/20
Kostenentscheidung bei vorprozessualer Verjährung der Klageforderung
- OLG München, 11.08.2016 - 34 SchH 7/16
Annahme eines Angebots unter Abwesenden
- OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15
Notarhaftung: Fehlender Hinweis auf mögliche Unwirksamkeit eines Kaufangebots
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12
Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter …
- LG Schweinfurt, 23.01.2015 - 22 O 135/13
Konkludente Abnahme mit Ablauf der Prüfungsfrist nach Fertigstellung
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- OLG Zweibrücken, 17.07.2018 - 1 U 86/17
Bauvertrag: Darlehensvertrag als geeignete Bauhandwerkersicherung; …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- OLG Köln, 28.02.2014 - 16 W 34/13
Ablehnung der Verlängerung einer Stellungnahmefrist im selbständigen …
- KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12
Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12
Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den …
- OLG Dresden, 06.12.2011 - 14 U 750/11
Sechs Wochen Bindefrist: In Bauträger-AGB wirksam!
- OLG München, 05.02.2015 - 1 U 3768/14
Schadensersatz im Rahmen der Notarhaftung
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- LG Hamburg, 30.06.2017 - 308 O 34/16
Zinsänderungsklausel einer Bank für Darlehen: Unangemessene Benachteiligung des …
- BFH, 07.02.2022 - II B 6/21
Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
- BGH, 10.09.2015 - III ZR 183/14
Belehrungpflichten eines Notars beim Aushandeln einer Vertragsbestimmung
- KG, 26.02.2019 - 1 W 146/18
Stellung eines Eintragungsantrags durch den beglaubigenden Notar
- OLG München, 03.12.2013 - 9 U 747/13
Vorsicht bei Angebotsannahmen mit Änderungen!
- BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
- OLG Oldenburg, 25.07.2019 - 14 U 34/19
Wer schweigt, der bleibt!
- OLG Hamburg, 11.07.2014 - 8 U 74/13
Anwaltshaftung: Pflichten bei vorhersehbaren Fehlern des Gerichts
- OLG Düsseldorf, 26.07.2013 - 23 U 91/13
Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Annahme eines Angebots auf …
- BFH, 23.02.2022 - II B 26/21
Persönliche Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer
- OLG München, 10.02.2015 - 9 U 2225/14
Verjährungsbeginn von Mängelrechten infolge Teilabnahme des Architektenwerks
- OLG München, 22.02.2011 - 9 U 1731/10
VOB-Vertrag: Fristlose Kündigung bei Androhung der Personalreduzierung im Falle …
- AG Seligenstadt, 23.11.2022 - 1 C 93/22
- OLG München, 02.10.2013 - 7 U 647/13
Prozessführungsbefugnis hinsichtlich eines abgetretenen Anspruchs auf …
- OLG Zweibrücken, 02.09.2022 - 7 U 57/21
Weder Krankheit noch Lockdown rechtfertigen Kündigung eines Pachtvertrags
- LG Hildesheim, 20.09.2016 - 5 O 15/16
Formularmäßiges Grundstücksverkaufsangebot - unangemessene Bindefrist
- KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
Wohnungskaufvertrag - Rückabwicklung und Schadenersatz wegen fehlerhafter …
- LG Deggendorf, 30.08.2016 - 31 O 159/13
Keine sittenwidrige Überteuerung einer Immobilie
- LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
- LG Potsdam, 29.10.2020 - 51 O 38/19
- OLG München, 12.01.2016 - 9 U 4598/14
Architektenhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Planung des ausführenden …
- OLG München, 24.08.2015 - 9 U 2024/08
Wer trotz Aufforderung zur Stellungnahme schweigt, stimmt zu!