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   BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97   

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BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97 (https://dejure.org/1998,1108)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1998 - V ZR 89/97 (https://dejure.org/1998,1108)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - V ZR 89/97 (https://dejure.org/1998,1108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zeitpunkt der Ausübung eines Vorkaufsrechts bei genehmigungsbedürftigem Kaufvertrag

Papierfundstellen

  • BGHZ 139, 29
  • NJW 1998, 2352
  • ZIP 1998, 1228
  • MDR 1998, 893
  • DNotZ 1998, 895
  • WM 1998, 1405
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Ein Vorkaufsberechtigter kann nach Abschluß eines Kaufvertrages über ein landwirtschaftliches Grundstück die Ausübung seines Vorkaufsrechts schon vor der Erteilung der grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt erklären (Abgrenzung zu BGHZ 14, 1; 32, 383, 388).

    In BGHZ 14, 1 ff ging es allein darum, ob die Kaufvertragsparteien den Vertrag vor Erteilung der Genehmigung trotz vorliegender Ausübungserklärung wieder aufheben können.

    Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der Senat in den oben genannten Entscheidungen auch ausgeführt hat, das Vorkaufsrecht könne erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt werden, weil es vorher an einem wirksamen Kaufvertrag im Sinne von § 504 BGB fehle (vgl. BGHZ 14, 1 im Leitsatz, BGHZ 32, 383, 388; vgl. auch Senatsurt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

    Die Bindung der Vertragsteile untereinander bis zur Genehmigungserteilung (BGHZ 14, 1, 2) besagt nichts über ihre Gebundenheit gegenüber dem Vorkaufsberechtigten mit der Folge, daß sie einen Genehmigungsantrag nicht stellen müssen und ihn auch wieder zurückziehen können (BGHZ 14, 1, 3) und der Vorkaufsberechtigte schließlich auch kein Beschwerderecht gegen die Verweigerung der Genehmigung hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Juni 1991, BLw 2/91, WM 1991, 1811).

    Auch von einem nicht genehmigten Vertrag können sich die Vertragsparteien nicht mehr einseitig lösen (vgl. BGHZ 14, 1, 2).

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Ein Vorkaufsberechtigter kann nach Abschluß eines Kaufvertrages über ein landwirtschaftliches Grundstück die Ausübung seines Vorkaufsrechts schon vor der Erteilung der grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt erklären (Abgrenzung zu BGHZ 14, 1; 32, 383, 388).

    In BGHZ 32, 383 ff ging es schließlich allein um die Frage, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht auch diejenigen Verträge erfaßt, die im Zeitpunkt seiner Entstehung zwar abgeschlossen, aber behördlich noch nicht genehmigt sind, was der Senat verneint hat (ebenso schon für das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1957, V ZR 156/55, LM BGB § 1098 Nr. 4).

    Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der Senat in den oben genannten Entscheidungen auch ausgeführt hat, das Vorkaufsrecht könne erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt werden, weil es vorher an einem wirksamen Kaufvertrag im Sinne von § 504 BGB fehle (vgl. BGHZ 14, 1 im Leitsatz, BGHZ 32, 383, 388; vgl. auch Senatsurt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

  • RG, 24.02.1923 - V 472/22

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Daraus folgt zunächst nur, daß der Vorkaufsberechtigte sein Recht nicht vor der Mitteilung der behördlichen Genehmigung ausüben muß (vgl. auch RGZ 106, 320 ff; Senatsurt. v. 29. Oktober 1993; V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316), nicht aber, daß er es nicht kann.

    Es entspricht ganz allgemeiner Meinung, der auch der Senat folgt, daß eine Ausübungserklärung auch im Falle eines aufschiebend bedingten Vertrages schon vor Eintritt der Bedingung abgegeben werden kann und der Vorkaufsberechtigte es hinnehmen muß, daß die Bedingung ausfällt (vgl. RGZ 98, 44, 49; 106, 320, 324; Erman/Grunewald, BGB 9. Aufl. § 504 Rdn. 13; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl. § 504 Rdn. 16; Palandt/Putzo, BGB 57. Aufl. § 504 Rdn. 4; Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. § 504 Rdn. 19; Staudinger/Mader, BGB 1995, § 504 Rdn. 29).

    Demgemäß hat das Reichsgericht den entscheidenden Unterschied darin gesehen, der bedingte Vertrag sei schon ein "fertiger rechtsgültiger Vertrag", ein noch nicht genehmigter Vertrag entbehre aber der Rechtswirksamkeit (vgl. z.B. RGZ 98, 44, 49; 106, 320, 324).

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Daraus folgt zunächst nur, daß der Vorkaufsberechtigte sein Recht nicht vor der Mitteilung der behördlichen Genehmigung ausüben muß (vgl. auch RGZ 106, 320 ff; Senatsurt. v. 29. Oktober 1993; V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316), nicht aber, daß er es nicht kann.

    Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der Senat in den oben genannten Entscheidungen auch ausgeführt hat, das Vorkaufsrecht könne erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt werden, weil es vorher an einem wirksamen Kaufvertrag im Sinne von § 504 BGB fehle (vgl. BGHZ 14, 1 im Leitsatz, BGHZ 32, 383, 388; vgl. auch Senatsurt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

  • RG, 17.01.1920 - V 323/19

    Schwebende Vertragsunwirksamkeit; Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Es entspricht ganz allgemeiner Meinung, der auch der Senat folgt, daß eine Ausübungserklärung auch im Falle eines aufschiebend bedingten Vertrages schon vor Eintritt der Bedingung abgegeben werden kann und der Vorkaufsberechtigte es hinnehmen muß, daß die Bedingung ausfällt (vgl. RGZ 98, 44, 49; 106, 320, 324; Erman/Grunewald, BGB 9. Aufl. § 504 Rdn. 13; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl. § 504 Rdn. 16; Palandt/Putzo, BGB 57. Aufl. § 504 Rdn. 4; Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. § 504 Rdn. 19; Staudinger/Mader, BGB 1995, § 504 Rdn. 29).

    Demgemäß hat das Reichsgericht den entscheidenden Unterschied darin gesehen, der bedingte Vertrag sei schon ein "fertiger rechtsgültiger Vertrag", ein noch nicht genehmigter Vertrag entbehre aber der Rechtswirksamkeit (vgl. z.B. RGZ 98, 44, 49; 106, 320, 324).

  • BGH, 20.06.1991 - BLw 2/91

    Beschwerdeberechtigung des Vorkaufsberechtigten bei Verweigerung der Genehmigung

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Die Bindung der Vertragsteile untereinander bis zur Genehmigungserteilung (BGHZ 14, 1, 2) besagt nichts über ihre Gebundenheit gegenüber dem Vorkaufsberechtigten mit der Folge, daß sie einen Genehmigungsantrag nicht stellen müssen und ihn auch wieder zurückziehen können (BGHZ 14, 1, 3) und der Vorkaufsberechtigte schließlich auch kein Beschwerderecht gegen die Verweigerung der Genehmigung hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Juni 1991, BLw 2/91, WM 1991, 1811).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Der Kläger hat gegen den Beklagten unabhängig von der Eigentumslage einen Anspruch auf Herausgabe (BGHZ 115, 335, 345 m.w.N.) und einen Anspruch darauf, daß dieser der Eigentumsumschreibung zustimmt (§ 1098 Abs. 2; § 888 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 29.05.1991 - VIII ZR 214/90

    Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Mit dieser Maßgabe ist mithin der Rechtssatz eingeschränkt, daß Gestaltungsrechte grundsätzlich keinen Schwebezustand vertragen (vgl. BGHZ 114, 360, 366; BGH, Urt. v. 14. November 1996, I ZR 201/94, NJW 1997, 1150, 1151 ff).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 201/94

    "Verlagsverträge"; Kündigung von Verlagsverträgen durch eine ungeteilte

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Mit dieser Maßgabe ist mithin der Rechtssatz eingeschränkt, daß Gestaltungsrechte grundsätzlich keinen Schwebezustand vertragen (vgl. BGHZ 114, 360, 366; BGH, Urt. v. 14. November 1996, I ZR 201/94, NJW 1997, 1150, 1151 ff).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85

    Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
    Wie beim Rücktrittsrecht schafft der Erklärende aber durch eine sogenannte Rechtsbedingung, d.h. durch die Abhängigkeit seiner Erklärung von der behördlichen Genehmigung (vgl. z.B. Palandt/Heinrichs, BGB Einf. vor § 158 Rdn. 5), keine untragbare Ungewißheit über den neuen Rechtszustand (vgl. BGHZ 97, 264, 267).
  • BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 173/09

    Vorkaufsrecht nach Aufhebung des rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrages

    Bis zu diesem Zeitpunkt können Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag willkürlich aufheben und damit das Vorkaufsrecht gegenstandslos machen; denn der Vorkaufsberechtigte hat kein Recht auf den Eintritt des Vorkaufsfalls (Senat, Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 18/53, BGHZ 14, 1, 3; Urteil vom 11. Februar 1977 - V ZR 40/75, NJW 1977, 762, 763; Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 89/97, NJW 1998, 2352, 2353).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 1 ME 77/08

    Vorkaufsrecht für früheres Postgrundstück

    Die Kenntnis vom Vertragsabschluss und die allenfalls bestehende Vermutung seiner Wirksamkeit oder seines Wirksamwerdens reichen zwar aus, um die Vorverkaufserklärung abzugeben (BGH, Urt. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, BGHZ 139, 29 = NJW 1998, 2352 = AgarR 1998, 422).
  • OVG Sachsen, 14.11.2019 - 1 A 1281/17

    Gemeindliches Vorkaufsrecht; Anfechtungsklage; Zwei-Monats-Frist; Bürgermeister

    20 Die Zwei-Monats-Frist beginnt nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit der Mitteilung über das Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrags (vgl. BGH, Urt. v. 20. Februar 1957 - V ZR 125/55 -, juris Rn. 13; Urt. v. 15. Mai 1998 - V ZR 89/97 -, juris Rn. 7 und 11 und Urt. v. 23. Juni 2006 - V ZR 17/06 -, juris Rn. 18 m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 1. März 1996 - 3 S 13/94 -, juris Rn. 34 m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2008 - 1 ME 77/08 - juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. 22. Januar 2016 - 9 ZB 15.2017 -, juris Rn. 16).

    Mit dieser Betrachtung in Einklang steht der Wortlaut des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB, der die Ausschlussfrist an das Bestehen eines Kaufvertrags knüpft, wobei ein zunächst schwebend unwirksamer Kaufvertrag im Nachhinein mit der Bekanntgabe der Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung wirksam wird (vgl. VGH BW, Urt. v. 1. März 1996 a. a. O., juris Rn. 35 m. w. N.; vgl. BGH Urt. v. 15. Mai 1998 a. a. O., juris Rn. 9).

    Die Gemeinde darf deshalb auch - ungeachtet eines schwebend unwirksamen Kaufvertrags - das Vorkaufsrecht unter der Rechtsbedingung des Wirksamwerdens des Kaufvertrags bzw. mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt ausüben (vgl. BGH, Urt. v. 15. Mai 1998 a. a. O., juris Rn. 9 f.).

  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    Richtig ist zwar, dass ein Verkaufsfall im Sinne von § 577 BGB auch dann vorliegen kann, wenn der mit dem Dritten geschlossene Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 89/97, BGHZ 139, 29, 33).
  • VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 9 K 15.01199

    Rechtmäßige Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufrechts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Gemeinde das Vorkaufsrecht nach Abschluss eines Kaufvertrages schon vor Erteilung der zur Wirksamkeit dieses Vertrags erforderlichen Genehmigungen mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt ausüben (vgl. BGH, U. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 - Bayern.Recht).
  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZR 326/99

    Kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit durch genehmigungsbedürftigen Vertrag

    Rechtsbedingungen sind selbst bei bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäften regelmäßig unschädlich, weil sie eine untragbare Ungewißheit über einen Rechtszustand, wie sie die Bedingungsfeindlichkeit verhüten will, gerade nicht herbeiführen (vgl. BGHZ 139, 29, 35 für Gestaltungserklärungen; Staudinger/Bork aaO vor § 158 ff. Rdnr. 25, m.w.N.).
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2257

    Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet

    Bis zu diesem Zeitpunkt können Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag willkürlich aufheben und damit das Vorkaufsrecht gegenstandslos machen; denn der Vorkaufsberechtigte hat kein Recht auf den Eintritt des Vorkaufsfalls (vgl. BGH, U.v. 15.5.1998 - V ZR 89.97 - NJW 1998, 2352 (2353)).
  • BGH, 11.05.2023 - V ZR 203/22

    Erklärung der Ausübung des Vorkaufsrechts eines Erbbauberechtigten gegenüber dem

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Sollte der Kläger das Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt haben, hat er gegen die Beklagten einen Anspruch darauf, dass diese der Eigentumsumschreibung - in der Form des § 19 GBO - auf ihn zustimmen (§ 1098 Abs. 2, § 888 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 89/97, NJW 1998, 2352, 2354, insoweit in BGHZ 139, 29 nicht abgedruckt).
  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Abgesehen davon, dass damit keine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgezeigt ist und sich diese Frage in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde, weil der Grund für die schwebende Unwirksamkeit zwischenzeitlich weggefallen sein dürfte, ist diese Rechtsfrage auch höchstrichterlich geklärt (BGH, U. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 - BGHZ 139, 29; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a. a. O., § 24 Rn. 55a und § 28 Rn. 22, 27).
  • VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 544/14

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts; zuständiges kommunales Organ;

    Insoweit geht der Bundesgerichtshof und ihm folgend die Literatur davon aus, dass schon zu diesem Zeitpunkt das Vorkaufsrecht mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kaufvertrags ausgeübt werden konnte (BGH, Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 89/97 -, BGHZ 139, 29; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 24 Rn. 55 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 19.09.2013 - Au 5 K 13.140

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Bebauungsplan; Wohl der Allgemeinheit

  • VG Würzburg, 23.07.2015 - W 5 K 14.1105

    Ermessensfehlerhafte Ausübung eines Vorkaufsrechts in einem Sanierungsgebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2220

    Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet, keine nur teilweise Ausübung

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 24/01

    Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Ausübung eines dinglichen

  • OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des

  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2222

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts beim Verkauf eines Grundstück in

  • OLG Rostock, 26.02.2009 - 3 U 22/08

    Grundstücksveräußerung in den neuen Bundesländern: Grundsätze der

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02

    Ausübung; Bundesland; Frist; Grundstück; Grundstückskaufvertrag;

  • VG Würzburg, 12.02.2008 - W 4 K 07.771

    Sanierungsgebiet; Vorkaufsrecht; Zusicherung der Nichtausübung; Treu und Glauben

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