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   BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12   

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https://dejure.org/2012,37986
BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12 (https://dejure.org/2012,37986)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2012 - V ZR 9/12 (https://dejure.org/2012,37986)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2012 - V ZR 9/12 (https://dejure.org/2012,37986)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Notare Bayern PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
    Kostenregelung hinsichtlich Gemeinschaftseigentum an Balkonteilen

  • lexetius.com

    WEG § 5 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 4 S 1 WoEigG, § 10 Abs 2 S 2 WoEigG, § 10 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung über die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung von Balkonen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 10 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 Auslegung einer
    Kostentragungsregelung betreffend zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmte Balkone

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kostentragungspflicht des Sondereigentümers für Balkone

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer in einer Teilungserklärung getroffenen Regelung bzgl. der Instandsetzungspflicht und Instandhaltungspflicht eines Wohnungseigentümers bzgl. von zur Selbstnutzung bestimmten Balkonen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Instandhaltungskosten von Gemeinschaftseigentum kann einzelnem Wohnungseigentümer zugewiesen werden, §§ 5 Abs. 4 Satz 1 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tragung der Gesamtkosten für Balkonsanierung durch Sondereigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kostentragungslast des einzelnen Eigentümers zur Instandhaltung seines Balkons bei entsprechender Teilungserklärungsregelung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung über die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung von Balkonen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2; WEG § 10 Abs. 3
    Auslegung einer in einer Teilungserklärung getroffenen Regelung bzgl. der Instandsetzungspflicht und Instandhaltungspflicht eines Wohnungseigentümers bzgl. von zur Selbstnutzung bestimmten Balkonen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht für Balkone umfasst alle Teile!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Balkon der Eigentumswohnung - und die Kosten seiner Instandhaltung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten der Instandhaltung eines Balkons

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kostentragung bei Balkonsanierung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Instandsetzen von Gemeinschaftseigentum durch Eigentümer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosten für Instandhaltung eines im Alleingebrauch eines Miteigentümers stehenden Balkons sind von diesem zu tragen

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Kosten für Balkonsanierung von Eigentümer zu tragen

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Einheitliche Auferlegung von Sanierungskosten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wer trägt die Kosten für die Balkonsanierung einer Eigentumswohnung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kostenregelung umfasst alle Balkonteile

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kostenregelung umfasst alle Balkonteile

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Teilungserklärung: Das sind die Kostenregelungen bei Balkonen

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Wie weit reicht eine in der Gemeinschaftsordnung verankerte Kostentragungsverpflichtung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
    Kostenregelung hinsichtlich Gemeinschaftseigentum an Balkonteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvereinbarung: Wie weit reicht sie im Einzelfall (hier: Erhaltung von Balkonen)? (IMR 2013, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 681
  • MDR 2013, 22
  • NZM 2013, 88
  • ZMR 2013, 290
  • NJ 2013, 209
  • BauR 2013, 514
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass bei der Auslegung einer Teilungserklärung maßgebend auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, NJW 2004, 3413 mwN; ebenso für Beschlüsse Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 1).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass bei der Auslegung einer Teilungserklärung maßgebend auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, NJW 2004, 3413 mwN; ebenso für Beschlüsse Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 1).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05, WM 2006, 2374, 2376 mwN).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass bei der Auslegung einer Teilungserklärung maßgebend auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, NJW 2004, 3413 mwN; ebenso für Beschlüsse Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 1).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    Entgegen der Auffassung der Revision, die sich auf zu "vergleichbaren Fällen" ergangene Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 515 f., OLG Schleswig, ZMR 2006, 963 f.) beruft, ist der Teilungserklärung auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck, wie er sich bei nächstliegendem Verständnis einem unbefangenen Betrachter erschließt, keine Einschränkung zu entnehmen.
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 191/05

    Balkonsanierung

    Auszug aus BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
    Entgegen der Auffassung der Revision, die sich auf zu "vergleichbaren Fällen" ergangene Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 515 f., OLG Schleswig, ZMR 2006, 963 f.) beruft, ist der Teilungserklärung auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck, wie er sich bei nächstliegendem Verständnis einem unbefangenen Betrachter erschließt, keine Einschränkung zu entnehmen.
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17

    Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der

    Dem stünden die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2012 (V ZR 9/12, NJW 2013, 681) und vom 2. Oktober 2015 (V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29) nicht entgegen.

    Der Sinn einer solchen Regelung in der Teilungserklärung liegt bei den - auch hier ausdrücklich genannten - Balkonen darin, dass die übrigen - von der Nutzung der Balkone ausgeschlossenen - Wohnungseigentümer von der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung aller Balkonteile befreit sein sollen, weil es sich dabei um eine Sonderausstattung der betreffenden Wohnung handelt und die damit verbundenen Lasten bei einer Bauweise ohne Balkone nicht angefallen wären (für eine vergleichbare Klausel Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9).

    Eine Beschränkung auf den nichtkonstruktiven Teil der Terrasse, vor allem den Terrassenbelag, lässt sich dem klaren Wortlaut der Klausel nicht entnehmen (so zu vergleichbaren Klauseln Senat, Urteile vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 8 f. und vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 25; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 16).

    Der privatautonome Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer bzw. des teilenden Eigentümers wird durch eine Regelung, wie sie in § 6 Nr. 1 Buchstabe b der Teilungserklärung vorgesehen ist, nicht überschritten (für eine vergleichbare Regelung Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9 a.E.).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte

    Das aber erscheint schon deshalb nicht akzeptabel, weil damit ohne Not der privatautonome Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer - das Wohnungseigentumsrecht lässt diesen und dem teilenden Eigentümer bei der Ordnung des Gemeinschaftsverhältnisses weitgehend freie Hand (vgl. nur Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, Rn. 9; Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05, NJW 2007, 213 Rn. 14 mwN) - ohne zureichenden Grund beschnitten würde.
  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

    Es ist nämlich anerkannt, dass einzelnen Gruppen von Sondereigentümern auch dann die alleinige Kostentragungspflicht hinsichtlich bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums auferlegt werden kann, wenn die Verwaltung allen Sondereigentümern obliegt (vgl. nur Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 f.).
  • AG Köln, 08.05.2015 - 215 C 133/14

    Sanierung konstruktiver Balkonelemente muss die Gemeinschaft bezahlen!

    Insofern ist auch das Urteil des BGH vom 16.11.2012 - V ZR 9/12 - vorliegend nicht einschlägig, da im dortigen Sachverhalt gerade eine Kostentragungsregelung explizit für die Balkone vorhanden war.
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20

    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind sie regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie alle Balkonteile, also auch die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden konstruktiven Teile von Balkonen und Terrassen erfassen; dass eine Sanierung von Balkonen auch dem gesamten Gebäude zugutekommt, indem etwa der Eintritt von Feuchtigkeit verhindert wird, steht dem nicht entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 15 f.).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Davon kann angesichts der Regelung in der Teilungserklärung, wonach die Klägerin ihre Terrasse auf eigene Kosten instandzusetzen hat, keine Rede sein (zur umfassenden Reichweite einer solchen Vereinbarung Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9).
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

    Eine Einschränkung hinsichtlich der konstruktiven sowie der abdichtenden Bestandteile lässt sich dem klaren Wortlaut der Klausel nicht entnehmen (so zu einer vergleichbaren Klausel Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 f.).
  • AG Rosenheim, 21.06.2017 - 8 C 34/16

    Reichweite der nach Teilungserklärung auf Sondernutzungsberechtigten übertragenen

    Die Instandsetzungspflicht der Sondereigentümer aber beziehe sich jedenfalls auch auf im Gemeinschaftseigentum stehende Teile insbesondere gemäß der Entscheidung BGH NJW 2013, 681.

    Umstände außerhalb der Urkunde dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (ständ. Rspr., BGH Urt. v. 16.11.2012, Az. V ZR 9/12 Rn. 7).

    Ausgehend vom Wortlaut besteht zwar der Sinn des § 4 der Teilungserklärung darin, daß die übrigen von der Nutzung ausgeschlossenen Wohnungseigentümer deshalb von der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung befreit sein sollen, weil diese Lasten bei einer Bauweise insbesondere ohne die Sondernutzungsflächen nicht angefallen wären (dahingehend BGH Urt. v. 16.11.2012, Az. V ZR 9/12 Rn. 9).

  • BGH, 18.01.2013 - V ZR 88/12

    Wohnungseigentumssache: Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich der

    a) Es legt zutreffend zugrunde, dass bei der Auslegung einer Teilungserklärung maßgebend auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, NJW 2004, 3413; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils mwN).
  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

    aa) Die Regelung ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass sie auch die den einzelnen Wohnungen zugeordneten Terrassen im Dach der Anlage erfasst und dass sie die Instandsetzung sowohl der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 -, Rn. 24; BGH, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17; BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12).

    Die fehlende Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft führt auch im Einzelfall zu einer Nichtigkeit des Beschlusses (offen gelassen, da bei entsprechender Anfechtungsbegründung jedenfalls zur Anfechtbarkeit führend, von BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12 -, Rn. 10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - 14 S 6933/15

    Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit durch Verlassen der Eigentümerversammlung

  • LG Stuttgart, 13.07.2020 - 2 S 3/20

    Haben Untergemeinschaften automatisch besondere Rechte?

  • AG Berlin-Schöneberg, 11.12.2014 - 772 C 56/14

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung in Bezug auf Kosten der

  • AG Aachen, 23.12.2019 - 118 C 16/19

    Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung;

  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21

    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

  • LG München I, 22.09.2022 - 36 S 613/22

    Keine "unbillige Benachteiligung" bei Genehmigung einer Gabionenwand als

  • LG München I, 12.03.2018 - 36 T 12519/10

    Keine Bindung des Käufers an schuldrechtliche Vereinbarungen der übrigen

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 14 S 8115/14

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
  • AG Pinneberg, 29.09.2020 - 60 C 43/16

    Keine Haftung des Sondereigentümers für anfängliche Mängel

  • AG München, 08.08.2017 - 484 C 5477/17

    Kostenfolge bei Instandhaltungsmaßnahmen für eine Tiefgarage

  • AG Dortmund, 01.06.2023 - 514 C 22/23

    Auslegung der Teilungserklärung bei Kostentragung von Fenstern/ Vereinbarung muss

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