Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32390
BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13 (https://dejure.org/2013,32390)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2013 - V ZR 9/13 (https://dejure.org/2013,32390)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13 (https://dejure.org/2013,32390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 1 BGB, § 167 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 433 BGB
    Erwerb einer Steuersparimmobilie: Beratungspflichtverletzung des Vermittlers; stillschweigende Bevollmächtigung des Vermittlers zur Beratung über die finanziellen und steuerlichen Vorteile; dem Verkäufer zurechenbares Verhalten des Vermittlers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz bei schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Kauf einer fremdfinanzierten Immobilie

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schuldhafte Verletzungen aus einem Beratungsvertrag beim Verkauf einer Steuersparimmobilie; stillschweigende/konkludente Bevollmächtigung eines zwischengeschalteten Maklers zum Abschluss eines Beratervertrages zwischen Käufer und Verkäufer; unvollständige steuerliche ...

  • rewis.io

    Erwerb einer Steuersparimmobilie: Beratungspflichtverletzung des Vermittlers; stillschweigende Bevollmächtigung des Vermittlers zur Beratung über die finanziellen und steuerlichen Vorteile; dem Verkäufer zurechenbares Verhalten des Vermittlers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Kauf einer fremdfinanzierten Immobilie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falschberatung des Maklers - Verkäufer haftet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Immobillienvermittler muss bei Beratung zum Kauf eines Anlageobjekts über absehbaren Wegfall der steuerlichen Förderung informieren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Immobilienverkäufer haftet für Fehlverhalten des Maklers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Immobillienvermittler muss bei Beratung zum Kauf eines Anlageobjekts über absehbaren Wegfall der steuerlichen Förderung informieren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkäufer muss für Falschberatung des Maklers einstehen

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Viele Immobilienkäufer sind Opfer von Falschberatung, Kaufpreisüberhöhung, falsche Widerrufsbelehrungen in Finanzierungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäuferhaftung für Falschberatung des Käufers durch Makler

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Möglichkeiten für geschädigte Immobilienkäufer werden vielfältiger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 279/11

    Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers zur

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (siehe nur Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873, 1874 mwN).

    Dass die Beratung nach den Umständen (auch) im Namen des Verkäufers erfolgt ist, kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass der Berater in den verwendeten Prospekten als Vertriebspartner des Verkäufers genannt ist, dass er von dem Verkäufer zur Verfügung gestellte Berechnungsbeispiele verwendet oder dass der Verkäufer auf einen Kontakt mit dem Kaufinteressenten verzichtet und es dem mit dem Vertrieb beauftragten Berater überlässt, die Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife zu führen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873, 1874).

    Zwar greift diese Vermutung nur ein, wenn es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die Aufklärung gibt und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873, 1875).

    Er ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873, 1875).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13
    Es reicht dann aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (Senat, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812 f.; Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875).

    Die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands bildet das Kernstück der Beratung; sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, mit seinen finanziellen Mitteln das Objekt erwerben und halten zu können (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1876; Urteil vom 31. Oktober 2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371, 377).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13
    Die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands bildet das Kernstück der Beratung; sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, mit seinen finanziellen Mitteln das Objekt erwerben und halten zu können (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1876; Urteil vom 31. Oktober 2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371, 377).

    Die von dem Berater vorgenommene Ermittlung der finanziellen Belastung des Käufers verfehlt ihren Zweck, wenn sie angesichts eines absehbaren Wegfalls der steuerlichen Förderung ein nur punktuelles Bild der Situation bei Kaufabschluss liefert (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371, 377).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13
    Es reicht dann aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (Senat, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812 f.; Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875).
  • BGH, 15.07.2016 - V ZR 168/15

    Beratungsvertrag über den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu

    Die Vermutung der Ursächlichkeit eines Beratungsfehlers des Verkäufers für den Entschluss des Käufers zum Erwerb einer als Kapitalanlage angebotenen Immobilie (Kausalitätsvermutung) ist auch anzuwenden, wenn sich der Käufer bei richtiger Information in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte (Aufgabe der entgegenstehenden Rechtsprechung des Senats u.a. in den Urteilen vom 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021, 2022; vom 30. November 2007, V ZR 284/06, NJW 2008, 649 Rn. 10; vom 1. März 2013, V ZR 279/11, NJW 2013, 1873 Rn. 20 und vom 25. Oktober 2013, V ZR 9/13, Grundeigentum 2014, 118 Rn. 17).

    b) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats setzt die Kausalitätsvermutung allerdings voraus, dass es für den anderen Teil bei aufklärungsrichtigem Verhalten des Verkäufers vernünftigerweise nur eine bestimmte Reaktion auf die Aufklärung gibt und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet (Senat, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 402/99, NJW 2001, 2021, 2022; Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873 Rn. 20; Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, Grundeigentum 2014, 118 Rn. 17).

    Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des jeweiligen Käufers bewegten sich im Zeitpunkt der Beratung nicht in einem Umfang, die es ihm vernünftigerweise ermöglicht hätten, noch mehr als geringfügige Belastungen aus dem Wohnungserwerb zu übernehmen (vgl. Senat, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 402/99, aaO; Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, aaO).

    c) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats greift die Kausalitätsvermutung nicht ein, wenn es für den anderen Teil vernünftigerweise mehrere Möglichkeiten der Reaktion auf die richtige Aufklärung gegeben hätte (vgl. Urteile vom 6. April 2001 - V ZR 402/99, NJW 2001, 2021, 2022; vom 30. November 2007 - V ZR 284/06, NJW 2008, 649 Rn. 10; vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873 Rn. 20 und vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, Grundeigentum 2014, 118 Rn. 17).

    Dass die Beratung eines Vermittlers auch im Namen des Verkäufers erfolgt, kann sich daraus ergeben, dass der Berater in den verwendeten Prospekten als Vertriebspartner des Verkäufers genannt ist, dass er von dem Verkäufer zur Verfügung gestellte Berechnungsbeispiele verwendet oder dass - wie hier - der Verkäufer auf einen Kontakt mit dem Kaufinteressenten verzichtet und es dem mit dem Vertrieb beauftragten Berater überlässt, die Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife zu führen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873 Rn. 12; Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, Grundeigentum 2014, 118 Rn. 8).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 194/13

    Verkäuferhaftung bei vermitteltem Eigentumswohnungskaufvertrag: Zurechenbarkeit

    Gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (Senat, Urteile vom 31. Oktober 2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371, 374, vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873 Rn. 7 und vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, HFR 2014, 560 Rn. 5).

    Im Hinblick auf eine Haftung des Verkäufers machen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kaufinteressenten und dem Vermittler lediglich nähere Feststellungen dazu erforderlich, ob die - auf das Objekt des Verkäufers bezogene - Beratung des Interessenten dessen Kaufentschluss fördern sollte, ob der Vermittler dabei (auch) namens des Verkäufers handeln konnte und gehandelt hat und ob der Kaufentschluss (auch) auf der Beratung in Vertretung des Verkäufers beruhte (Senat, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873 Rn. 11 f. und vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, HFR 2014, 560 Rn. 8).

    Die Erteilung eines solchen Auftrags kann eine für dessen Ausführung ausreichende Innenvollmacht umfassen (so etwa in Senat, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, HFR 2014, 560).

    Das hat der Senat für Fälle entschieden, in denen der Verkäufer auf jeglichen Kontakt mit dem Käufer verzichtet und den Vermittler mit dem Vertrieb und den Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife beauftragt hat (Senat, Urteile vom 10. November 2006 - V ZR 73/06, juris Rn. 10 f., vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, NJW 2013, 1873 Rn. 12 und vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, HFR 2014, 560 Rn. 8, 11).

  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15

    Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb:

    Entfallen die steuerlichen Vergünstigungen nach einem bestimmten Zeitraum, so dass sich die Belastungen des Käufers erhöhen, ist auch darüber aufzuklären (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, Grundeigentum 2014, 118 Rn. 15 mwN).
  • OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufs bei spekulativer Bauerwartung

    Aus der Verletzung einer hieraus resultierenden Pflicht des Verkäufers zur korrekten und vollständigen Information des Käufers kann sich ein Anspruch des Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags ergeben, §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 249 BGB (s. etwa BGH BeckRS 2013, 19778).
  • OLG Zweibrücken, 21.05.2015 - 8 U 63/13

    Erwerb einer Eigentumswohnung aufgrund einer Falschberatung über die finanziellen

    Jedoch " greift diese Vermutung nur ein, wenn es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die Aufklärung ... " gab " ... und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet " (BGH, Urteil vom 25.10.2013, Az.: V ZR 9/13, zit. nach "juris", dort Rz. 17).

    Jedoch "greift diese Vermutung nur ein, wenn es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die Aufklärung ..." gab "... und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet" (BGH, Urteil vom 25.10.2013, Az.: V ZR 9/13, zit. nach "juris", dort Rz. 17).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14

    Keine Haftung des Notars bei fehlendem hypothetischem Zusammenhang zwischen

    deswegen zusteht, weil im Hinblick etwa auf neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 25.10.2013 - V ZR 9/13- und vom 19.12.2014 - V ZR 194/13) dieser die mangelhafte Beratung durch die X zuzurechnen ist, nicht an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht