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   BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18   

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https://dejure.org/2019,14855
BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18 (https://dejure.org/2019,14855)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - V ZR 91/18 (https://dejure.org/2019,14855)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - V ZR 91/18 (https://dejure.org/2019,14855)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen den Wirtschaftsplan betreffende Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Unterschreitung des maßgeblichen Wertes der Beschwer; Ermittlung des Wertes der Beschwer im ...

  • rewis.io

    Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer: Kombinierte Einlegung der teilweise zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die teilweise Nichtzulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Anfechtungsklage gegen den Wirtschaftsplan betreffende Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Unterschreitung des maßgeblichen Wertes der Beschwer; Ermittlung des Wertes der Beschwer im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwer bei erfolgloser Anfechtung eines Wirtschaftsplans?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das beschränkt eingelegte Rechtsmittel - und die Beschwer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwer bei erfolgloser Anfechtung eines Wirtschaftsplans? (IMR 2019, 344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05

    Nur auf Neukäufe

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18
    Dabei sind, wenn die Partei - wie hier - eine von dem Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und im Umfang der Nichtzulassung eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung der Revision erhoben hat, die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Werts nach § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, NJW-RR 2007, 417 Rn. 11).
  • BGH, 18.09.2014 - V ZR 290/13

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines Berufungsverwerfungsurteils

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18
    aa) Bei der Abweisung einer gegen den Wirtschaftsplan gerichteten Anfechtungsklage - sofern sich diese nicht auf konkrete Teile des Plans beschränkt - bemisst sich die Beschwer in aller Regel nach dem Anteil des Klägers, und zwar auch dann, wenn dieser formale Fehler der Abrechnung bemängelt; dabei ergibt sich der Anteil des Klägers im Zweifel aus den in dem Einzelwirtschaftsplan ausgewiesenen jährlichen Hausgeldzahlungen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 10).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18
    Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das gemäß § 3 ZPO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 2; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 338/17, NJW-RR 2019, 207 Rn. 3).
  • BGH, 06.12.2018 - V ZR 338/17

    Gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18
    Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das gemäß § 3 ZPO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 2; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 338/17, NJW-RR 2019, 207 Rn. 3).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZR 371/18

    Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für die

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten bezüglich der nicht zuerkannten Rechtsanwaltskosten aus einem anderen zwischen den Parteien geführten Verfahren ist zwar zulässig, insbesondere ist der Beschwerdewert (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) aufgrund der gebotenen Zusammenrechnung mit dem Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer erreicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, NJW-RR 2007, 417 Rn. 11; vom 11. April 2019 - V ZR 91/18, NZM 2019, 630 Rn. 4), jedoch unbegründet.
  • BGH, 14.11.2022 - VIa ZR 544/21

    Inanspruchnahme eines Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen

    Die Revision gegen die Abweisung des Antrags zu 4 ist auch nicht auf die von der Klägerin vorsorglich zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - V ZR 91/18, juris Rn. 4) erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zuzulassen.
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